Der Arbeitsalltag diplomierter Pflegefachpersonen
Wer an Pflege denkt, sieht oft zuerst das Bett und die Waschschüssel. Im Diplom HF steckt aber vor allem Verantwortung: einschätzen, entscheiden, begleiten.
Einschätzen, planen, pflegen, überprüfen
Am Anfang stehen das Gespräch und ein genauer Blick: Wie geht es der Person, was schafft sie allein, wo braucht sie Hilfe? Dazu kommen Messwerte wie Puls, Blutdruck oder Temperatur. Daraus entsteht ein Pflegeplan mit Zielen, der mit dem ärztlichen Dienst und anderen Fachleuten abgestimmt wird.
Im Alltag heisst das zum Beispiel: Medikamente nach ärztlicher Verordnung abgeben, Wunden versorgen, Infusionen legen, bei Untersuchungen helfen und im Notfall sofort handeln. Ebenso gehört dazu, Menschen beim Waschen, beim Essen oder beim Aufstehen zu unterstützen und Sterbende bis zuletzt zu begleiten.
Ob eine Massnahme wirkt, wird laufend überprüft und schriftlich festgehalten. Diplomierte Pflegefachpersonen übernehmen dabei Fach- und Führungsverantwortung, etwa für Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfende im Team.
Ein weiterer Teil ist die Beratung. Patientinnen, Patienten und Angehörige lernen, wie sie zu Hause mit einer Krankheit zurechtkommen, zum Beispiel mit einer neuen Insulintherapie oder einem Verband, den sie selbst wechseln.
Spital, Heim, Spitex, Psychiatrie
Arbeitsorte sind Akutspitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheime, die Spitex, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationszentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Schon während der Ausbildung legt man einen Schwerpunkt fest, zum Beispiel die Pflege körperlich kranker Menschen, die Psychiatrie oder die Pflege zu Hause.

Pflege braucht es rund um die Uhr. Dienste am Abend, in der Nacht und am Wochenende gehören deshalb dazu. Bei der Spitex pflegt man die Menschen in ihrer eigenen Wohnung.
Fachleute mit Pflegediplom werden gesucht, die Chancen auf eine Stelle sind gut. Mit einer Bewilligung des Kantons ist später auch eine selbstständige Tätigkeit möglich.
Ist Pflege das Richtige für Sie?
Bevor Sie sich anmelden, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf drei Fragen: Liegt Ihnen der Kontakt mit kranken Menschen? Halten Sie unregelmässige Dienste aus? Und haben Sie den passenden Abschluss?
Was Sie mitbringen sollten
Sie gehen gern auf Menschen zu, können zuhören und behalten die Ruhe, wenn es hektisch wird. Blut und offene Wunden machen Ihnen nichts aus, und auf Hygiene achten Sie von sich aus. Ausdauer brauchen Sie auch, denn Schichtarbeit und Nachtdienste kosten Kraft.
Gute Deutschkenntnisse sind Pflicht: Das ZAG in Winterthur verlangt zum Beispiel die Stufe C1. Pflegeberichte, Übergaben und Gespräche mit Angehörigen laufen schliesslich auf Deutsch.
Welcher Abschluss den Weg öffnet
Für die höhere Fachschule brauchen Sie einen Abschluss der Sekundarstufe II, also eine Berufslehre mit EFZ, einen Fachmittelschulausweis oder eine Fachmaturität oder eine gymnasiale Maturität. Das Mindestalter liegt bei 17 Jahren. Ohne bestandene Eignungsabklärung geht es nicht, egal welchen Abschluss Sie haben.
Ein häufiger Weg führt über die Lehre als Fachfrau oder Fachmann Gesundheit EFZ. Wer sie abgeschlossen hat und die Abklärung besteht, kann die HF in zwei statt drei Jahren machen.
Unser Rat: Sind Sie nach der obligatorischen Schule noch unsicher, ist die FaGe-Lehre ein guter erster Schritt. Sie lernen den Stationsalltag von innen kennen, bevor Sie sich für drei Jahre Studium entscheiden.
Erst hineinschauen
Laufen Sie vor der Anmeldung einen Tag oder mehr im Spital, im Heim oder bei der Spitex mit. Schulen und Spitäler laden zu Infoabenden und Schnupperanlässen ein, die Termine stehen auf berufsberatung.ch. Für die Zulassung ist später ohnehin ein Eignungspraktikum vorgeschrieben.
Wer schon einmal einen Frühdienst um sieben Uhr erlebt hat, weiss besser, worauf er sich einlässt, und kann im Eignungsgespräch von echten Erfahrungen erzählen.
So ist die Ausbildung an der höheren Fachschule aufgebaut
Grundlage ist ein eidgenössischer Rahmenlehrplan, den das SBFI genehmigt hat. Er sieht mindestens 5'400 Lernstunden vor, je etwa zur Hälfte in der Schule und in der Praxis.
Drei Wege zum gleichen Diplom
- Vollzeit: drei Jahre. Schule und Praktikum wechseln sich ab, an den Zürcher Schulen zum Beispiel jeweils ein Semester Theorie und ein Semester im Betrieb.
- Verkürzt mit FaGe EFZ: zwei Jahre. Am ZAG entscheidet die Schule nach dem Zulassungsverfahren, ob Sie in den zwei- oder den dreijährigen Bildungsgang kommen.
- Berufsbegleitend oder Teilzeit: für Erwachsene, die bereits im Gesundheitswesen arbeiten oder umsteigen. Verlangt wird eine Anstellung in der Pflege von mindestens 50 Prozent, die Ausbildung dauert dann in der Regel höchstens vier Jahre.
Praktika und Lernen im Betrieb
In der Vollzeitausbildung sind Sie insgesamt 72 Wochen in der Praxis. Ein einzelnes Praktikum dauert zwischen 16 und 24 Wochen. Höchstens zwei Drittel davon dürfen im gleichen oder einem ähnlichen Arbeitsfeld stattfinden, damit Sie auch andere Bereiche der Pflege kennenlernen.
An den beiden Zürcher Schulen brauchen Sie vor dem Start die feste Zusage eines Praktikumsbetriebs, die sogenannte Direktanstellung. In diesem Betrieb liegt Ihr Schwerpunkt, und er zahlt Ihnen während der Praktika einen Ausbildungslohn. Zusätzlich üben Sie in einem eigenen Lernbereich, dem Training und Transfer, Handgriffe und Abläufe, bevor Sie sie bei Patientinnen und Patienten anwenden.
Abschluss und Titel
Zum Schluss schreiben Sie eine praxisnahe Diplomarbeit, werden im letzten Praktikum beurteilt und führen ein Fachgespräch. Wer alle Teile besteht, trägt den geschützten Titel «dipl. Pflegefachfrau HF» oder «dipl. Pflegefachmann HF».
Wer ein Diplom HF hat, darf zusätzlich die Bezeichnung «Professional Bachelor» verwenden, aber nur zusammen mit dem Titel, also etwa «dipl. Pflegefachfrau HF, Professional Bachelor». Auf Englisch lautet der Abschluss «Registered Nurse, Advanced Federal Diploma of Higher Education».
Kosten und Unterstützung
Wer in der Schweiz wohnt, zahlt kein Schulgeld: Das übernimmt ein Kanton, gestützt auf eine Vereinbarung aller Kantone über die höheren Fachschulen. Selbst bezahlen Sie Bücher und Material; das Careum Bildungszentrum rechnet dafür mit rund 2'000 Franken für die ganze Ausbildung.
Der Kanton Zürich zahlt angehenden Pflegefachpersonen HF und FH zusätzlich Förderbeiträge, unabhängig vom Lohn im Praktikum: 500 Franken im Monat ab 21 Jahren, 700 Franken ab 30 Jahren und 100 Franken mehr für jedes Kind, das minderjährig oder noch in Ausbildung ist. Voraussetzung ist unter anderem der Wohnsitz im Kanton. Stellen Sie das Gesuch vor dem Start, dann wissen Sie rechtzeitig, ob Sie Anspruch haben. Wohnen Sie in einem anderen Kanton, erkundigen Sie sich dort.
HF oder Fachhochschule?
Zum selben Beruf führt auch ein Bachelorstudium in Pflege an einer Fachhochschule. Es dauert mindestens drei Jahre Vollzeit und setzt in der Regel eine Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität voraus. Das Studium ist wissenschaftlicher ausgerichtet und führt weiter zum Master, zum Beispiel für die Rolle als Pflegeexpertin oder Pflegeexperte APN.
Die HF ist näher am Stationsalltag und verlangt keine Maturität. Wer später doch noch studieren will, kann mit dem Diplom HF ein verkürztes Bachelorstudium machen. Das Parlament berät, diesen Weg im Hochschulgesetz zu verankern.
Mit einem Pflegediplom aus dem Ausland
Wer die Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen hat, braucht für die Arbeit in der Schweiz eine Anerkennung des Diploms durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Am Anfang steht der kostenlose Online-Vorabcheck PreCheck, danach folgt das eigentliche Gesuch. Liegen alle Unterlagen vor und ist die Rechnung bezahlt, kommt der erste Entscheid nach höchstens vier Monaten. Je nach Fall verlangt das SRK Ausgleichsmassnahmen, dann dauert es länger. Die Gebühr liegt zwischen 550 und 1'000 Franken.
Zum Gesuch gehört eine Bestätigung der Behörde im letzten Arbeitsland, dass man den Beruf ohne Einschränkung ausüben darf, auch «Certificate of Current Professional Status» oder «Letter of Good Standing» genannt. Sie darf beim Einreichen höchstens drei Monate alt sein.
Wo Sie die HF Pflege machen können
Anders als bei einer Lehre suchen Sie die höhere Fachschule selbst aus und bewerben sich direkt dort. Welche Bildungsgänge eidgenössisch anerkannt sind, zeigt das SBFI in seinem Verzeichnis.
Beispiel Kanton Zürich
Im Kanton Zürich führen zwei Bildungszentren den Bildungsgang Pflege HF:
| Bildungszentrum | Bildungsgänge Pflege HF |
|---|---|
| Careum BildungszentrumZürich | Vollzeit in drei Jahren, verkürzt für FaGe in zwei Jahren (Vollzeit oder Teilzeit), Teilzeit für Quereinsteigende in vier Jahren. Vollzeit beginnt im Frühling und im Herbst, Teilzeit einmal im Jahr. |
| Zentrum für Ausbildung im GesundheitswesenZAG, Winterthur | Regulär in drei Jahren, verkürzt für FaGe in zwei Jahren, berufsbegleitend in Modulen bis höchstens vier Jahre. Regulär und verkürzt beginnen im Frühling und im Herbst, berufsbegleitend gibt es vier Starttermine im Jahr. |
Beide Schulen laden regelmässig zu Infoabenden ein, die Termine stehen auf ihren Webseiten.
Schulen ausserhalb von Zürich
Eine Liste der Schulen nach Kanton führt die nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit auf odasante.ch, zum Beispiel das BZ Pflege in Bern, XUND in Luzern oder das BZGS in St. Gallen. Das Schulgeld übernimmt auch dann ein Kanton, wenn Sie nicht in Ihrem Wohnkanton studieren. Welcher, wird vor dem Start mit einem Personalienblatt bestimmt.
Anmeldung und Eignungsabklärung
Die Aufnahme läuft in mehreren Schritten. Fangen Sie deshalb früh an und planen Sie die Termine von Test, Praktikum und Gespräch gleich zusammen.
Die Schritte bis zur Zusage
- Infoabend besuchen. Beide Zürcher Schulen bieten ihn mehrmals im Jahr an. Für den berufsbegleitenden Bildungsgang am ZAG ist er Pflicht.
- Kompetenzanalyse Gesundheit HF. Ein Test von etwa vier Stunden in einem Testcenter, die 150 Franken zahlen Sie selbst. Erreichen Sie die Mindestwerte nicht, können Sie ihn wiederholen.
- Unterlagen einreichen. Am ZAG ist das ein Portfolio mit den Unterlagen aus dem Anmeldeformular, am Careum die Bewerbung im Online-Konto des Testanbieters.
- Eignungspraktikum. Sie organisieren selbst einige Tage in einem Spital, einem Heim oder bei der Spitex, am ZAG mindestens zwei. Der Betrieb beurteilt Sie, und Sie schätzen sich selbst ein.
- Eignungsgespräch. Rund 45 Minuten über Ihre Motivation und Ihre künftige Rolle. Klappt es nicht, dürfen Sie es einmal wiederholen.
Zwischen bestandenem Test und Eignungsgespräch dürfen höchstens 18 Monate liegen. Ein bestandenes Zulassungsverfahren gilt danach drei Jahre.
Den Praktikumsplatz sichern
Ohne Direktanstellung können Sie in Zürich nicht beginnen. Bewerben Sie sich deshalb parallel zur Zulassung bei Spitälern, Heimen oder Spitex-Organisationen; das Careum stellt dafür eine Adressliste bereit. Wählen Sie einen Betrieb in dem Bereich, in dem Sie später arbeiten möchten, denn dort liegt Ihr Schwerpunkt.
Für den Betrieb genügen ein kurzes Motivationsschreiben, ein aktueller Lebenslauf und die Zeugnisse. Schreiben Sie konkret, warum Sie gerade dieses Arbeitsfeld interessiert, etwa weil Sie in der Lehre auf einer Rehabilitationsstation gearbeitet haben und sehen konnten, wie Menschen wieder selbstständig werden.
Gut vorbereitet ins Eignungsgespräch
Nehmen Sie sich nach dem Eignungspraktikum zehn Minuten und notieren Sie eine Situation, die Sie berührt hat, und eine, die Sie gefordert hat. Mit einem echten Beispiel antworten Sie im Gespräch ruhiger und glaubwürdiger.
Überlegen Sie sich auch, wie Sie mit Nachtdiensten, Wochenenden und belastenden Momenten umgehen wollen. Eine ehrliche Antwort mit einem Plan, zum Beispiel wer Sie nach einem schweren Dienst auffängt, wirkt stärker als ein schnelles «kein Problem».
Nach dem Diplom: Spezialisierung, Bewilligung, Stelle
Das Diplom öffnet den Weg zu Nachdiplomstudien, eidgenössischen Prüfungen und Studiengängen an Fachhochschulen.
Wege zur Spezialisierung
- Nachdiplomstudium HF (NDS HF) in Intensivpflege, Anästhesiepflege oder Notfallpflege. Es dauert rund zwei Jahre und setzt ein Diplom HF oder einen Bachelor in Pflege voraus. Der Abschluss heisst zum Beispiel «dipl. Expertin Intensivpflege NDS HF».
- Höhere Fachprüfung (HFP), zum Beispiel als Fachexpertin oder Fachexperte in Onkologiepflege, in Psychiatriepflege oder in geriatrischer und psychogeriatrischer Pflege.
- Fachkurse zu einzelnen Gebieten, etwa Spitexpflege oder Onkologiepflege.
- Fachhochschule: ein verkürztes Bachelorstudium in Pflege und danach ein Master, etwa in Advanced Practice Nursing (APN).
Register und Bewilligung
Abschlüsse in Pflege werden im nationalen Gesundheitsberuferegister GesReg eingetragen. Arbeitgebende, Behörden und Krankenversicherer finden dort, ob ein Abschluss registriert ist. Wer seinen Namen nicht findet, meldet sich beim SRK.
Grundlage für die Berufsausübung ist das eidgenössische Gesundheitsberufegesetz: Wer fachlich eigenverantwortlich arbeitet, braucht eine Bewilligung des Kantons. Im Kanton Zürich gilt das auch für Angestellte, zum Beispiel für die fachverantwortliche Leitung eines Heims oder einer Spitex, und in jedem Fall für Selbstständige. Wer unter fachlicher Aufsicht arbeitet, braucht keine eigene Bewilligung. Ein vollständiges Gesuch bearbeitet die Gesundheitsdirektion in der Regel in sechs Wochen.
Lohn und erste Stelle
Einen einheitlichen Lohn für Pflegefachpersonen gibt es nicht, er hängt vom Arbeitgeber, von der Region und von der Erfahrung ab. Für eine erste Einschätzung eignet sich Salarium, der Lohnrechner vom BFS.
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