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Personalbüro Gesundheitswesen für den Kanton Zürich

211 Pflegeheime mit 17’352 Plätzen verzeichnet das BAG im Kanton Zürich (Kennzahlen 2024). Fehlt auf einer Station jemand, schlagen wir Fachpersonen mit geprüftem Diplom vor. Rückmeldung innert 24 Stunden.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Stellen in Spital, Heim, Spitex und Praxis im Kanton Zürich. Initiativbewerbung in wenigen Minuten.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Pflege, Betreuung, Therapie und Ärzteschaft: Eine Kontaktperson für alle Anfragen Ihrer Institution.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters rasch

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Zürich

Anfrage Ihrer Institution

Kostenlos und unverbindlich. Auch für einzelne Dienste und kurzfristige Ausfälle.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Kennzahlen Pflege für den Kanton Zürich

Personal für Spital, Heim und Spitex im Kanton Zürich

Ob Personalverleih oder Vermittlung einer Feststelle: Ihre Institution im Kanton Zürich erhält Vorschläge mit geprüftem Abschluss und klaren Angaben zu Verfügbarkeit, Diensten und Pensum. Entscheiden tun Sie.

158’390 Personen arbeiten im Kanton Zürich in Gesundheit, Heimen und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Jede Institution hat eigene Abläufe; darum fragen wir vor dem ersten Vorschlag nach Dokumentation, Pflegesystem und Einarbeitung.

Für Institutionen im Kanton Zürich übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.

Ohne Lücke im Dienstplan wechseln

Ein Wechsel braucht Planung: Gemeinsam schauen wir, welche Einsätze laufen, welche Kündigungsfristen gelten und ab welchem Datum wir übernehmen. Ziel ist ein Dienstplan ohne Lücke.

Eine Entschädigung an das bisherige Büro erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (Artikel 22 AVG).

Auswahl vor dem Einsatz

Die Entscheidung liegt bei Ihrer Institution. Sie sehen die Vorschläge, stellen Fragen und lernen die Fachperson auf Wunsch vor dem Einsatz kennen.

Passt eine Fachperson nach dem Start nicht ins Team, sagen Sie es uns. Wir suchen mit beiden Seiten eine Lösung.

Zürich: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex im Kanton Zürich

Die Kennzahlen des BAG weisen im Kanton Zürich 211 Pflegeheime mit 17’352 Langzeitplätzen aus und 94 Standorte von Spitälern und Kliniken (Stand 2024). Für Fachpersonen bedeutet das kurze Wege zu mehreren Arbeitgebern.

Gesucht sind vor allem diplomierte Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ und Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales. In Spitälern kommen Fachpersonen Operationstechnik, Anästhesie- und Intensivpflege dazu, in Praxen medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten.

Rund jede 7. Stelle im Kanton Zürich liegt im Gesundheits- und Sozialwesen: 158’390 von 1’149’866 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.

Fachpersonen für Institutionen im Kanton Zürich

Wir vermitteln Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ, Fachpersonen Betreuung EFZ, Pflegehelfende SRK, Fachpersonen Operationstechnik, medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten sowie Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen.

Rechtliche Grundlagen für Gesundheitspersonal im Kanton Zürich

Das erste regelt das AVG, das zweite regeln GesBG und MedBG.

Einsatzvertrag und Übertritt

Der Verleihvertrag mit Ihrer Institution ist schriftlich und nennt Qualifikation, Einsatzort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Unbefristete Einsätze können in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen, bis zum sechsten Monat mit sieben Tagen gekündigt werden (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Welche Lohnregeln gelten

Mit Feiertags- und Ferienentschädigung und dem 13. Monatslohn ergibt der Mindestlohn für Gelernte im Kanton Zürich einen Bruttostundenlohn von CHF 33.44 (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Der tatsächliche Lohn richtet sich nach Diplom, Erfahrung und Funktion und steht im Einsatzvertrag.

Zürich: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

Ablauf einer Anfrage im Gesundheitswesen

Je klarer die Anfrage, desto schneller der Vorschlag. Nennen Sie Abteilung, Fachbereich, Dienste und Zeitraum; den Rest klärt Ihre Kontaktperson.

Während des Einsatzes bleibt Ihre Kontaktperson erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt eine Fachperson aus, suchen wir Ersatz.

Vor dem ersten Dienst brauchen wir von Ihrer Institution Treffpunkt, Ansprechperson auf der Station, Dienstzeiten und Hinweise zu Berufskleidung und Zugang zur Dokumentation.

  • Bedarf telefonisch oder online melden
  • Anforderungen der Abteilung klären
  • Fachpersonen vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Erster Dienst in Ihrer Institution im Kanton Zürich

Kosten für Ihre Institution

Sie zahlen nur bestätigte Stunden. Fällt eine Fachperson aus, entstehen Ihrer Institution dafür keine Lohnkosten; wir suchen eine Vertretung.

Wer regelmässig temporäres Personal braucht, kann mit uns Sätze für bestimmte Qualifikationen festlegen. Das vereinfacht die Planung über das Jahr.

Zum Vergleich in der Grossregion Zürich: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 8’545 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6’451 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Zürich: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

Fachpersonal Gesundheit und offene Stellen im Kanton Zürich

Das SECO zählte im Herbst 2026 im Kanton Zürich 25’695 arbeitslos gemeldete Personen, das entspricht einer Quote von 2,9 %. Für Institutionen im Gesundheitswesen zählt neben dieser Zahl vor allem, ob Diplom, Anerkennung und Erfahrung zur Stelle passen.

Für die Pflege gilt: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stellensuchenden, sondern ob Diplom, Fachgebiet und Dienste passen. Darum prüfen wir jede Anfrage zuerst mit der Pflegedienstleitung.

Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen im Kanton Zürich rund 13,8 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Zürich: Pflegefachfrau in hellblauer Berufskleidung richtet einem älteren Patienten im Spitalbett das Kissen

Stundensatz im Gesundheitswesen berechnen

Für das Hochlohngebiet: Basislohn, Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten je Stunde
35.71

CHF 1’499.82 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Fragen von Institutionen und Fachpersonen für den Kanton Zürich

Haben Sie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen?

Ja, für Spital, Klinik und Praxis, temporär und fest. Wer unter Aufsicht arbeitet, braucht den Eintrag im Register und die nötigen Sprachkenntnisse; beides prüft der Arbeitgeber (Art. 33a MedBG).

Gilt für temporäre Fachpersonen eine Probezeit?

Bis zu drei Monate. In dieser Zeit endet der Einsatz mit einer Frist von zwei Arbeitstagen (Art. 11 GAV Personalverleih), etwa wenn die Fachperson nicht ins Team passt.

Wie setzt sich der Stundensatz zusammen?

Der Satz richtet sich nach Diplom, Erfahrung, Fachbereich und Diensten. Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage kommen dazu. Die Offerte erhalten Sie vor dem Einsatz schriftlich.

Wer rechnet die Quellensteuer ab?

Ihre Institution hat damit keinen Aufwand. Quellensteuer, Aufenthaltsbewilligung und Meldungen erledigt MediPersonal über die iPersonal AG.

Kann die Fachperson Nachtdienste und Wochenenden übernehmen?

Ihre Pflegedienstleitung teilt die Dienste ein, wie bei eigenem Personal. Ändert sich der Dienstplan, sprechen Sie sich mit der Fachperson und uns ab.

Wer führt die temporäre Fachperson auf der Station ein?

Ihre Abteilung zeigt Pflegesystem, Dokumentation und Abläufe. Wir schlagen bevorzugt Fachpersonen vor, die Ihr Fachgebiet und Ihre Software schon kennen.

Welche Sprachkenntnisse bringen die Fachpersonen mit?

Wir nennen Ihnen das Sprachniveau vor dem Vorschlag. Für Ärztinnen und Ärzte sind die nötigen Sprachkenntnisse gesetzlich verlangt (Art. 33a MedBG).

Ist MediPersonal für Personalverleih bewilligt?

MediPersonal ist eine Marke der iPersonal AG. Diese hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch eingetragen.

Prüfen Sie Diplome und Anerkennungen?

Vor jedem Vorschlag prüfen wir Diplom, Arbeitszeugnisse, Registereintrag und bei ausländischen Abschlüssen die Anerkennung durch SRK oder MEBEKO. Ohne nötige Anerkennung schlagen wir niemanden vor.

Ist die Anfrage verbindlich?

Sagen Sie es uns, und wir suchen weiter. Verbindlich wird es erst mit dem Verleihvertrag.

Wer ist Arbeitgeber der temporären Fachperson?

Angestellt ist die Fachperson bei der iPersonal AG. Ihre Institution führt sie fachlich, bestätigt die Stunden und ist für Instruktion und Sicherheit am Arbeitsplatz mitverantwortlich.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Temporäre im Kanton Zürich?

Der GAV Personalverleih setzt die Untergrenze: CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss im Kanton Zürich (2026). Löhne in der Pflege liegen meist darüber und richten sich nach Diplom und Funktion.

Orte mit Spitälern und Heimen im Kanton Zürich

Kanton Zürich: 160 Gemeinden, 1’632’918 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS, STATPOP 2025). Spitäler, Heime und Spitex finden sich in allen Regionen; wir vermitteln kantonsweit. Spital- und Klinikstandorte gibt es unter anderem in Zürich, Winterthur, Kloten und Opfikon (BAG, Kennzahlen 2024).

Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

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Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

Das Kundenportal für Institutionen

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.