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Personalvermittlung Gesundheitswesen für den Kanton Zürich

Diplomierte Pflegefachpersonen mit Temporärvertrag verdienen im Kanton Zürich mindestens CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Hochlohngebiet). Wir stellen Ihrer Institution Fachpersonen für einzelne Dienste, Wochen oder Monate und vermitteln Feststellen. Die Abrechnung erfolgt nach bestätigten Stunden.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Für Pflegefachpersonen, FaGe, Pflegehelfende und Ärzteschaft: Einsätze und Feststellen im Kanton Zürich.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Fachpersonal für Ihre Institution im Kanton Zürich: temporär, fest oder als kurzfristige Vertretung.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Zürich

Fachpersonal anfragen

Abteilung, Dienste und Zeitraum genügen. Antwort an Ihre Institution im Kanton Zürich rasch.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Kennzahlen Pflege für den Kanton Zürich

Personalvermittlung Gesundheitswesen für den Kanton Zürich

Von der Stationsleitung bis zur Fachperson Operationstechnik: Wir rekrutieren für Institutionen im Kanton Zürich und begleiten den Prozess bis zur Unterschrift. Wer zuerst zusammenarbeiten möchte, beginnt temporär und wechselt dann fest (Try & Hire).

Laut BAG gibt es im Kanton Zürich 211 Pflegeheime mit 17’352 Plätzen für Langzeitpflege und 94 Spital- und Klinikstandorte (Kennzahlen 2024). Im Gesundheitswesen, in Heimen und im Sozialwesen zählt das BFS 16’917 Arbeitsstätten mit 158’390 Beschäftigten (STATENT 2024).

Hat Ihre Institution im Kanton Zürich mehrere Abteilungen oder Standorte, laufen alle Anfragen über dieselbe Kontaktperson. So kennt sie Ihre Abläufe und kann Fachpersonen gezielt dort einsetzen, wo sie gebraucht werden.

Temporäres Fachpersonal fest übernehmen

Abreden, die einer Institution die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren oder verunmöglichen, sind nach Artikel 22 Absatz 2 AVG nichtig. Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten erlaubt.

Wie hoch eine solche Entschädigung sein darf, regelt das Gesetz: höchstens der Anteil für Verwaltungsaufwand und Gewinn eines dreimonatigen Einsatzes, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen (Artikel 22 AVG).

Ohne Lücke im Dienstplan wechseln

Ob Fachpersonen, die schon bei Ihnen im Einsatz sind, mitkommen, ist ihre eigene Entscheidung. Das Gespräch mit ihnen suchen wir, sobald die Fristen geklärt sind.

Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, steht auf der Seite Temporärbüro wechseln.

Zürich: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex im Kanton Zürich

Zusammen 158’390 Beschäftigte in 16’917 Arbeitsstätten: Das ist das Gesundheits- und Sozialwesen im Kanton Zürich laut STATENT 2024 des BFS. Davon entfallen 36’017 auf Heime und 91’662 auf Spitäler, Praxen und weitere Gesundheitsbetriebe.

Für jede Anfrage halten wir fest, welche Qualifikation die Stelle verlangt: Pflegehilfe, Fachperson Gesundheit, Diplom HF oder FH, Weiterbildung in Anästhesie, Intensiv- oder Notfallpflege. So erhalten Sie nur passende Profile.

Nach Bereichen: 91’662 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 36’017 in Heimen und 30’711 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Diese Berufe vermitteln wir

Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.

Was Institutionen im Kanton Zürich beim Personalverleih beachten

Im Gesundheitswesen gelten zwei Regelwerke zugleich: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) für den Personalverleih und die Gesetze über die Gesundheitsberufe (GesBG) und die Medizinalberufe (MedBG) für die Berufsausübung. Beide halten wir bei jedem Einsatz ein.

Einsatzvertrag und Übertritt

Möchte Ihre Institution eine temporäre Fachperson fest übernehmen, ist das erlaubt; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten zulässig und begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Bewilligung für Personalverleih

Personalverleih braucht eine kantonale Betriebsbewilligung (Art. 12 AVG), die Vermittlung von Feststellen ebenso (Art. 2 AVG). MediPersonal ist eine Marke der iPersonal AG; deren Bewilligungen hat das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich erteilt, für grenzüberschreitende Tätigkeit zusätzlich das SECO. Der Eintrag steht im Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.

Zürich: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

In fünf Schritten zur Fachperson

Wir halten den Weg kurz, auch bei dringenden Ausfällen. Eine Anfrage am Telefon unter 044 515 57 61 oder online genügt.

Während des Einsatzes bleibt Ihre Kontaktperson erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt eine Fachperson aus, suchen wir Ersatz.

Hilfreich sind Angaben zum Pflegesystem, zur eingesetzten Software und zu Besonderheiten der Abteilung. So kann die Fachperson schon am ersten Tag selbständig arbeiten.

  • Anfrage mit Abteilung, Diensten und Zeitraum
  • Rasche Rückmeldung
  • Vorschläge mit geprüftem Diplom
  • Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und Bestätigung der Stunden

Stundensatz im Gesundheitswesen

Wie hoch der Stundensatz ist, hängt von Diplom, Erfahrung, Fachbereich und Diensten ab. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste rechnen wir mit den vereinbarten Zuschlägen ab. Die Offerte erhalten Sie vor Einsatzbeginn schriftlich.

Für Ihre Buchhaltung erhalten Sie eine Rechnung mit Diensten, Stunden, Zuschlägen und Satz. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Quellensteuer erledigen wir.

Zum Vergleich in der Grossregion Zürich: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 8’545 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6’451 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Zürich: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen

Im Kanton Zürich lag die Arbeitslosenquote im Herbst 2026 bei 2,9 %, in der ganzen Schweiz bei 3,0 %. Die RAV hatten zu diesem Zeitpunkt 7’605 offene Stellen gemeldet (SECO, Arbeitsmarktstatistik).

Diplomierte Fachpersonen wechseln oft direkt von Stelle zu Stelle, ohne beim RAV gemeldet zu sein. Wir sprechen deshalb auch Fachpersonen an, die nicht aktiv suchen, und stellen Ihnen nur geprüfte Profile vor.

Rund jede 7. Stelle im Kanton Zürich liegt im Gesundheits- und Sozialwesen: 158’390 von 1’149’866 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.

Zürich: Pflegefachfrau in hellblauer Berufskleidung richtet einem älteren Patienten im Spitalbett das Kissen

Stundensatz im Gesundheitswesen berechnen

Für das Hochlohngebiet: Basislohn, Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten je Stunde
35.71

CHF 1’499.82 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Häufige Fragen: Personalvermittlung Gesundheitswesen für den Kanton Zürich

Welche Register sind für Gesundheitsberufe massgebend?

Medizinalpersonen prüfen wir im MedReg, Gesundheitsberufe im GesReg bzw. NAREG. Fehlt ein nötiger Eintrag, schlagen wir die Person für diese Stelle nicht vor.

Gibt es eine Mindestdauer?

Eine feste Mindestdauer gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Dauer, die eine kurze Einarbeitung rechtfertigt; das besprechen wir mit Ihnen.

Wo ist Ihr Büro?

Beim Bahnhof, Adresse unten auf der Seite. Anfragen klären wir meist am Telefon oder online, Termine vor Ort nach Absprache.

Kann die Fachperson Nachtdienste und Wochenenden übernehmen?

Die Dienste plant Ihre Institution. Bei der Anfrage nennen Sie Früh, Spät, Nacht und Wochenenden; wir schlagen nur Fachpersonen vor, die diese Dienste übernehmen können.

Wie schnell erhalten wir eine Antwort?

Kurzfristige Ausfälle decken wir ab, soweit Fachpersonen mit passendem Diplom verfügbar sind. Für wiederkehrende kurzfristige Einsätze lohnt sich eine Rahmenvereinbarung, dann kennen wir Ihre Abläufe schon.

Gilt der GAV Personalverleih auch im Gesundheitswesen?

Massgebend ist im Kanton Zürich der Mindestlohn des Hochlohngebiets: CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte, CHF 22.39 für Ungelernte (2026). Hat Ihre Institution einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Lohnbestimmungen (Art. 20 AVG).

Dürfen wir eine temporäre Fachperson fest anstellen?

Ja, und mit Try & Hire planen Sie das von Anfang an: Die Fachperson beginnt temporär und wechselt nach der vereinbarten Zeit in Ihre Institution.

Wer trägt den Lohn bei Krankheit der Fachperson?

Den Lohnausfall deckt die kollektive Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih mit 80 Prozent des Lohnes (Art. 29). Ihre Institution bezahlt nur bestätigte Stunden.

Wie prüfen Sie die Deutschkenntnisse?

Wir nennen Ihnen das Sprachniveau vor dem Vorschlag. Für Ärztinnen und Ärzte sind die nötigen Sprachkenntnisse gesetzlich verlangt (Art. 33a MedBG).

Vermitteln Sie Springerinnen und Springer?

Springer übernehmen einzelne Dienste oder kurze Einsätze, wenn jemand ausfällt. Abteilung, Dienstzeiten und Einarbeitung klären wir vor dem ersten Dienst.

Prüfen Sie Diplome und Anerkennungen?

Vor jedem Vorschlag: Bei Gesundheitsberufen kontrollieren wir den Eintrag im Register, bei Ärztinnen und Ärzten das MedReg und die Sprachkenntnisse, bei ausländischen Diplomen den Entscheid von SRK oder MEBEKO.

Wie lange ist die Probezeit bei einem Einsatz in der Pflege?

Nach GAV Personalverleih gelten bei unbefristeten Verträgen die ersten drei Monate als Probezeit; bei befristeten Einsätzen zwei Drittel der Dauer, höchstens drei Monate (Art. 10).

Gesundheitsregionen im Kanton Zürich

Wir vermitteln Gesundheitspersonal in alle 160 Gemeinden des Kantons, von Zürich, Winterthur und Kloten bis in ländliche Regionen, wo Heime und Spitex oft länger suchen. Pflegeheime in den grössten Gemeinden: Zürich 54, Winterthur 11, Kloten 1 und Opfikon 2 (BAG, Kennzahlen 2024).

Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

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Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

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Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.