Personalvermittlung Gesundheitswesen für den Kanton Zürich
Von der Stationsleitung bis zur Fachperson Operationstechnik: Wir rekrutieren für Institutionen im Kanton Zürich und begleiten den Prozess bis zur Unterschrift. Wer zuerst zusammenarbeiten möchte, beginnt temporär und wechselt dann fest (Try & Hire).
Laut BAG gibt es im Kanton Zürich 211 Pflegeheime mit 17’352 Plätzen für Langzeitpflege und 94 Spital- und Klinikstandorte (Kennzahlen 2024). Im Gesundheitswesen, in Heimen und im Sozialwesen zählt das BFS 16’917 Arbeitsstätten mit 158’390 Beschäftigten (STATENT 2024).
Hat Ihre Institution im Kanton Zürich mehrere Abteilungen oder Standorte, laufen alle Anfragen über dieselbe Kontaktperson. So kennt sie Ihre Abläufe und kann Fachpersonen gezielt dort einsetzen, wo sie gebraucht werden.
Temporäres Fachpersonal fest übernehmen
Abreden, die einer Institution die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren oder verunmöglichen, sind nach Artikel 22 Absatz 2 AVG nichtig. Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten erlaubt.
Wie hoch eine solche Entschädigung sein darf, regelt das Gesetz: höchstens der Anteil für Verwaltungsaufwand und Gewinn eines dreimonatigen Einsatzes, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen (Artikel 22 AVG).
Ohne Lücke im Dienstplan wechseln
Ob Fachpersonen, die schon bei Ihnen im Einsatz sind, mitkommen, ist ihre eigene Entscheidung. Das Gespräch mit ihnen suchen wir, sobald die Fristen geklärt sind.
Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, steht auf der Seite Temporärbüro wechseln.