Zum Inhalt

Temporärbüro Pflege für den Kanton Zürich

Im Kanton Zürich führt das BAG 211 Pflegeheime mit 17’352 Plätzen für Langzeitpflege und 94 Spital- und Klinikstandorte (Kennzahlen 2024). Für diese Institutionen vermitteln wir Pflege- und Betreuungspersonal, temporär und zur Festanstellung. Fachpersonen mit ausländischem Diplom schlagen wir erst nach der Anerkennung vor.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Ihre Dienstwünsche zählen: Früh, Spät, Nacht oder Teilzeit. Wir suchen passende Einsätze in der Region.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Fachpersonal für Ihre Institution im Kanton Zürich: temporär, fest oder als kurzfristige Vertretung.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Zürich

Personalanfrage Gesundheitswesen

Beruf, Pensum und Beginn eintragen. Wir klären alles Weitere am Telefon.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Institutionen und Personal im Kanton Zürich

Temporäre Fachpersonen für Institutionen im Kanton Zürich

Unsere temporären Pflegefachpersonen, FaGe und Pflegehelfenden arbeiten nach Ihrem Dienstplan, in Ihrer Dokumentation und unter Ihrer fachlichen Leitung. Für den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung und die Sozialversicherungen ist die iPersonal AG zuständig. Abgerechnet wird nach bestätigten Stunden.

Laut BAG gibt es im Kanton Zürich 211 Pflegeheime mit 17’352 Plätzen für Langzeitpflege und 94 Spital- und Klinikstandorte (Kennzahlen 2024). Im Gesundheitswesen, in Heimen und im Sozialwesen zählt das BFS 16’917 Arbeitsstätten mit 158’390 Beschäftigten (STATENT 2024).

Ob einzelne Nachtdienste, eine Ferienvertretung oder eine Vakanz über mehrere Monate: Wir planen den Einsatz so, dass Übergaben und Einarbeitung für Ihr Team tragbar bleiben.

Diplom, Anerkennung und Erfahrung

Die Entscheidung liegt bei Ihrer Institution. Sie sehen die Vorschläge, stellen Fragen und lernen die Fachperson auf Wunsch vor dem Einsatz kennen.

Im Kunden-Portal sehen Sie verfügbare Fachpersonen in Ihrer Nähe als Karten ohne Namen. Wer es ist, sagen wir Ihnen nach Ihrer Anfrage.

So besetzen wir eine Stelle im Gesundheitswesen

Auch für Leitungsfunktionen wie Pflegedienstleitung, Stationsleitung oder ärztliche Stellen suchen wir Personen. Den Vertrag schliessen Institution und Fachperson direkt ab.

Ob Ihre Stelle unter die Stellenmeldepflicht fällt, prüfen wir bei der Anfrage. Betroffene Stellen werden zuerst dem RAV gemeldet.

Zürich: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex im Kanton Zürich

158’390 Menschen arbeiten im Kanton Zürich im Gesundheits- und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Dazu gehören 211 Pflegeheime mit zusammen 17’352 Plätzen (BAG, Kennzahlen 2024).

Neben der Pflege vermitteln wir Fachpersonen für Therapie, medizinische Praxisassistenz, Dentalassistenz und Apotheke sowie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen und Feststellen.

Nach Bereichen: 91’662 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 36’017 in Heimen und 30’711 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Fachpersonen für Institutionen im Kanton Zürich

Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.

Bewilligung, GAV und Berufsausübung

Personalverleih ist bewilligungspflichtig, Gesundheitsberufe sind reglementiert. Darum prüfen wir vor jedem Einsatz zwei Dinge: ob der Vertrag dem Arbeitsvermittlungsgesetz entspricht und ob Diplom und Register der Fachperson stimmen.

GesBG, MedBG und Register

Pflegefachpersonen, Hebammen, Physio- und Ergotherapeutinnen brauchen für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung eine Bewilligung des Kantons (Art. 11 GesBG). Verlangt werden ein anerkannter Abschluss, Vertrauenswürdigkeit und eine Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG).

Verleihvertrag und Kündigung

Möchte Ihre Institution eine temporäre Fachperson fest übernehmen, ist das erlaubt; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten zulässig und begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Zürich: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

Von der Anfrage zum ersten Dienst

Für Feststellen dauert die Suche länger als für einen Einsatz. Den Zeitplan besprechen wir mit Ihnen gleich zu Beginn.

Nach dem ersten Dienst fragen wir bei der Stationsleitung nach, ob alles passt. Rückmeldungen nehmen wir ernst und geben sie an die Fachperson weiter.

Vor dem ersten Dienst brauchen wir von Ihrer Institution Treffpunkt, Ansprechperson auf der Station, Dienstzeiten und Hinweise zu Berufskleidung und Zugang zur Dokumentation.

  • Anfrage senden
  • Gespräch über Pflegesystem und Einarbeitung
  • Vorschläge aus unserem Pool, wenn nötig neue Suche
  • Kennenlernen und Entscheid
  • Beginn, Abrechnung nach bestätigten Stunden

Abrechnung und Stundensatz

Ihre Institution zahlt für einen Temporäreinsatz einen Stundensatz für die bestätigten Stunden. Er enthält den Lohn der Fachperson, die Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn, die Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Untergrenze für den Lohn ist im Kanton Zürich der GAV Personalverleih mit CHF 33.44 brutto pro Stunde für Gelernte (2026).

Der Rechner auf dieser Seite zeigt, wie sich Lohn, Zuschläge und Sozialabgaben zum Stundensatz addieren. Die verbindliche Offerte kommt von Ihrer Kontaktperson.

Als Orientierung für das Lohnniveau in der Grossregion Zürich dient die Lohnstrukturerhebung: CHF 6’451 im Mittel für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, CHF 5’723 für Betreuungsberufe (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Zürich: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen

Diplomierte Pflegeberufe waren 2026 nicht meldepflichtig; für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Meldepflicht an das RAV mit fünf Arbeitstagen Sperrfrist (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Wir prüfen sie bei jeder Stelle.

Wer im Kanton Zürich Dienste in der Ferienzeit oder über die Feiertage decken muss, plant am besten früh. Dann bleibt Zeit, eine Fachperson mit passender Erfahrung zu finden.

Rund jede 7. Stelle im Kanton Zürich liegt im Gesundheits- und Sozialwesen: 158’390 von 1’149’866 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.

Zürich: Pflegefachfrau in hellblauer Berufskleidung richtet einem älteren Patienten im Spitalbett das Kissen

Stundensatz im Gesundheitswesen berechnen

Für das Hochlohngebiet: Basislohn, Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten je Stunde
35.71

CHF 1’499.82 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Antworten zu Temporärbüro Pflege für den Kanton Zürich

Wie hoch ist der Mindestlohn für Temporäre im Kanton Zürich?

Auch in Spital, Heim und Spitex gilt für Temporäre der GAV Personalverleih: im Kanton Zürich mindestens CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss (2026). Gilt für Ihre Institution ein allgemeinverbindlicher GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).

Was gilt, wenn die Fachperson krank ausfällt?

Lohnausfall ist Sache der iPersonal AG als Arbeitgeberin, über die kollektive Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih. Für Ihre Abteilung zählt, dass die Dienste besetzt bleiben; dafür suchen wir Ersatz.

Können Sie mehrere Fachpersonen für eine Station stellen?

Ja. Je früher Sie den Bedarf melden, desto eher finden wir Fachpersonen, die auch dieselben Dienste übernehmen können.

Ist eine Übernahme ins Team möglich?

Ja, ein Übertritt ins Stammteam ist jederzeit möglich. Abreden, die ihn verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG); eine begrenzte Entschädigung ist nur bei kurzen Einsätzen zulässig.

Vermitteln Sie auch Ärztinnen und Ärzte?

Ja, temporär und fest, vom Assistenzarzt bis zur Chefärztin, und Praxisvertretungen. Für Ärztinnen und Ärzte prüfen wir Diplom, Weiterbildungstitel, MedReg und die Sprachkenntnisse (Art. 33a MedBG).

Was kostet temporäres Pflegepersonal im Kanton Zürich?

Sie zahlen einen Stundensatz für die bestätigten Stunden. Er enthält Lohn, Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Untergrenze ist der GAV Personalverleih mit CHF 33.44 brutto pro Stunde für Gelernte im Kanton Zürich (2026).

Was, wenn eine vorgeschlagene Fachperson nicht passt?

Ihre Rückmeldung zum Vorschlag hilft uns, die nächste Fachperson genauer auszuwählen. Einen Vertrag gibt es erst, wenn Sie zusagen.

Wer ist Arbeitgeber der temporären Fachperson?

Die iPersonal AG, zu der MediPersonal gehört, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihre Institution plant die Dienste und erteilt die fachlichen Weisungen.

Wie stellen Sie sicher, dass die Fachperson qualifiziert ist?

Wir prüfen Abschluss und Registereintrag (MedReg für Medizinalberufe, GesReg bzw. NAREG für Gesundheitsberufe), Referenzen und Berufserfahrung im gesuchten Fachbereich.

Wie erreichen wir MediPersonal?

Unter 044 515 57 61 von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, oder per E-Mail an info@med-ipersonal.ch. Die Adresse des Büros steht unten auf der Seite.

Wer bestätigt die geleisteten Dienste?

Nach bestätigten Stunden. Sie erhalten eine Rechnung, die Dienste, Zuschläge und Satz einzeln zeigt.

Gibt es eine Mindestdauer?

Von einzelnen Diensten bis zu mehreren Monaten. Das Gesetz kennt keine Höchstdauer; Dauer oder Kündigungsfristen stehen im Verleihvertrag (Art. 22 Abs. 1 AVG).

Orte mit Spitälern und Heimen im Kanton Zürich

Am meisten Beschäftigte im Kanton Zürich zählen Zürich, Winterthur, Kloten und Opfikon (BFS, STATENT 2024). Im ganzen Kanton zählt das BAG 211 Pflegeheime und 94 Spital- und Klinikstandorte (2024). Pflegeheime in den grössten Gemeinden: Zürich 54, Winterthur 11, Kloten 1 und Opfikon 2 (BAG, Kennzahlen 2024).

Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

Das Kundenportal für Institutionen

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.