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Temporärbüro Pflege für den Kanton Freiburg

Im Gesundheitswesen im Kanton Freiburg, in Heimen und im Sozialwesen arbeiten 25’536 Personen in 3’492 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). MediPersonal deckt Ausfälle und Vakanzen mit Fachpersonen aus Pflege, Betreuung und Medizin. Ihre Institution erhält innert 24 Stunden eine Antwort.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe im Kanton Freiburg und Umgebung.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Pflege, Betreuung, Therapie und Ärzteschaft: Eine Kontaktperson für alle Anfragen Ihrer Institution.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters rasch

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Freiburg

Personalanfrage Gesundheitswesen

Beruf, Pensum und Beginn eintragen. Wir klären alles Weitere am Telefon.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Kennzahlen Pflege für den Kanton Freiburg

Temporäre Fachpersonen für Institutionen im Kanton Freiburg

Für einzelne Dienste, Wochen oder Monate: Wir vermitteln Fachpersonal an Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime und Spitex-Organisationen im Kanton Freiburg. Jede Fachperson stellen wir erst vor, wenn Diplom, Anerkennung und Referenzen geprüft sind.

12’285 Beschäftigte zählt das BFS im Kanton Freiburg in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 7’898 in Heimen (STATENT 2024). Für beide Bereiche suchen wir Fachpersonen, die Pflegesystem und Dokumentation rasch übernehmen.

Bei einer Feststelle begleiten wir die Suche bis zur Unterschrift: Anforderungsprofil, Ansprache geeigneter Fachpersonen, Prüfung von Diplom und Referenzen und die Organisation der Vorstellungsgespräche.

Fristen bei der Ausschreibung

Auch im Gesundheitswesen gibt es meldepflichtige Berufe. Fünf Arbeitstage lang haben dann nur die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden Zugang zur Stelle, erst danach darf sie öffentlich erscheinen.

Unsere Inserate für meldepflichtige Berufe erscheinen erst nach Ablauf der Frist.

Zuständigkeiten im Einsatz

Im Personalverleih ist die iPersonal AG Arbeitgeberin der Fachperson. Ihre Institution erteilt die fachlichen Weisungen, plant die Dienste und bestätigt die Stunden.

Ändern sich Abteilung, Dienste oder Aufgaben deutlich, informieren Sie uns. Wir passen den Einsatzvertrag an.

Freiburg: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex im Kanton Freiburg

Die Kennzahlen des BAG weisen im Kanton Freiburg 40 Pflegeheime mit 2’766 Langzeitplätzen aus und 13 Standorte von Spitälern und Kliniken (Stand 2024). Für Fachpersonen bedeutet das kurze Wege zu mehreren Arbeitgebern.

Für jede Anfrage halten wir fest, welche Qualifikation die Stelle verlangt: Pflegehilfe, Fachperson Gesundheit, Diplom HF oder FH, Weiterbildung in Anästhesie, Intensiv- oder Notfallpflege. So erhalten Sie nur passende Profile.

Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen im Kanton Freiburg rund 15,3 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Gefragte Gesundheitsberufe

Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.

Bewilligung, GAV und Berufsausübung

Das erste regelt das AVG, das zweite regeln GesBG und MedBG.

Verleihvertrag und Kündigung

Der Verleihvertrag mit Ihrer Institution ist schriftlich und nennt Qualifikation, Einsatzort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Unbefristete Einsätze können in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen, bis zum sechsten Monat mit sieben Tagen gekündigt werden (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Mindestlöhne im Kanton Freiburg

Mit Feiertags- und Ferienentschädigung und dem 13. Monatslohn ergibt der Mindestlohn für Gelernte im Kanton Freiburg einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Der tatsächliche Lohn richtet sich nach Diplom, Erfahrung und Funktion und steht im Einsatzvertrag.

Freiburg: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

So erhält Ihre Institution im Kanton Freiburg Fachpersonal

Für kurzfristige Ausfälle genügen Dienst, Abteilung und Qualifikation. Für längere Einsätze und Feststellen nehmen wir uns Zeit für ein ausführlicheres Gespräch.

Passt ein Vorschlag nicht zur Abteilung, sagen Sie es offen. Wir suchen weiter, ohne Kosten für Ihre Institution.

Hilfreich sind Angaben zum Pflegesystem, zur eingesetzten Software und zu Besonderheiten der Abteilung. So kann die Fachperson schon am ersten Tag selbständig arbeiten.

  • Bedarf telefonisch oder online melden
  • Anforderungen der Abteilung klären
  • Fachpersonen vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Erster Dienst in Ihrer Institution im Kanton Freiburg

Abrechnung und Stundensatz

Für Gelernte schreibt der GAV Personalverleih im Kanton Freiburg mindestens CHF 25.86 Basislohn pro Stunde vor; mit 3,2 % Feiertags-, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn sind es CHF 31.32 (Anhang 2, 2026). Diplomierte Pflegefachpersonen verdienen in der Regel mehr; der Satz folgt dem tatsächlichen Lohn.

Für eine Feststelle vereinbaren wir das Honorar für die Vermittlung, bevor wir mit der Suche anfangen. Ihre Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Als Orientierung für das Lohnniveau in der Grossregion Espace Mittelland dient die Lohnstrukturerhebung: CHF 6’139 im Mittel für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, CHF 5’516 für Betreuungsberufe (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Freiburg: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

Fachpersonal Gesundheit und offene Stellen im Kanton Freiburg

Diplomierte Pflegeberufe waren 2026 nicht meldepflichtig; für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Meldepflicht an das RAV mit fünf Arbeitstagen Sperrfrist (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Wir prüfen sie bei jeder Stelle.

Wer im Kanton Freiburg Dienste in der Ferienzeit oder über die Feiertage decken muss, plant am besten früh. Dann bleibt Zeit, eine Fachperson mit passender Erfahrung zu finden.

Nach Bereichen: 12’285 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 7’898 in Heimen und 5’353 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Freiburg: Pflegefachfrau in hellblauer Berufskleidung richtet einem älteren Patienten im Spitalbett das Kissen

Kosten pro Stunde für Fachpersonal

Lohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für Ihre Institution berechnet.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten je Stunde
33.45

CHF 1’404.90 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Häufige Fragen: Temporärbüro Pflege für den Kanton Freiburg

Kann die Fachperson Nachtdienste und Wochenenden übernehmen?

Ihre Pflegedienstleitung teilt die Dienste ein, wie bei eigenem Personal. Ändert sich der Dienstplan, sprechen Sie sich mit der Fachperson und uns ab.

Dürfen wir eine temporäre Fachperson fest anstellen?

Ja, und mit Try & Hire planen Sie das von Anfang an: Die Fachperson beginnt temporär und wechselt nach der vereinbarten Zeit in Ihre Institution.

Wie prüfen Sie die Deutschkenntnisse?

Für die Bewilligung zur Berufsausübung braucht es Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG, Art. 36 MedBG). Wir klären das Niveau im Gespräch und nennen es im Profil.

Wie werden die Stunden abgerechnet?

Nach bestätigten Stunden. Sie erhalten eine Rechnung, die Dienste, Zuschläge und Satz einzeln zeigt.

Welche Bewilligungen hat MediPersonal?

MediPersonal ist eine Marke der iPersonal AG. Diese hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch eingetragen.

Wie schnell erhalten wir eine Antwort?

Rückmeldung erhalten Sie rasch. Fehlt morgen jemand auf der Station, nennen Sie uns Dienst, Abteilung und Qualifikation; dann wissen Sie rasch, ob wir jemanden haben.

Vermitteln Sie Springerinnen und Springer?

Für einzelne Dienste oder kurze Ausfälle suchen wir Fachpersonen, die bewusst als Springerin oder Springer arbeiten. Station, Pflegesystem und Einführung klären wir vor dem ersten Dienst.

Wo ist Ihr Büro?

Unter 044 515 57 61 von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, oder per E-Mail an info@med-ipersonal.ch. Die Adresse des Büros steht unten auf der Seite.

Können Sie mehrere Fachpersonen für eine Station stellen?

Ja. Je früher Sie den Bedarf melden, desto eher finden wir Fachpersonen, die auch dieselben Dienste übernehmen können.

Gibt es eine Mindestdauer?

Ein Einsatz kann einen einzelnen Dienst umfassen oder eine ganze Vakanz überbrücken. Was gilt, halten wir im Verleihvertrag fest: Dauer oder Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).

Wer stellt die Fachperson an?

Die iPersonal AG, zu der MediPersonal gehört, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihre Institution plant die Dienste und erteilt die fachlichen Weisungen.

Welche Register sind für Gesundheitsberufe massgebend?

Vor jedem Einsatz. Bei Ärztinnen und Ärzten, die unter Aufsicht arbeiten, verlangt Art. 33a MedBG vom Arbeitgeber, den Registereintrag zu prüfen; diese Prüfung übernehmen wir.

Orte mit Spitälern und Heimen im Kanton Freiburg

Kanton Freiburg: 119 Gemeinden, 350’918 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS, STATPOP 2025). Spitäler, Heime und Spitex finden sich in allen Regionen; wir vermitteln kantonsweit. Pflegeheime in den grössten Gemeinden: Fribourg 5, Bulle 1, Villars-sur-Glâne 2 und Givisiez 1 (BAG, Kennzahlen 2024).

Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

Das Kundenportal für Institutionen

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.