Personalverleih in der Pflege im Wallis
Für einzelne Dienste, Wochen oder Monate: Wir vermitteln Fachpersonal an Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime und Spitex-Organisationen im Wallis. Jede Fachperson stellen wir erst vor, wenn Diplom, Anerkennung und Referenzen geprüft sind.
48 Pflegeheime mit 3’365 Langzeitplätzen verzeichnet das BAG im Wallis (Kennzahlen 2024). Langzeitpflege, Akutspital und Spitex stellen unterschiedliche Anforderungen; darum beginnt jede Anfrage mit einem kurzen Gespräch über Ihre Abteilung.
Bei einer Feststelle begleiten wir die Suche bis zur Unterschrift: Anforderungsprofil, Ansprache geeigneter Fachpersonen, Prüfung von Diplom und Referenzen und die Organisation der Vorstellungsgespräche.
Weisungen, Sicherheit und Abrechnung
Der Verleihvertrag zwischen Ihrer Institution und uns nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten, wie es das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt.
Ändern sich Abteilung, Dienste oder Aufgaben deutlich, informieren Sie uns. Wir passen den Einsatzvertrag an.
Temporäres Fachpersonal fest übernehmen
Was bei einer Übernahme gilt, halten wir vor dem Einsatz im Vertrag fest. So gibt es später keine Überraschung.
Wie hoch eine solche Entschädigung sein darf, regelt das Gesetz: höchstens der Anteil für Verwaltungsaufwand und Gewinn eines dreimonatigen Einsatzes, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen (Artikel 22 AVG).