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Personalvermittlung Gesundheitswesen für das Wallis

Im Wallis führt das BAG 48 Pflegeheime mit 3’365 Plätzen für Langzeitpflege und 18 Spital- und Klinikstandorte (Kennzahlen 2024). Für diese Institutionen vermitteln wir Pflege- und Betreuungspersonal, temporär und zur Festanstellung. Fachpersonen mit ausländischem Diplom schlagen wir erst nach der Anerkennung vor.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Für Pflegefachpersonen, FaGe, Pflegehelfende und Ärzteschaft: Einsätze und Feststellen im Wallis.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Ist der Dienstplan nicht gedeckt, melden Sie Abteilung, Dienste und Zeitraum. Wir suchen Fachpersonen.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Wallis

Fachpersonal anfragen

Abteilung, Dienste und Zeitraum genügen. Antwort an Ihre Institution im Wallis rasch.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Institutionen und Personal im Wallis

Rekrutierung für Gesundheitsinstitutionen im Wallis

Von der Stationsleitung bis zur Fachperson Operationstechnik: Wir rekrutieren für Institutionen im Wallis und begleiten den Prozess bis zur Unterschrift. Wer zuerst zusammenarbeiten möchte, beginnt temporär und wechselt dann fest (Try & Hire).

16’185 Beschäftigte zählt das BFS im Wallis in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 8’554 in Heimen (STATENT 2024). Für beide Bereiche suchen wir Fachpersonen, die Pflegesystem und Dokumentation rasch übernehmen.

Für Institutionen im Wallis übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.

Lücken im Dienstplan schliessen

Fachpersonal auf Zeit hilft, wenn Ferien, Krankheit, Mutterschaft oder eine Vakanz den Dienstplan belasten. Sie nennen Fachrichtung, Abteilung, Dienste und Zeitraum, wir suchen passende Personen.

Hilfreich für einen guten Vorschlag sind Diplom, Fachbereich, Dienste, Pensum und Einsatzbeginn. Den Rest klärt Ihre Kontaktperson am Telefon.

Try & Hire für Institutionen

Bei Try & Hire ist die Fachperson zuerst im Einsatz auf Ihrer Station und wird danach von Ihnen fest angestellt. Im Alltag zeigt sich, ob es passt.

Viele Fachpersonen wünschen sich Einsätze mit Aussicht auf eine Feststelle. Für Institutionen ist Try & Hire darum ein guter Weg, Stellen dauerhaft zu besetzen.

Wallis: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex im Wallis

Das BFS zählt im Wallis im Gesundheitswesen 2’840 Arbeitsstätten mit 16’185 Beschäftigten, in Heimen 135 mit 8’554 und im Sozialwesen 376 mit 5’468 (STATENT 2024).

Neben der Pflege vermitteln wir Fachpersonen für Therapie, medizinische Praxisassistenz, Dentalassistenz und Apotheke sowie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen und Feststellen.

Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen im Wallis rund 14,9 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Diese Berufe vermitteln wir

Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.

Bewilligung, GAV und Berufsausübung

Personalverleih ist bewilligungspflichtig, Gesundheitsberufe sind reglementiert. Darum prüfen wir vor jedem Einsatz zwei Dinge: ob der Vertrag dem Arbeitsvermittlungsgesetz entspricht und ob Diplom und Register der Fachperson stimmen.

Diplom und Bewilligung prüfen

Vor jedem Vorschlag prüfen wir Diplom und Registereintrag der Fachperson. Für die Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung verlangt das GesBG unter anderem einen anerkannten Abschluss und Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG).

Einsatzvertrag und Übertritt

Der Verleihvertrag mit Ihrer Institution ist schriftlich und nennt Qualifikation, Einsatzort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Unbefristete Einsätze können in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen, bis zum sechsten Monat mit sieben Tagen gekündigt werden (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Wallis: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

So erhält Ihre Institution im Wallis Fachpersonal

Je klarer die Anfrage, desto schneller der Vorschlag. Nennen Sie Abteilung, Fachbereich, Dienste und Zeitraum; den Rest klärt Ihre Kontaktperson.

Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz mit derselben Fachperson, wenn sie verfügbar ist. Das spart erneute Einarbeitung.

Für Einsätze in Spitex und ambulanter Pflege klären wir zusätzlich Fahrzeug, Einsatzgebiet und Tourenplanung, bevor die Fachperson startet.

  • Bedarf telefonisch oder online melden
  • Anforderungen der Abteilung klären
  • Fachpersonen vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Erster Dienst in Ihrer Institution im Wallis

Was temporäres Pflegepersonal im Wallis kostet

Sie zahlen nur bestätigte Stunden. Fällt eine Fachperson aus, entstehen Ihrer Institution dafür keine Lohnkosten; wir suchen eine Vertretung.

Wer regelmässig temporäres Personal braucht, kann mit uns Sätze für bestimmte Qualifikationen festlegen. Das vereinfacht die Planung über das Jahr.

Zum Vergleich in der Grossregion Genferseeregion: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 8’266 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6’228 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Wallis: Pflegefachfrau in hellblauer Berufskleidung richtet einem älteren Patienten im Spitalbett das Kissen

Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen

Das SECO zählte im Herbst 2026 im Kanton Wallis 5’755 arbeitslos gemeldete Personen, das entspricht einer Quote von 3,1 %. Für Institutionen im Gesundheitswesen zählt neben dieser Zahl vor allem, ob Diplom, Anerkennung und Erfahrung zur Stelle passen.

Wer im Wallis Dienste in der Ferienzeit oder über die Feiertage decken muss, plant am besten früh. Dann bleibt Zeit, eine Fachperson mit passender Erfahrung zu finden.

Nach Bereichen: 16’185 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 8’554 in Heimen und 5’468 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Wallis: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

Stundensatz im Gesundheitswesen berechnen

Für das Lohngebiet Normal: Basislohn, Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten je Stunde
33.45

CHF 1’404.90 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Häufige Fragen: Personalvermittlung Gesundheitswesen für das Wallis

Ist die Anfrage verbindlich?

Sagen Sie es uns, und wir suchen weiter. Verbindlich wird es erst mit dem Verleihvertrag.

Prüfen Sie Diplome und Anerkennungen?

Wir prüfen Abschluss und Registereintrag (MedReg für Medizinalberufe, GesReg bzw. NAREG für Gesundheitsberufe), Referenzen und Berufserfahrung im gesuchten Fachbereich.

Wer trägt den Lohn bei Krankheit der Fachperson?

Ihre Institution zahlt keine Ausfalltage. Melden Sie uns den Ausfall, dann suchen wir für die betroffenen Dienste eine Vertretung.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Temporäre im Wallis?

Der GAV Personalverleih setzt die Untergrenze: CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss im Wallis (2026). Löhne in der Pflege liegen meist darüber und richten sich nach Diplom und Funktion.

Wer plant die Dienste der temporären Fachperson?

Die Dienste plant Ihre Institution. Bei der Anfrage nennen Sie Früh, Spät, Nacht und Wochenenden; wir schlagen nur Fachpersonen vor, die diese Dienste übernehmen können.

Wie prüfen Sie die Deutschkenntnisse?

Wir nennen Ihnen das Sprachniveau vor dem Vorschlag. Für Ärztinnen und Ärzte sind die nötigen Sprachkenntnisse gesetzlich verlangt (Art. 33a MedBG).

Gilt für temporäre Fachpersonen eine Probezeit?

Bis zu drei Monate. In dieser Zeit endet der Einsatz mit einer Frist von zwei Arbeitstagen (Art. 11 GAV Personalverleih), etwa wenn die Fachperson nicht ins Team passt.

Vermitteln Sie Springerinnen und Springer?

Für einzelne Dienste oder kurze Ausfälle suchen wir Fachpersonen, die bewusst als Springerin oder Springer arbeiten. Station, Pflegesystem und Einführung klären wir vor dem ersten Dienst.

Wie lange kann ein Temporäreinsatz dauern?

Eine feste Mindestdauer gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Dauer, die eine kurze Einarbeitung rechtfertigt; das besprechen wir mit Ihnen.

Wer bestätigt die geleisteten Dienste?

Nach bestätigten Stunden. Sie erhalten eine Rechnung, die Dienste, Zuschläge und Satz einzeln zeigt.

Können Sie auch kurzfristige Ausfälle abdecken?

Rückmeldung erhalten Sie rasch. Fehlt morgen jemand auf der Station, nennen Sie uns Dienst, Abteilung und Qualifikation; dann wissen Sie rasch, ob wir jemanden haben.

Wer ist Arbeitgeber der temporären Fachperson?

Arbeitgeberin ist die iPersonal AG mit ihrer Marke MediPersonal. Die Institution teilt die Dienste ein, führt die Fachperson im Pflegealltag und bestätigt die geleisteten Stunden.

Orte mit Spitälern und Heimen im Kanton Wallis

Kanton Wallis: 122 Gemeinden, 376’113 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS, STATPOP 2025). Spitäler, Heime und Spitex finden sich in allen Regionen; wir vermitteln kantonsweit. Spital- und Klinikstandorte gibt es unter anderem in Sion, Martigny, Visp und Monthey (BAG, Kennzahlen 2024).

Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

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Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

Das Kundenportal für Institutionen

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.