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Apothekerinnen und Apotheker für Apotheke und Spital

Die Berufsgruppe «22 Spezialisten in Gesundheitsberufen» verdient in der Schweiz im Mittel CHF 8’000 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit). MediPersonal sucht Apothekerinnen und Apotheker für Spitäler, Kliniken, Heime und Praxen. Ihre Anfrage beantworten wir innert 24 Stunden.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe in der ganzen Schweiz und Umgebung.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Ist der Dienstplan nicht gedeckt, melden Sie Abteilung, Dienste und Zeitraum. Wir suchen Fachpersonen.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters rasch

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin in der ganzen Schweiz

Anfrage Ihrer Institution

Kostenlos und unverbindlich. Auch für einzelne Dienste und kurzfristige Ausfälle.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Institutionen und Personal in der ganzen Schweiz

Vermittlung von Apothekerinnen und Apotheker

Apothekerinnen und Apotheker sind in der ganzen Schweiz gefragt. Wir kennen Fachpersonen, die temporär arbeiten oder eine neue Stelle suchen, und prüfen Diplom, Anerkennung und Bewilligung, bevor wir sie Ihrer Institution vorschlagen.

1’457 Pflegeheime mit 96’531 Langzeitplätzen verzeichnet das BAG in der ganzen Schweiz (Kennzahlen 2024). Langzeitpflege, Akutspital und Spitex stellen unterschiedliche Anforderungen; darum beginnt jede Anfrage mit einem kurzen Gespräch über Ihre Abteilung.

Hat Ihre Institution in der ganzen Schweiz mehrere Abteilungen oder Standorte, laufen alle Anfragen über dieselbe Kontaktperson. So kennt sie Ihre Abläufe und kann Fachpersonen gezielt dort einsetzen, wo sie gebraucht werden.

Ohne Lücke im Dienstplan wechseln

Ihre Institution kann das Temporärbüro frei wählen. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft verhindern sollen, sind nichtig (Artikel 22 AVG). Laufende Verträge und Fristen bleiben bestehen.

Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, steht auf der Seite Temporärbüro wechseln.

Ihre Anfrage für die Apotheke

Hilfreich für uns sind Angaben zu Öffnungszeiten und Notfalldienst, zu Ihren Dienstleistungen, zur Kundschaft, zur Apothekensoftware und zur Zusammensetzung Ihres Teams. Je genauer Ihre Anfrage, desto leichter finden wir eine Person, die sich in Ihrer Apotheke zurechtfindet und Ihre Kundinnen und Kunden kompetent berät.

Auf Ihre Anfrage folgt ein Anruf Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters. Gemeinsam schärfen wir das Profil, danach erhalten Sie passende Vorschläge mit unserer Einschätzung zu Erfahrung, Beratungskompetenz und Sprache. Schnuppertage organisieren wir auf Wunsch, und bei einer Vertretung passen wir Dauer und Arbeitszeiten an, wenn sich Ihre Planung ändert.

Apotheker/in für Schweiz: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex in der ganzen Schweiz

Zusammen 851’255 Beschäftigte in 90’764 Arbeitsstätten: Das ist das Gesundheits- und Sozialwesen in der ganzen Schweiz laut STATENT 2024 des BFS. Davon entfallen 216’938 auf Heime und 483’025 auf Spitäler, Praxen und weitere Gesundheitsbetriebe.

Neben der Pflege vermitteln wir Fachpersonen für Therapie, medizinische Praxisassistenz, Dentalassistenz und Apotheke sowie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen und Feststellen.

Nach Bereichen: 483’025 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 216’938 in Heimen und 151’292 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Gefragte Gesundheitsberufe

Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.

Lohn: Apothekerinnen und Apotheker

Für die Berufsgruppe «22 Spezialisten in Gesundheitsberufen» nennt das BFS in der Schweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 8’000; die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6’862 und CHF 9’722 (Lohnstrukturerhebung 2024, Vollzeit).

Bewilligung, GAV und Berufsausübung

Im Gesundheitswesen gelten zwei Regelwerke zugleich: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) für den Personalverleih und die Gesetze über die Gesundheitsberufe (GesBG) und die Medizinalberufe (MedBG) für die Berufsausübung. Beide halten wir bei jedem Einsatz ein.

Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland

Ohne Anerkennung des Diploms schlagen wir Fachpersonen nicht für Tätigkeiten vor, die einen anerkannten Abschluss verlangen. Die Anerkennung beantragt die Fachperson beim SRK bzw. bei der MEBEKO; verbindlich ist immer deren Entscheid. Wir erklären Bewerbenden die Schritte und das Register.

Verleihvertrag und Kündigung

Der Verleihvertrag zwischen Institution und iPersonal AG ist schriftlich und nennt Qualifikation, Einsatzort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Eine spätere Festanstellung darf er nicht verhindern (Art. 22 Abs. 2 AVG).

Apotheker/in für Schweiz: Medizinische Praxisassistentin bei einer Blutentnahme in der Hausarztpraxis

In fünf Schritten zur Fachperson

Je klarer die Anfrage, desto schneller der Vorschlag. Nennen Sie Abteilung, Fachbereich, Dienste und Zeitraum; den Rest klärt Ihre Kontaktperson.

Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz mit derselben Fachperson, wenn sie verfügbar ist. Das spart erneute Einarbeitung.

Für Einsätze in Spitex und ambulanter Pflege klären wir zusätzlich Fahrzeug, Einsatzgebiet und Tourenplanung, bevor die Fachperson startet.

  • Anfrage mit Abteilung, Diensten und Zeitraum
  • Rasche Rückmeldung
  • Vorschläge mit geprüftem Diplom
  • Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und Bestätigung der Stunden

Was temporäres Pflegepersonal in der ganzen Schweiz kostet

Der Stundensatz deckt Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Untergrenze für den Lohn in der ganzen Schweiz ist der GAV Personalverleih mit CHF 31.32 brutto pro Stunde für Gelernte (2026).

Der Rechner auf dieser Seite zeigt, wie sich Lohn, Zuschläge und Sozialabgaben zum Stundensatz addieren. Die verbindliche Offerte kommt von Ihrer Kontaktperson.

Zum Vergleich in der Schweiz: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 8’000 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6’203 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Apotheker/in für Schweiz: Pflegefachfrau in mintgrüner Berufskleidung sitzt im Garten auf einer Bank und schaut lächelnd aufs Handy

Pflegeberufe und Stellenmeldepflicht

In der Schweiz lag die Arbeitslosenquote im Herbst 2026 bei 3,0 %, in der ganzen Schweiz bei 3,0 %. Die RAV hatten zu diesem Zeitpunkt 44’199 offene Stellen gemeldet (SECO, Arbeitsmarktstatistik).

Diplomierte Fachpersonen wechseln oft direkt von Stelle zu Stelle, ohne beim RAV gemeldet zu sein. Wir sprechen deshalb auch Fachpersonen an, die nicht aktiv suchen, und stellen Ihnen nur geprüfte Profile vor.

Rund jede 7. Stelle in der ganzen Schweiz liegt im Gesundheits- und Sozialwesen: 851’255 von 5’681’021 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.

Apotheker/in für Schweiz: Blick über die Schulter einer Pflegefachfrau auf ihr Handy mit dem Mitarbeiterportal

Kosten pro Stunde für Fachpersonal

Lohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für Ihre Institution berechnet.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten je Stunde
33.45

CHF 1’404.90 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Antworten zu Apothekerinnen und Apotheker für Apotheke und Spital

Wie lange ist die Probezeit bei einem Einsatz in der Pflege?

Höchstens drei Monate, so regelt es der GAV Personalverleih. Zeigt sich in den ersten Diensten, dass es nicht passt, finden wir gemeinsam eine andere Fachperson.

Wie werden die Stunden abgerechnet?

Nach bestätigten Stunden. Sie erhalten eine Rechnung, die Dienste, Zuschläge und Satz einzeln zeigt.

Gilt der GAV Personalverleih auch im Gesundheitswesen?

Massgebend ist in der ganzen Schweiz je nach Ort der Mindestlohn des Lohngebiets Normal, des Hochlohngebiets, des Tessins oder Genfs: CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte, CHF 21.22 für Ungelernte (2026). Hat Ihre Institution einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Lohnbestimmungen (Art. 20 AVG).

Wer führt die temporäre Fachperson auf der Station ein?

Die Einführung auf der Station übernimmt Ihre Institution: Abläufe, Dokumentation, Medikamentenabgabe und Notfallkonzept. Wir klären vorher, wie viel Einarbeitung Sie einplanen.

Wer stellt die Fachperson an?

Die iPersonal AG, zu der MediPersonal gehört, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihre Institution plant die Dienste und erteilt die fachlichen Weisungen.

Wie lange kann ein Temporäreinsatz dauern?

Eine feste Mindestdauer gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Dauer, die eine kurze Einarbeitung rechtfertigt; das besprechen wir mit Ihnen.

Ist die Anfrage verbindlich?

Die Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Ihre Institution zu nichts, auch nach mehreren Vorschlägen nicht.

Prüfen Sie Diplome und Anerkennungen?

Vor jedem Vorschlag: Bei Gesundheitsberufen kontrollieren wir den Eintrag im Register, bei Ärztinnen und Ärzten das MedReg und die Sprachkenntnisse, bei ausländischen Diplomen den Entscheid von SRK oder MEBEKO.

Wie setzt sich der Stundensatz zusammen?

Massgebend sind Diplom, Fachbereich und Dienstzeiten der Fachperson. Für Gelernte liegt der Lohn in der ganzen Schweiz mit allen Zuschlägen bei mindestens CHF 31.32 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026); dazu kommen Sozialversicherungen und unser Aufwand.

Wo ist Ihr Büro?

Unter 044 515 57 61 von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, oder per E-Mail an info@med-ipersonal.ch. Die Adresse des Büros steht unten auf der Seite.

Welche Sprachkenntnisse bringen die Fachpersonen mit?

Im Gespräch und, wo vorhanden, anhand von Sprachzertifikaten. Für Pflege am Bett braucht es sichere Verständigung mit Patientinnen, Patienten und Team.

Dürfen wir eine temporäre Fachperson fest anstellen?

Ja. Klauseln, die eine spätere Anstellung erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten möglich und begrenzt.

Institutionen in der ganzen Schweiz

MediPersonal vermittelt in alle Kantone, die Zentrale liegt im Kanton Zürich. Für Einsätze in anderen Regionen klären wir Arbeitsweg und Unterkunft vor dem ersten Dienst.

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

Das Kundenportal für Institutionen

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.