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Fachärztinnen und Fachärzte für Gastroenterologie

1’457 Pflegeheime und 594 Spital- und Klinikstandorte zählt das BAG in der Schweiz (Kennzahlen 2024). Wir vermitteln Fachärztinnen und Fachärzte für Gastroenterologie an Institutionen in allen Kantonen, temporär oder fest. Abschluss und Bewilligung prüfen wir vor jedem Vorschlag.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe in der ganzen Schweiz und Umgebung.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Ist der Dienstplan nicht gedeckt, melden Sie Abteilung, Dienste und Zeitraum. Wir suchen Fachpersonen.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin in der ganzen Schweiz

Personalanfrage Gesundheitswesen

Beruf, Pensum und Beginn eintragen. Wir klären alles Weitere am Telefon.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Gesundheitswesen in der ganzen Schweiz in Zahlen

Fachärztinnen und Fachärzte für Gastroenterologie: Vermittlung an Ihre Institution

Fachärztinnen und Fachärzte für Gastroenterologie sind in der ganzen Schweiz gefragt. Wir kennen Fachpersonen, die temporär arbeiten oder eine neue Stelle suchen, und prüfen Diplom, Anerkennung und Bewilligung, bevor wir sie Ihrer Institution vorschlagen.

851’255 Personen arbeiten in der ganzen Schweiz in Gesundheit, Heimen und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Jede Institution hat eigene Abläufe; darum fragen wir vor dem ersten Vorschlag nach Dokumentation, Pflegesystem und Einarbeitung.

Hat Ihre Institution in der ganzen Schweiz mehrere Abteilungen oder Standorte, laufen alle Anfragen über dieselbe Kontaktperson. So kennt sie Ihre Abläufe und kann Fachpersonen gezielt dort einsetzen, wo sie gebraucht werden.

Gesamtarbeitsvertrag im Gesundheitswesen

Den Stundenlohn vereinbaren wir mit Ihnen vor dem Einsatz. Er richtet sich nach Diplom, Erfahrung, Funktion und den Regeln, die für die Institution gelten.

Welche Regeln für Ihren Einsatz massgebend sind, steht im Vertrag. Fragen dazu beantwortet Ihre Kontaktperson.

Vertretung oder Festanstellung

Für eine Praxisvertretung oder eine befristete Lücke im Dienstplan setzen wir Ärztinnen und Ärzte temporär ein. Lohn, Sozialversicherungen und Verträge übernehmen dann wir, Sie sorgen für Einarbeitung und fachliche Einbindung. Für eine dauerhafte Besetzung vermitteln wir die Festanstellung und begleiten Sie bis zur Vertragsunterzeichnung.

Mit Try & Hire lässt sich eine Zusammenarbeit zuerst erproben, bevor Sie sich langfristig binden. Ihre feste Ansprechperson bespricht mit Ihnen die Anfrage, stellt Ihnen Profile vor und hält während eines Einsatzes den Kontakt zu Ihnen und zur Ärztin oder zum Arzt.

Ärztin/Arzt für Schweiz: Chefarzt leitet eine Kadersitzung mit Ärztinnen und Pflegefachleuten

Spitäler, Heime und Spitex in der ganzen Schweiz

Das BFS zählt in der ganzen Schweiz im Gesundheitswesen 72’950 Arbeitsstätten mit 483’025 Beschäftigten, in Heimen 3’919 mit 216’938 und im Sozialwesen 13’895 mit 151’292 (STATENT 2024).

Gesucht sind vor allem diplomierte Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ und Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales. In Spitälern kommen Fachpersonen Operationstechnik, Anästhesie- und Intensivpflege dazu, in Praxen medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten.

Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen in der ganzen Schweiz rund 15,0 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Fachpersonen für Institutionen in der ganzen Schweiz

Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.

Lohn: Fachärztinnen und Fachärzte für Gastroenterologie

Für die Berufsgruppe «22 Spezialisten in Gesundheitsberufen» nennt das BFS in der Schweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 8’000; die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6’862 und CHF 9’722 (Lohnstrukturerhebung 2024, Vollzeit).

Bewilligung, GAV und Berufsausübung

Personalverleih ist bewilligungspflichtig, Gesundheitsberufe sind reglementiert. Darum prüfen wir vor jedem Einsatz zwei Dinge: ob der Vertrag dem Arbeitsvermittlungsgesetz entspricht und ob Diplom und Register der Fachperson stimmen.

Feste Anstellung nach dem Einsatz

Der Verleihvertrag mit Ihrer Institution ist schriftlich und nennt Qualifikation, Einsatzort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Unbefristete Einsätze können in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen, bis zum sechsten Monat mit sieben Tagen gekündigt werden (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Lohn nach GAV Personalverleih

Für temporäre Fachpersonen gilt der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih, sofern der Betrieb des Verleihers hauptsächlich Personal verleiht. In der ganzen Schweiz beträgt der Mindestlohn 2026 für Gelernte CHF 25.86 und für Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde (je nach Lohngebiet). Hat Ihre Institution einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Lohnbestimmungen (Art. 20 AVG).

Ärztin/Arzt für Schweiz: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

In fünf Schritten zur Fachperson

Wir halten den Weg kurz, auch bei dringenden Ausfällen. Eine Anfrage am Telefon unter 044 515 57 61 oder online genügt.

Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz mit derselben Fachperson, wenn sie verfügbar ist. Das spart erneute Einarbeitung.

Vor dem ersten Dienst brauchen wir von Ihrer Institution Treffpunkt, Ansprechperson auf der Station, Dienstzeiten und Hinweise zu Berufskleidung und Zugang zur Dokumentation.

  • Anfrage senden
  • Gespräch über Pflegesystem und Einarbeitung
  • Vorschläge aus unserem Pool, wenn nötig neue Suche
  • Kennenlernen und Entscheid
  • Beginn, Abrechnung nach bestätigten Stunden

Kosten für Ihre Institution

Wie hoch der Stundensatz ist, hängt von Diplom, Erfahrung, Fachbereich und Diensten ab. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste rechnen wir mit den vereinbarten Zuschlägen ab. Die Offerte erhalten Sie vor Einsatzbeginn schriftlich.

Wer regelmässig temporäres Personal braucht, kann mit uns Sätze für bestimmte Qualifikationen festlegen. Das vereinfacht die Planung über das Jahr.

Zum Vergleich in der Schweiz: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 8’000 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6’203 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Ärztin/Arzt für Schweiz: Augenärztin richtet in der Praxis eine Patientin am Untersuchungsgerät aus

Pflegeberufe und Stellenmeldepflicht

In der Schweiz lag die Arbeitslosenquote im Herbst 2026 bei 3,0 %, in der ganzen Schweiz bei 3,0 %. Die RAV hatten zu diesem Zeitpunkt 44’199 offene Stellen gemeldet (SECO, Arbeitsmarktstatistik).

Für die Pflege gilt: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stellensuchenden, sondern ob Diplom, Fachgebiet und Dienste passen. Darum prüfen wir jede Anfrage zuerst mit der Pflegedienstleitung.

Nach Bereichen: 483’025 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 216’938 in Heimen und 151’292 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Ärztin/Arzt für Schweiz: Ärztin im Spitalkorridor bespricht mit einem Kollegen auf dem Tablet den nächsten Patienten

Kosten pro Stunde für Fachpersonal

Lohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für Ihre Institution berechnet.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten je Stunde
33.45

CHF 1’404.90 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Häufige Fragen: Fachärztinnen und Fachärzte für Gastroenterologie

Wer trägt den Lohn bei Krankheit der Fachperson?

Lohnausfall ist Sache der iPersonal AG als Arbeitgeberin, über die kollektive Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih. Für Ihre Abteilung zählt, dass die Dienste besetzt bleiben; dafür suchen wir Ersatz.

Gilt für temporäre Fachpersonen eine Probezeit?

Höchstens drei Monate, so regelt es der GAV Personalverleih. Zeigt sich in den ersten Diensten, dass es nicht passt, finden wir gemeinsam eine andere Fachperson.

Welche Register sind für Gesundheitsberufe massgebend?

Vor jedem Einsatz. Bei Ärztinnen und Ärzten, die unter Aufsicht arbeiten, verlangt Art. 33a MedBG vom Arbeitgeber, den Registereintrag zu prüfen; diese Prüfung übernehmen wir.

Ist eine Übernahme ins Team möglich?

Ja. Klauseln, die eine spätere Anstellung erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten möglich und begrenzt.

Wie werden die Stunden abgerechnet?

Die Fachperson erfasst ihre Dienste, Ihre Abteilung bestätigt sie. Auf dieser Grundlage rechnen wir ab, mit allfälligen Zuschlägen für Nacht und Wochenende.

Haben Sie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen?

Ja. Für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung braucht es neben dem Diplom einen eidgenössischen oder anerkannten Weiterbildungstitel und eine kantonale Bewilligung (Art. 36 MedBG). Das prüfen wir vor jedem Vorschlag an Ihre Institution.

Welche Bewilligungen hat MediPersonal?

MediPersonal ist eine Marke der iPersonal AG. Diese hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch eingetragen.

Was kostet temporäres Pflegepersonal in der ganzen Schweiz?

Der Satz richtet sich nach Diplom, Erfahrung, Fachbereich und Diensten. Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage kommen dazu. Die Offerte erhalten Sie vor dem Einsatz schriftlich.

Wer stellt die Fachperson an?

Die iPersonal AG, zu der MediPersonal gehört, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihre Institution plant die Dienste und erteilt die fachlichen Weisungen.

Wie stellen Sie sicher, dass die Fachperson qualifiziert ist?

Vor jedem Vorschlag prüfen wir Diplom, Arbeitszeugnisse, Registereintrag und bei ausländischen Abschlüssen die Anerkennung durch SRK oder MEBEKO. Ohne nötige Anerkennung schlagen wir niemanden vor.

Was, wenn eine vorgeschlagene Fachperson nicht passt?

Sagen Sie es uns, und wir suchen weiter. Verbindlich wird es erst mit dem Verleihvertrag.

Wie schnell erhalten wir eine Antwort?

Ihre Kontaktperson meldet sich rasch. Bei dringenden Ausfällen rufen Sie am besten direkt an; wir sagen Ihnen offen, was kurzfristig möglich ist.

Institutionen in der ganzen Schweiz

MediPersonal vermittelt in alle Kantone, die Zentrale liegt im Kanton Zürich. Für Einsätze in anderen Regionen klären wir Arbeitsweg und Unterkunft vor dem ersten Dienst.

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

Das Kundenportal für Institutionen

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.