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Pflege Jobs für Le Grand-Saconnex

In der Grossregion Genferseeregion liegt der mittlere Monatslohn der Spezialistinnen und Spezialisten in Gesundheitsberufen bei CHF 8’266 (BFS, LSE 2024). Wir suchen für Sie Stellen in Le Grand-Saconnex in Spital, Heim und Spitex. Initiativbewerbungen sind willkommen.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Mit Diplom aus dem Ausland erklären wir Ihnen den Weg über SRK oder MEBEKO und suchen dann die passende Stelle.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Pflege, Betreuung, Therapie und Ärzteschaft: Eine Kontaktperson für alle Anfragen Ihrer Institution.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Genf

Initiativbewerbung senden

Lebenslauf und Diplom hochladen, Region Le Grand-Saconnex angeben. Wir melden uns.

Initiativ bewerben

Anrede

Anrede freiwillig

Wann erreichen wir Sie am besten?

Wann erreichen wir Sie am besten? freiwillig

freiwillig

Datei wählenFreiwillig. PDF, Word oder Foto, höchstens 10 MB.

Pflege in Le Grand-Saconnex in Zahlen

Wo Sie in Le Grand-Saconnex pflegen und betreuen

Im Gesundheitswesen, in Heimen und im Sozialwesen arbeiten in Le Grand-Saconnex 878 Personen in 145 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Viele Institutionen suchen laufend, besonders für Nacht- und Wochenenddienste.

Gesucht sind vor allem diplomierte Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ und Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales. In Spitälern kommen Fachpersonen Operationstechnik, Anästhesie- und Intensivpflege dazu, in Praxen medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten.

Nach Bereichen: 245 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 205 in Heimen und 428 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

50 Pflegeheime und 13 Spitalbetriebe zählt der Kanton Genf laut BAG (Kennzahlen 2024); Le Grand-Saconnex ist einer von vielen Arbeitsorten für Gesundheitsberufe.

Unfall, Krankheit und Vorsorge

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter sind Sie sozialversichert wie im festen Arbeitsverhältnis. Für die berufliche Vorsorge gelten die Regeln des Gesamtarbeitsvertrags für den Personalverleih.

Den Lohnausweis für die Steuererklärung erhalten Sie von uns, auch wenn Sie im Jahr in mehreren Institutionen gearbeitet haben.

Beratung mit Branchenkenntnis

Bei uns gibt es keine anonyme Plattform: Ihre Kontaktperson kennt Ihren Beruf, Ihre Dienste und Ihr Umfeld und meldet sich, sobald etwas Passendes frei wird.

Institutionen und Fachpersonen erreichen uns unter derselben Nummer. So geht keine Anfrage verloren.

Pflegestellen in Pendeldistanz von Le Grand-Saconnex

Pflegestellen gibt es nicht nur in Le Grand-Saconnex. In Meyrin, Vernier, Genève und Lancy zählt das BAG zusammen 19 Pflegeheime und 12 Spitalstandorte (Kennzahlen 2024). Wir prüfen den Arbeitsweg für jeden Dienst.

Le Grand-Saconnex: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

Lohn und Mindestlohn in der Pflege

Für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, etwa Fachpersonen Gesundheit, nennt die Lohnstrukturerhebung in der Grossregion Genferseeregion einen mittleren Monatslohn von CHF 6’228; die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5’266 und CHF 7’299 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Ihre Lohnabrechnung zeigt Grundlohn, Zuschläge, Ferien- und Feiertagsentschädigung, den Anteil 13. Monatslohn und jeden Abzug einzeln. Fragen dazu beantwortet Ihre Kontaktperson.

Was für Ihre Anstellung gilt

Bevor Sie bei einer Institution beginnen, prüfen wir Diplom und Registereintrag und Sie erhalten den Einsatzvertrag. So ist klar, was gilt, schon vor dem ersten Dienst.

GesBG, MedBG und Register

Wer im Kanton bewilligt ist, darf höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton ohne dortige Bewilligung tätig sein, mit Meldung (Art. 15 Abs. 2 GesBG). Für Ärztinnen und Ärzte gelten Diplom, Weiterbildungstitel und Bewilligung nach Art. 36 MedBG.

Rechte im Temporäreinsatz

In den ersten drei Monaten eines unbefristeten Einsatzes gilt eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, vom vierten bis sechsten Monat von sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG). Nach dem Einsatz dürfen Sie fest bei der Institution anfangen; das darf Ihnen niemand verbieten.

Le Grand-Saconnex: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

In fünf Schritten zur Stelle

Ihre Kontaktperson begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zum ersten Dienst und bleibt während des Einsatzes erreichbar.

Endet ein Einsatz, schlagen wir Ihnen auf Wunsch den nächsten vor, in derselben Institution oder in einer anderen.

Ein Anschreiben brauchen Sie nicht. Beruf, gewünschtes Umfeld, Dienste, Pensum und Ihre Kontaktdaten reichen für den Anfang, den Rest besprechen wir am Telefon.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen persönlichen Zugang zum Mitarbeiterportal. Dort sehen Sie Ihre Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Kontaktperson.

  • Initiativbewerbung mit Lebenslauf
  • Telefonat zu Fachbereich und Diensten
  • Prüfung von Diplom und Anerkennung
  • Vorschlag einer Stelle
  • Vertrag und erster Dienst
Le Grand-Saconnex: Blick über die Schulter einer Pflegefachfrau auf ihr Handy mit dem Mitarbeiterportal

Nettolohn berechnen

Aus dem Stundenlohn den Betrag nach Abzug von AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ermitteln.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Netto je Stunde, höchstens
31.17

CHF 1’309.14 je Woche mit 42 Stunden

Nicht abgezogen sind Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (laut GAV höchstens 3,5 % für Sie), Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer. Die einzelnen Posten stehen auf jeder Lohnabrechnung.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Initiativ bewerben

Fragen von Institutionen und Fachpersonen für Le Grand-Saconnex

Kann ich Nachtdienste ausschliessen?

Ja. Wir halten Ihre Dienstwünsche fest und berücksichtigen sie bei jedem Vorschlag.

Kann ich nach einer Pause wieder in die Pflege einsteigen?

Ja. Erzählen Sie uns, wann Sie zuletzt gepflegt haben und in welchem Bereich. Wir suchen Institutionen, die Wiedereinsteigende einarbeiten.

Haben Sie auch Stellen in Meyrin, Vernier und Genève?

Ja. Wir schlagen Stellen vor, die Sie gut erreichen, auch bei Diensten früh am Morgen oder spät am Abend.

Muss ich in einem Register eingetragen sein?

Das GesReg ist das Register der Gesundheitsberufe nach GesBG. Ist Ihr Eintrag noch nicht vorhanden, helfen wir Ihnen bei den nächsten Schritten.

Kann ich als Springerin oder Springer arbeiten?

Ja, sofern Diplom und Erfahrung zur Station passen. Kurze Einsätze sind eine gute Möglichkeit, verschiedene Häuser kennenzulernen.

Bin ich verpflichtet, jeden Einsatz anzunehmen?

Jeder Vorschlag ist unverbindlich. Passt einer nicht, melden wir uns mit dem nächsten.

Wie viel bleibt netto?

Das zeigt der Rechner auf dieser Seite. Die Lohnabrechnung führt jede Abzugsposition einzeln auf.

Wie gut muss ich Deutsch können?

Für die Arbeit am Bett braucht es sichere Verständigung mit Patientinnen, Patienten und Team. Für eine Bewilligung in eigener fachlicher Verantwortung verlangt das Gesetz eine Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG).

Muss ich als Grenzgängerin oder Grenzgänger Quellensteuer zahlen?

Das hängt von Wohnsitz und Bewilligung ab. Wir klären es vor dem ersten Einsatz und ziehen die Steuer, falls geschuldet, vom Lohn ab.

Bei wem bin ich angestellt?

Ihr Arbeitsvertrag läuft über die iPersonal AG. Die Institution leitet Sie fachlich an und bestätigt Ihre Stunden.

Le Grand-Saconnex: Lage und Nachbarorte

Le Grand-Saconnex liegt im Kanton Genf, rund 230 km Luftlinie von unserem Büro. Zu Le Grand-Saconnex zählen auch Genève.

Genève

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.