Personalverleih in der Pflege in Münsingen
Unsere temporären Pflegefachpersonen, FaGe und Pflegehelfenden arbeiten nach Ihrem Dienstplan, in Ihrer Dokumentation und unter Ihrer fachlichen Leitung. Für den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung und die Sozialversicherungen ist die iPersonal AG zuständig. Abgerechnet wird nach bestätigten Stunden.
2’155 Personen arbeiten in Münsingen in Gesundheit, Heimen und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Jede Institution hat eigene Abläufe; darum fragen wir vor dem ersten Vorschlag nach Dokumentation, Pflegesystem und Einarbeitung.
Für Institutionen in Münsingen übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.
Zuständigkeiten im Einsatz
Der Verleihvertrag zwischen Ihrer Institution und uns nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten, wie es das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt.
Probleme im Einsatz klären wir mit der Fachperson direkt. Melden Sie sich bei Ihrer Kontaktperson.
Gesamtarbeitsvertrag im Gesundheitswesen
Gilt in Ihrer Institution ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag, müssen dessen Lohn- und Arbeitszeitregeln auch im Temporäreinsatz eingehalten werden. Das verlangt Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes.
Welche Regeln für Ihren Einsatz massgebend sind, steht im Vertrag. Fragen dazu beantwortet Ihre Kontaktperson.