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Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner für Ihre Praxis

1’457 Pflegeheime und 594 Spital- und Klinikstandorte zählt das BAG in der Schweiz (Kennzahlen 2024). Wir vermitteln Ärztinnen und Ärzte für Allgemeine Innere Medizin an Institutionen in allen Kantonen, temporär oder fest. Abschluss und Bewilligung prüfen wir vor jedem Vorschlag.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Mit Diplom aus dem Ausland erklären wir Ihnen den Weg über SRK oder MEBEKO und suchen dann die passende Stelle.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Ausfall auf der Station oder lange Vakanz: Wir schlagen geprüfte Fachpersonen vor, mit anerkanntem Abschluss.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin in der ganzen Schweiz

Fachpersonal anfragen

Abteilung, Dienste und Zeitraum genügen. Antwort an Ihre Institution in der ganzen Schweiz rasch.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Gesundheitswesen in der ganzen Schweiz in Zahlen

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeine Innere Medizin: Vermittlung an Ihre Institution

Für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeine Innere Medizin übernehmen wir die Suche, die ersten Gespräche und die Prüfung der Unterlagen. Ihre Institution erhält Vorschläge mit klaren Angaben zu Erfahrung, Fachbereich, Pensum und frühestem Beginn.

Mit 1’457 Pflegeheimen und 96’531 Plätzen für Langzeitpflege (BAG 2024) ist die Langzeitpflege in der ganzen Schweiz ein grosser Arbeitgeber. Wir vermitteln dorthin Pflegefachpersonen, FaGe, Pflegehelfende und Betreuungspersonal.

Bei einer Feststelle begleiten wir die Suche bis zur Unterschrift: Anforderungsprofil, Ansprache geeigneter Fachpersonen, Prüfung von Diplom und Referenzen und die Organisation der Vorstellungsgespräche.

Zuständigkeiten im Einsatz

Beim Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten hat Ihre Institution gegenüber temporären Fachpersonen dieselben Pflichten wie gegenüber eigenem Personal (Art. 10 VUV). Dazu gehört die Einführung in Abläufe und Schutzmassnahmen.

Probleme im Einsatz klären wir mit der Fachperson direkt. Melden Sie sich bei Ihrer Kontaktperson.

Diplome, Register und Bewilligung geprüft

Wir sehen uns Arztdiplom, Weiterbildungstitel, Arbeitszeugnisse und Lebenslauf an und prüfen den Eintrag im Medizinalberuferegister MedReg, soweit er für die Tätigkeit nötig ist. Bei ausländischen Diplomen klären wir den Stand der Anerkennung durch die MEBEKO und fragen nach Sprachkenntnissen und nach der kantonalen Bewilligung.

Unsere Einschätzung geben wir Ihnen offen weiter. Fehlt eine Voraussetzung, etwa die Bewilligung des Kantons für eine Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung, sagen wir Ihnen das vor dem ersten Gespräch. So vermeiden Sie Verzögerungen beim Start und Überraschungen bei der Aufsicht.

Ärztin/Arzt für Schweiz: Chefarzt leitet eine Kadersitzung mit Ärztinnen und Pflegefachleuten

Spitäler, Heime und Spitex in der ganzen Schweiz

Das BFS zählt in der ganzen Schweiz im Gesundheitswesen 72’950 Arbeitsstätten mit 483’025 Beschäftigten, in Heimen 3’919 mit 216’938 und im Sozialwesen 13’895 mit 151’292 (STATENT 2024).

In Heimen sind Fachpersonen Gesundheit EFZ, Pflegehelfende SRK und diplomierte Pflegefachpersonen für die Tagesverantwortung gefragt. Im Akutspital kommen spezialisierte Bereiche wie Notfall, Intensivpflege oder Operationstechnik dazu.

Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen in der ganzen Schweiz rund 15,0 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Diese Berufe vermitteln wir

Wir vermitteln Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ, Fachpersonen Betreuung EFZ, Pflegehelfende SRK, Fachpersonen Operationstechnik, medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten sowie Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen.

Lohnniveau in der Schweiz

Für die Berufsgruppe «22 Spezialisten in Gesundheitsberufen» nennt das BFS in der Schweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 8’000; die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6’862 und CHF 9’722 (Lohnstrukturerhebung 2024, Vollzeit).

Rechtliche Grundlagen für Gesundheitspersonal in der ganzen Schweiz

Personalverleih ist bewilligungspflichtig, Gesundheitsberufe sind reglementiert. Darum prüfen wir vor jedem Einsatz zwei Dinge: ob der Vertrag dem Arbeitsvermittlungsgesetz entspricht und ob Diplom und Register der Fachperson stimmen.

GesBG, MedBG und Register

Wer im Kanton bewilligt ist, darf höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton ohne dortige Bewilligung tätig sein, mit Meldung (Art. 15 Abs. 2 GesBG). Für Ärztinnen und Ärzte gelten Diplom, Weiterbildungstitel und Bewilligung nach Art. 36 MedBG.

Feste Anstellung nach dem Einsatz

Möchte Ihre Institution eine temporäre Fachperson fest übernehmen, ist das erlaubt; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten zulässig und begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Ärztin/Arzt für Schweiz: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

So erhält Ihre Institution in der ganzen Schweiz Fachpersonal

Für kurzfristige Ausfälle genügen Dienst, Abteilung und Qualifikation. Für längere Einsätze und Feststellen nehmen wir uns Zeit für ein ausführlicheres Gespräch.

Passt ein Vorschlag nicht zur Abteilung, sagen Sie es offen. Wir suchen weiter, ohne Kosten für Ihre Institution.

Hilfreich sind Angaben zum Pflegesystem, zur eingesetzten Software und zu Besonderheiten der Abteilung. So kann die Fachperson schon am ersten Tag selbständig arbeiten.

  • Bedarf telefonisch oder online melden
  • Anforderungen der Abteilung klären
  • Fachpersonen vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Erster Dienst in Ihrer Institution in der ganzen Schweiz

Abrechnung und Stundensatz

Für Gelernte schreibt der GAV Personalverleih in der ganzen Schweiz mindestens CHF 25.86 Basislohn pro Stunde vor; mit 3,2 % Feiertags-, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn sind es CHF 31.32 (Anhang 2, 2026). Diplomierte Pflegefachpersonen verdienen in der Regel mehr; der Satz folgt dem tatsächlichen Lohn.

Für eine Feststelle vereinbaren wir das Honorar für die Vermittlung, bevor wir mit der Suche anfangen. Ihre Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Als Orientierung für das Lohnniveau in der Schweiz dient die Lohnstrukturerhebung: CHF 6’203 im Mittel für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, CHF 5’629 für Betreuungsberufe (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Ärztin/Arzt für Schweiz: Arzt und Pflegefachfrau besprechen auf der Intensivstation die Behandlung

Fachpersonal Gesundheit und offene Stellen in der Schweiz

Diplomierte Pflegeberufe waren 2026 nicht meldepflichtig; für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Meldepflicht an das RAV mit fünf Arbeitstagen Sperrfrist (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Wir prüfen sie bei jeder Stelle.

Für die Pflege gilt: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stellensuchenden, sondern ob Diplom, Fachgebiet und Dienste passen. Darum prüfen wir jede Anfrage zuerst mit der Pflegedienstleitung.

Nach Bereichen: 483’025 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 216’938 in Heimen und 151’292 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Ärztin/Arzt für Schweiz: Augenärztin richtet in der Praxis eine Patientin am Untersuchungsgerät aus

Stundensatz im Gesundheitswesen berechnen

Für das Lohngebiet Normal: Basislohn, Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten je Stunde
33.45

CHF 1’404.90 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Häufige Fragen: Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner für Ihre Praxis

Wie wird die Fachperson eingearbeitet?

Für kurze Einsätze lohnt sich eine knappe, gut vorbereitete Einführung. Sagen Sie uns, was am ersten Dienst nötig ist, dann bereiten wir die Fachperson darauf vor.

Wie funktionieren Springereinsätze?

Springer übernehmen einzelne Dienste oder kurze Einsätze, wenn jemand ausfällt. Abteilung, Dienstzeiten und Einarbeitung klären wir vor dem ersten Dienst.

Vermitteln Sie auch Ärztinnen und Ärzte?

Ja. Für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung braucht es neben dem Diplom einen eidgenössischen oder anerkannten Weiterbildungstitel und eine kantonale Bewilligung (Art. 36 MedBG). Das prüfen wir vor jedem Vorschlag an Ihre Institution.

Ist eine Übernahme ins Team möglich?

Ja, ein Übertritt ins Stammteam ist jederzeit möglich. Abreden, die ihn verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG); eine begrenzte Entschädigung ist nur bei kurzen Einsätzen zulässig.

Können Sie mehrere Fachpersonen für eine Station stellen?

Ja. Je früher Sie den Bedarf melden, desto eher finden wir Fachpersonen, die auch dieselben Dienste übernehmen können.

Was gilt, wenn die Fachperson krank ausfällt?

Den Lohnausfall deckt die kollektive Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih mit 80 Prozent des Lohnes (Art. 29). Ihre Institution bezahlt nur bestätigte Stunden.

Wie schnell erhalten wir eine Antwort?

Kurzfristige Ausfälle decken wir ab, soweit Fachpersonen mit passendem Diplom verfügbar sind. Für wiederkehrende kurzfristige Einsätze lohnt sich eine Rahmenvereinbarung, dann kennen wir Ihre Abläufe schon.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Temporäre in der ganzen Schweiz?

Der GAV Personalverleih setzt die Untergrenze: CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss in der ganzen Schweiz (2026). Löhne in der Pflege liegen meist darüber und richten sich nach Diplom und Funktion.

Prüfen Sie den Registereintrag der Fachperson?

Für Ärztinnen, Ärzte und Apotheker das MedReg, für Pflegefachpersonen und Therapieberufe das GesReg, für weitere Berufe das NAREG beim SRK. Den Eintrag kontrollieren wir vor dem Vorschlag.

Was gilt bei Fachpersonen mit ausländischer Staatsangehörigkeit?

Das übernimmt die iPersonal AG: Bei quellensteuerpflichtigen Fachpersonen ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und liefern sie ab; Bewilligungen klären wir vor dem ersten Dienst.

Wer bestätigt die geleisteten Dienste?

Die Stationsleitung oder eine bezeichnete Person bestätigt die Dienste. Fehlt die Bestätigung, verzögern sich Lohn und Rechnung.

Wie prüfen Sie die Deutschkenntnisse?

Für die Bewilligung zur Berufsausübung braucht es Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG, Art. 36 MedBG). Wir klären das Niveau im Gespräch und nennen es im Profil.

Vermittlung schweizweit

MediPersonal vermittelt in alle Kantone, die Zentrale liegt im Kanton Zürich. Für Einsätze in anderen Regionen klären wir Arbeitsweg und Unterkunft vor dem ersten Dienst.

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

Das Kundenportal für Institutionen

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.