Temporärbüro Pflege für den Kanton Luzern
Im Gesundheitswesen im Kanton Luzern, in Heimen und im Sozialwesen arbeiten 40'194 Personen in 3'755 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). MediPersonal deckt Ausfälle und Vakanzen mit Fachpersonen aus Pflege, Betreuung und Medizin. Ihre Institution erhält innert 24 Stunden eine Antwort.
- Inserate für Pflege und Medizin im Kanton Luzern
- Ihr Team für Pflege und Medizin im Kanton Luzern
- 044 515 57 61 Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Kunden-Bereich für Institutionen
Im Kunden-Bereich sieht Ihre Institution auf der Karte, welche geprüften Fachpersonen rund um Ihren Standort verfügbar sind.
Vorschläge Ihrer Kontaktperson fragen Sie dort mit einem Klick an. Der Zugang kostet nichts.
Schon Kundin oder Kunde? Login Institutionen
-
Kundenbewertungen der iPersonal AG4,32 von 5100 % Weiterempfehlung bei 475 Bewertungen
-
Im Verband swissstaffingDie iPersonal AG gehört dem Branchenverband an
- Bewilligung SECO und Kanton ZürichPersonalverleih und Arbeitsvermittlung der iPersonal AG
- 044 515 57 61Lieber persönlich? Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr
Institutionen und Personal im Kanton Luzern
64
Pflegeheime im Kanton Luzern
32
Spital- und Klinikstandorte im Kanton Luzern
3'755
Arbeitsstätten Gesundheit, Heime, Sozialwesen im Kanton Luzern
40'194
Beschäftigte Gesundheit, Heime, Sozialwesen im Kanton Luzern
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
Temporärbüro Pflege für den Kanton Luzern: unser Angebot
Für einzelne Dienste, Wochen oder Monate: Wir vermitteln Fachpersonal an Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime und Spitex-Organisationen im Kanton Luzern. Jede Fachperson stellen wir erst vor, wenn Diplom, Anerkennung und Referenzen geprüft sind.
22'812 Beschäftigte zählt das BFS im Kanton Luzern in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 10'389 in Heimen (STATENT 2024). Für beide Bereiche suchen wir Fachpersonen, die Pflegesystem und Dokumentation rasch übernehmen.
Für Institutionen im Kanton Luzern übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.
Vermittlung von Kader und Fachpersonal
Auch für Leitungsfunktionen wie Pflegedienstleitung, Stationsleitung oder ärztliche Stellen suchen wir Personen. Den Vertrag schliessen Institution und Fachperson direkt ab.
Ob Ihre Stelle unter die Stellenmeldepflicht fällt, prüfen wir bei der Anfrage. Betroffene Stellen werden zuerst dem RAV gemeldet.
Temporärbüro für Pflegepersonal wechseln
Ob Fachpersonen, die schon bei Ihnen im Einsatz sind, mitkommen, ist ihre eigene Entscheidung. Das Gespräch mit ihnen suchen wir, sobald die Fristen geklärt sind.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (Artikel 22 AVG).

Spitäler, Heime und Spitex im Kanton Luzern
Das BFS zählt im Kanton Luzern im Gesundheitswesen 3'015 Arbeitsstätten mit 22'812 Beschäftigten, in Heimen 157 mit 10'389 und im Sozialwesen 583 mit 6'993 (STATENT 2024).
Je nach Institution unterscheiden sich Pflegesystem, Dokumentation und Dienstmodell stark. Wir erfassen bei jeder Anfrage, ob es um Akutpflege, Langzeitpflege, Psychiatrie oder Rehabilitation geht, und schlagen Fachpersonen mit Erfahrung im selben Bereich vor.
Rund jede 7. Stelle im Kanton Luzern liegt im Gesundheits- und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.
Diese Berufe vermitteln wir
Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.
Bewilligung, GAV und Berufsausübung
Im Gesundheitswesen gelten zwei Regelwerke zugleich: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) für den Personalverleih und die Gesetze über die Gesundheitsberufe (GesBG) und die Medizinalberufe (MedBG) für die Berufsausübung. Beide halten wir bei jedem Einsatz ein.
Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland
Ohne Anerkennung des Diploms schlagen wir Fachpersonen nicht für Tätigkeiten vor, die einen anerkannten Abschluss verlangen. Die Anerkennung beantragt die Fachperson beim SRK bzw. bei der MEBEKO; verbindlich ist immer deren Entscheid. Wir erklären Bewerbenden die Schritte und das Register.
Verleihvertrag und Kündigung
Der Verleihvertrag mit Ihrer Institution ist schriftlich und nennt Qualifikation, Einsatzort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Unbefristete Einsätze können in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen, bis zum sechsten Monat mit sieben Tagen gekündigt werden (Art. 19 Abs. 4 AVG).

In fünf Schritten zur Fachperson
Für Feststellen dauert die Suche länger als für einen Einsatz. Den Zeitplan besprechen wir mit Ihnen gleich zu Beginn.
Nach dem ersten Dienst fragen wir bei der Stationsleitung nach, ob alles passt. Rückmeldungen nehmen wir ernst und geben sie an die Fachperson weiter.
Für Einsätze in Spitex und ambulanter Pflege klären wir zusätzlich Fahrzeug, Einsatzgebiet und Tourenplanung, bevor die Fachperson startet.
- Anfrage senden
- Gespräch über Pflegesystem und Einarbeitung
- Vorschläge aus unserem Pool, wenn nötig neue Suche
- Kennenlernen und Entscheid
- Beginn, Abrechnung nach bestätigten Stunden
Kosten für Ihre Institution
Für Gelernte schreibt der GAV Personalverleih im Kanton Luzern mindestens CHF 25.86 Basislohn pro Stunde vor; mit 3,2 % Feiertags-, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn sind es CHF 31.32 (Anhang 2, 2026). Diplomierte Pflegefachpersonen verdienen in der Regel mehr; der Satz folgt dem tatsächlichen Lohn.
Wer regelmässig temporäres Personal braucht, kann mit uns Sätze für bestimmte Qualifikationen festlegen. Das vereinfacht die Planung über das Jahr.
Zum Vergleich in der Grossregion Zentralschweiz: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 7'588 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6'190 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Pflegeberufe und Stellenmeldepflicht
Das SECO zählte im Herbst 2026 im Kanton Luzern 4'737 arbeitslos gemeldete Personen, das entspricht einer Quote von 2,0 %. Für Institutionen im Gesundheitswesen zählt neben dieser Zahl vor allem, ob Diplom, Anerkennung und Erfahrung zur Stelle passen.
Diplomierte Fachpersonen wechseln oft direkt von Stelle zu Stelle, ohne beim RAV gemeldet zu sein. Wir sprechen deshalb auch Fachpersonen an, die nicht aktiv suchen, und stellen Ihnen nur geprüfte Profile vor.
Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen im Kanton Luzern rund 14,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Gesundheitsberufegesetz GesBG
- Medizinalberufegesetz MedBG
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- Schweizerisches Rotes Kreuz SRK
- Medizinalberufekommission MEBEKO
- Bundesamt für Gesundheit BAG
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Kosten pro Stunde für Fachpersonal
Lohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für Ihre Institution berechnet.
- Grundlohn je Stunde
- 25.86
- Zuschlag Feiertage (3,2 %)
- 0.83
- Zuschlag Ferien
- 2.22
- Anteil 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.41
- Brutto je Stunde
- 31.32
- Beiträge der Institution an AHV/IV/EO, ALV und GAV (6,8 %)
- 2.13
- Lohnkosten je Stunde
- 33.45
CHF 1'404.90 je Woche mit 42 Stunden
Der eingegebene Stundenlohn ist tiefer als der Mindestlohn nach GAV Personalverleih.
Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.
Grundlagen: Mindestlöhne 2026 im GAV Personalverleih, AHV-Merkblatt 2.01 (Beiträge), AHV-Merkblatt 2.08 (Arbeitslosenversicherung).
Häufige Fragen: Temporärbüro Pflege für den Kanton Luzern
Was kostet temporäres Pflegepersonal im Kanton Luzern?
Sie zahlen einen Stundensatz für die bestätigten Stunden. Er enthält Lohn, Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Untergrenze ist der GAV Personalverleih mit CHF 31.32 brutto pro Stunde für Gelernte im Kanton Luzern (2026).
Wer stellt die Fachperson an?
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG mit ihrer Marke MediPersonal. Die Institution teilt die Dienste ein, führt die Fachperson im Pflegealltag und bestätigt die geleisteten Stunden.
Wer trägt den Lohn bei Krankheit der Fachperson?
Lohnausfall ist Sache der iPersonal AG als Arbeitgeberin, über die kollektive Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih. Für Ihre Abteilung zählt, dass die Dienste besetzt bleiben; dafür suchen wir Ersatz.
Wir brauchen Personal für mehrere Abteilungen. Geht das?
Ja. Je früher Sie den Bedarf melden, desto eher finden wir Fachpersonen, die auch dieselben Dienste übernehmen können.
Dürfen wir eine temporäre Fachperson fest anstellen?
Ja. Klauseln, die eine spätere Anstellung erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten möglich und begrenzt.
Wer rechnet die Quellensteuer ab?
Bewilligung, Anerkennung des Diploms und Quellensteuer prüfen wir, bevor wir jemanden vorschlagen. Die Abrechnung läuft über uns.
Wie prüfen Sie die Deutschkenntnisse?
Im Gespräch und, wo vorhanden, anhand von Sprachzertifikaten. Für Pflege am Bett braucht es sichere Verständigung mit Patientinnen, Patienten und Team.
Wie lange kann ein Temporäreinsatz dauern?
Ein Einsatz kann einen einzelnen Dienst umfassen oder eine ganze Vakanz überbrücken. Was gilt, halten wir im Verleihvertrag fest: Dauer oder Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Weitere Fragen (4)
Wer plant die Dienste der temporären Fachperson?
Die Dienste plant Ihre Institution. Bei der Anfrage nennen Sie Früh, Spät, Nacht und Wochenenden; wir schlagen nur Fachpersonen vor, die diese Dienste übernehmen können.
Können Sie auch kurzfristige Ausfälle abdecken?
Rückmeldung erhalten Sie rasch. Fehlt morgen jemand auf der Station, nennen Sie uns Dienst, Abteilung und Qualifikation; dann wissen Sie rasch, ob wir jemanden haben.
Ist MediPersonal für Personalverleih bewilligt?
MediPersonal ist eine Marke der iPersonal AG. Diese hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch eingetragen.
Haben Sie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen?
Ja, für Spital, Klinik und Praxis, temporär und fest. Wer unter Aufsicht arbeitet, braucht den Eintrag im Register und die nötigen Sprachkenntnisse; beides prüft der Arbeitgeber (Art. 33a MedBG).
Gesundheitsregionen im Kanton Luzern
Wir vermitteln Gesundheitspersonal in alle 79 Gemeinden des Kantons, von Luzern, Emmen und Sursee bis in ländliche Regionen, wo Heime und Spitex oft länger suchen. Pflegeheime in den grössten Gemeinden: Luzern 15, Emmen 3 und Sursee 2 (BAG, Kennzahlen 2024).
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
Orte in der Nähe
Mehr aus Pflege und Gesundheit für den Kanton Luzern
Fachpersonal für Ihre Institution
Fachpersonal für Ihre Institution im Kanton Luzern: temporär, fest oder als kurzfristige Vertretung.
Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe im Kanton Luzern und Umgebung.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit: 044 515 57 61, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr