Temporäre Fachpersonen für Institutionen in Yverdon-les-Bains
Unsere temporären Pflegefachpersonen, FaGe und Pflegehelfenden arbeiten nach Ihrem Dienstplan, in Ihrer Dokumentation und unter Ihrer fachlichen Leitung. Für den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung und die Sozialversicherungen ist die iPersonal AG zuständig. Abgerechnet wird nach bestätigten Stunden.
Mit 6 Pflegeheimen und 234 Plätzen für Langzeitpflege (BAG 2024) ist die Langzeitpflege in Yverdon-les-Bains ein grosser Arbeitgeber. Wir vermitteln dorthin Pflegefachpersonen, FaGe, Pflegehelfende und Betreuungspersonal.
Ob einzelne Nachtdienste, eine Ferienvertretung oder eine Vakanz über mehrere Monate: Wir planen den Einsatz so, dass Übergaben und Einarbeitung für Ihr Team tragbar bleiben.
Welche Regeln für Lohn und Arbeitszeit gelten
Temporärangestellte unterstehen in der Schweiz dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih. Er legt Mindestlöhne, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit fest.
Für Institutionen bedeutet das: Temporäres Fachpersonal arbeitet zu den Bedingungen, die das Gesetz und die Verträge der Branche vorgeben.
Meldepflichtige Berufe und RAV
Welche Berufe meldepflichtig sind, bestimmt der Bund jedes Jahr neu. Wir prüfen das bei Ihrer Anfrage und übernehmen die Meldung, wenn sie nötig ist.
Für Ihre Institution entsteht kein zusätzlicher Aufwand, Meldung und Fristen übernehmen wir.