Was Internistinnen und Internisten tun
Die Allgemeine Innere Medizin ist das breiteste Fach der Medizin. Wer hier arbeitet, sieht den ganzen Menschen statt eines einzelnen Organs und muss oft entscheiden, welche Abklärung wirklich nötig ist.
Auf der medizinischen Abteilung und im Notfall
Im Spital erfassen Internistinnen und Internisten, wie es den Patientinnen und Patienten geht, untersuchen sie, stellen Diagnosen und legen die Behandlung fest. Sie verordnen Medikamente, erklären Wirkung und Risiken und ziehen Spezialistinnen und Spezialisten bei, wenn eine Frage über das Fach hinausgeht.
Zum Alltag gehören die Visite, Gespräche mit Angehörigen, die Planung des Austritts und die enge Zusammenarbeit mit der Pflege. Lange Arbeitstage sowie Dienste in der Nacht und am Wochenende sind während der Assistenzzeit die Regel.
In der Hausarztpraxis
In der Praxis sind Internistinnen und Internisten für viele Menschen die erste Anlaufstelle. Sie begleiten chronisch Kranke über Jahre, beraten zur Vorbeugung und entscheiden, wann jemand eine Spezialistin oder ein Spital braucht. Das Medizinalberufegesetz nennt diese lenkende Aufgabe der Hausarztmedizin ausdrücklich als Ziel der Weiterbildung.
Viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten heute in Gruppenpraxen.
Dort teilen sie sich Dienste, Geräte und Personal, und Teilzeit lässt sich leichter einrichten als in einer Einzelpraxis.
Typische Aufgaben
- Beschwerden erfragen, untersuchen und eine Diagnose stellen
- Medikamente verordnen und ihre Wirkung im Verlauf überprüfen
- kleinere Eingriffe vornehmen, etwa Wunden versorgen oder Spritzen geben
- Befunde dokumentieren und die Qualität der Behandlung sichern
- an Fachärztinnen und Fachärzte oder an die Physiotherapie überweisen
Passt Medizin zu Ihnen?
Bevor Sie sich für das Medizinstudium anmelden, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf Ihren Alltag in zehn Jahren: viele Menschen, viel Verantwortung, unregelmässige Zeiten.
Was Sie mitbringen sollten
Sie gehen gern auf Menschen zu, hören zu und erklären Dinge verständlich. Sie arbeiten genau, bleiben im Notfall ruhig, können Blut sehen und nehmen Hygiene ernst. Auch Nachtdienste und wechselnde Arbeitszeiten sollten Sie sich vorstellen können.
So kommen Sie ins Studium
Für das Bachelorstudium in Humanmedizin brauchen Sie in der Regel eine gymnasiale Maturität. Mit einer Fach- oder Berufsmaturität geht es über die Ergänzungsprüfung Passerelle.
In Basel, Bern, Freiburg, Luzern, St. Gallen und Zürich, an der ETH Zürich und an der Università della Svizzera italiana ist die Zahl der Studienplätze begrenzt. Dort entscheidet ein Eignungstest, und die Plätze gehen an die besten Ergebnisse.
Ein Praktikum im Spital oder in einer Hausarztpraxis zeigt Ihnen vor dem Test, ob Ihnen der Alltag liegt. Viele Spitäler bieten dafür Schnuppertage oder ein Pflegepraktikum an. Fragen Sie direkt bei der Personalabteilung nach.
Vom Studium zum Facharzttitel
Der Weg hat drei Etappen: das Studium mit Bachelor und Master, die eidgenössische Prüfung und die Weiterbildung zum Facharzttitel. Erst danach ist die Arbeit in eigener fachlicher Verantwortung möglich.
Das Studium der Humanmedizin
- Bachelor, mindestens drei Jahre: Biologie, Chemie und Physik, dazu Anamnese und körperliche Untersuchung, Grundlagen der Psychologie und Kurse zu einzelnen Organen.
- Master, mindestens drei Jahre: klinische Ausbildung mit Unterricht am Krankenbett und in den Abteilungen des Spitals, dazu erste Erfahrung im Spital oder in einer Praxis.
- Doktorat: freiwillig. Für die ärztliche Arbeit und für den Facharzttitel ist es keine Voraussetzung.
Die eidgenössische Prüfung
Nach dem Master folgt die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit Auswahlfragen in zwei Teilen und aus einer praktischen Prüfung der klinischen Fertigkeiten (Clinical Skills). Diese ist schweizweit einheitlich und folgt den Grundsätzen eines OSCE (Objective Structured Clinical Examination). Grundlage ist der Schweizer Lernzielkatalog PROFILES.
Wer besteht, erhält das eidgenössische Arztdiplom. Mit diesem Diplom darf man ärztlich arbeiten und eine Weiterbildung beginnen.
Fünf Jahre Weiterbildung
Für den eidgenössischen Titel in Allgemeiner Innerer Medizin sieht die Medizinalberufeverordnung fünf Jahre Weiterbildung vor. Wer Teilzeit arbeitet, braucht entsprechend länger. Die Weiterbildung läuft in einem akkreditierten Weiterbildungsgang an anerkannten Weiterbildungsstätten, also in Spitälern und Praxen, die das SIWF für das Fach anerkannt hat.
Einen Anspruch auf einen Weiterbildungsplatz gibt es nicht, und der Zugang darf nicht von der Mitgliedschaft in einem Berufsverband abhängen. Wer später in der Grundversorgung arbeiten will, erwirbt einen Teil der hausärztlichen Kenntnisse als Praxisassistenz. Den Titel erteilt die Organisation, die für den Weiterbildungsgang verantwortlich ist.
Welche Stationen in welcher Reihenfolge angerechnet werden, regelt das Weiterbildungsprogramm des SIWF, des Instituts der Ärzteschaft für die Weiter- und Fortbildung. Wer die Stellen von Anfang an danach plant und bei jedem Wechsel nachfragt, welche Periode angerechnet wird, verliert keine Zeit.
Mit einem Diplom aus dem Ausland
Ein ausländisches Diplom oder ein ausländischer Weiterbildungstitel wird anerkannt, wenn ein Vertrag mit dem Herkunftsstaat die Gleichwertigkeit vorsieht. Das gilt für die EU, die EFTA und das Vereinigte Königreich. Zuständig ist die Medizinalberufekommission MEBEKO beim Bundesamt für Gesundheit. Für Abschlüsse aus anderen Staaten gelten eigene Verfahren.
Wie häufig der Weg ist, zeigen die Zahlen des Bundes: Im Jahr 2024 hat die MEBEKO 188 ausländische Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin anerkannt, 151 davon aus Deutschland.
Die erste Assistenzstelle finden
Die erste Stelle prägt Ihre Weiterbildung. Nehmen Sie sich darum Zeit für die Wahl und beginnen Sie früh mit der Suche.
So gehen Sie vor
- Früh anfangen: Beliebte Kliniken vergeben Stellen oft lange im Voraus. Im letzten Studienjahr ist ein guter Zeitpunkt, die ersten Bewerbungen zu schicken.
- Plan machen: Schreiben Sie auf, welche Stationen Sie für den Titel brauchen und welche Kliniken sie anbieten. So sehen Sie, wo Rotation und Notfall möglich sind.
- Unterlagen bereit halten: Lebenslauf mit Praktika und Wahlstudienjahr, Arbeitszeugnisse, Diplom und, falls nötig, den Nachweis der Sprachkenntnisse.
- Im Gespräch nachfragen: Wie ist die Weiterbildung organisiert, wie viele Dienste gibt es, und wer betreut Sie als Tutorin oder Tutor?
Register, Sprache und Bewilligung
Wer in der Schweiz ärztlich arbeitet, muss im Medizinalberuferegister MedReg eingetragen sein und die Sprache beherrschen, in der sie oder er arbeitet. Arbeiten Sie als Assistenzärztin oder Assistenzarzt unter fachlicher Aufsicht, prüft das Spital oder die Praxis, die Sie anstellt, beides vor der Anstellung.
Als Nachweis der Sprache gilt ein Sprachdiplom mindestens auf Niveau B2, das höchstens sechs Jahre alt ist, ein Studium oder eine Weiterbildung in dieser Sprache oder drei Jahre Berufserfahrung in dieser Sprache innerhalb der letzten zehn Jahre. Die Sprache trägt die MEBEKO auf Gesuch ins Register ein.
Im Kanton Zürich dürfen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte mit eidgenössischem oder anerkanntem Diplom im Spital ohne eigene Bewilligung arbeiten. In einer Praxis braucht die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber eine Assistenzbewilligung, und am Hauptstandort sind höchstens 200 Stellenprozente erlaubt.
Nach dem Facharzttitel: Spital, Praxis, Kader
Mit dem Titel öffnet sich die Arbeit in eigener fachlicher Verantwortung, im Spital wie in der Praxis. Dafür braucht es die Bewilligung des Kantons und für die Abrechnung über die Grundversicherung eine Zulassung.
Die Berufsausübungsbewilligung
Die Bewilligung erteilt der Kanton, in dem die Ärztin oder der Arzt arbeitet. Verlangt werden ein eidgenössisches oder anerkanntes Diplom, der eidgenössische Weiterbildungstitel, Vertrauenswürdigkeit und Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons. Mit der Bewilligung darf man während höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr in einem anderen Kanton arbeiten, muss sich dort aber melden.
Im Kanton Zürich ist die Gesundheitsdirektion zuständig. Das Gesuch geht frühestens drei Monate vor dem Start ein, vollständige Gesuche werden in der Regel innert sechs Wochen bearbeitet, und die Bewilligung gilt zehn Jahre.
Abrechnung über die Grundversicherung
Wer ambulant zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung arbeiten will, braucht eine Zulassung des Kantons. Das KVG verlangt drei Jahre Tätigkeit im gewünschten Fachgebiet an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz und einen Sprachnachweis aus einer Prüfung in der Schweiz. Davon befreit sind zum Beispiel Personen mit einer Schweizer Matur, in der die Amtssprache der Region Grundlagenfach war.
Herrscht in einem Kanton Unterversorgung, kann er bei Allgemeiner Innerer Medizin als einzigem Titel auf die drei Jahre verzichten; diese Ausnahme gilt befristet bis Ende 2027. Zudem beschränken die Kantone in einzelnen Fachgebieten die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die ambulant abrechnen dürfen. Im Kanton Zürich wird für die Zulassung Deutsch auf Niveau C1 verlangt.
Wege nach dem Titel
- Im Spital bleiben: als Spitalfachärztin oder Spitalfacharzt, als Oberärztin oder Oberarzt, später in der Leitung einer medizinischen Klinik als Leitende Ärztin, Leitender Arzt, Chefärztin oder Chefarzt.
- In die Praxis gehen: angestellt in einer Gruppenpraxis, als Praxisvertretung oder mit einer eigenen Praxis.
- Ein Spezialfach anschliessen: Viele Spezialfächer der Inneren Medizin haben einen eigenen Facharzttitel, etwa Kardiologie, Gastroenterologie oder Nephrologie mit je sechs Jahren Weiterbildung.
Titel in Sicht oder schon in der Tasche? Wir vermitteln Internistinnen und Internisten an Spitäler und Praxen, für Vertretungen, temporär oder fest.

