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Arztstellen Allgemeine Innere Medizin für den Kanton Zürich

Assistenzstellen für die Weiterbildung, Spitalfacharzt- und Oberarztstellen, Hausarztpraxen und Vertretungen: Wir vermitteln Internistinnen und Internisten an Spitäler und Praxen im ganzen Kanton Zürich, von Winterthur bis ins Säuliamt. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos.

  • Allgemeine Innere Medizin
  • Kanton Zürich
  • Für Bewerbende kostenlos
Ärztin im Spitalkorridor bespricht mit einem Kollegen auf dem Tablet den nächsten Patienten

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Kennzahlen für Allgemeine Innere Medizin im Kanton Zürich

Werte aus der Statistik des Bundes, dem Gesetz und den Angaben des Kantons, jeweils mit Quelle. Die Zahl der offenen Stellen kommt im Betrieb direkt aus unseren Inseraten.

Stellen in Allgemeiner Innerer Medizin im Kanton Zürich

Spital, Praxis und Vertretung. Weitere Stellen in der Nähe nennen wir Ihnen im Gespräch.

Innere Medizin im Kanton Zürich: Spital und Praxis

Im Kanton Zürich arbeiten Internistinnen und Internisten im Universitätsspital, in Kantons- und Regionalspitälern, in Privatkliniken und in Hausarztpraxen. Die Wege zwischen der Weiterbildung im Spital und der Tätigkeit in der Praxis sind darum kurz, und ein Wechsel zwischen beiden ist im Laufe der Laufbahn gut möglich.

Laut Bundesamt für Statistik zählte der Kanton Ende 2024 in seinen 42 Spitälern 6'575 Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, darunter 2'866 Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, 2'055 Oberärztinnen und Oberärzte, 938 Leitende Ärztinnen und Ärzte sowie 280 Chefärztinnen und Chefärzte. Für eine Stelle in der Weiterbildung gibt es im Kanton also viele Türen.

In der Weiterbildung zählt vor allem, dass die Stelle für Ihr Fach anerkannt ist und zu Ihrem Plan passt. Welche Kliniken und Praxen im Kanton als Weiterbildungsstätte für Allgemeine Innere Medizin anerkannt sind, führt das SIWF in seinem Verzeichnis der Weiterbildungsstätten. Wir fragen bei jeder Stelle nach, welche Weiterbildungsperiode angerechnet werden kann.

Nach dem Facharzttitel öffnen sich drei Wege: Spitalfacharzt oder Oberärztin in einer medizinischen Klinik, eine Stelle in einer Gruppenpraxis oder die eigene Praxis. Für den Weg in die Praxis braucht es im Kanton Zürich eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion und für die Abrechnung über die Grundversicherung die kantonale Zulassung.

Vom Assistenzjahr zur eigenen Praxis

Die Stationen, für die wir Stellen vermitteln.

  • Assistenzzeit

    Stellen an anerkannten Weiterbildungsstätten im Spital, ergänzt durch Praxisassistenz, wenn Sie in die Hausarztmedizin wollen.

  • Facharzttitel

    Sind die fünf Jahre und die Anforderungen des Weiterbildungsprogramms erfüllt, erteilt die verantwortliche Organisation den eidgenössischen Titel.

  • Spital und Kader

    Spitalfacharzt- und Oberarztstellen in medizinischen Kliniken, mit oder ohne Notfalldienst.

  • Praxis

    Gruppenpraxis, Einzelpraxis oder Vertretung, mit Bewilligung und Zulassung des Kantons.

Bewilligungen im Kanton Zürich

Die Berufsausübungsbewilligung erteilt die Gesundheitsdirektion. Sie brauchen sie für jede fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit, auch wenn Sie angestellt sind. Das Gesuch reichen Sie frühestens drei Monate vor dem Start ein, vollständige Gesuche bearbeitet der Kanton in der Regel innert sechs Wochen. Die Bewilligung gilt zehn Jahre.

Assistenzärztinnen und Assistenzärzte dürfen im Spital ohne eigene Bewilligung arbeiten, wenn sie ein eidgenössisches oder anerkanntes Diplom haben. In einer Praxis braucht die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber eine Assistenzbewilligung, und am Hauptstandort sind höchstens 200 Stellenprozente möglich.

Für die Abrechnung über die Grundversicherung verlangt der Kanton zusätzlich die Zulassung mit drei Jahren an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz und Deutsch auf Niveau C1. Höchstzahlen für einzelne Fachgebiete muss jeder Kanton nach Bundesrecht festlegen. Bei unserer Abklärung arbeitete die Gesundheitsdirektion noch an der kantonalen Verordnung.

Kanton Zürich: Berufsausübungsbewilligung, Assistenzbewilligung, Zulassung zur Grundversicherung; KVG Art. 37 und 55a.

Kanton Zürich, Berufsausübungsbewilligung

Kanton Zürich, Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Vertretungen in Zürcher Hausarztpraxen

Viele Praxen im Kanton suchen für Ferien, Weiterbildung oder Mutterschaft eine Vertretung. Für Internistinnen und Internisten mit Facharzttitel ist das ein guter Weg, verschiedene Praxen kennenzulernen, bevor sie sich festlegen.

Haben Sie bereits eine Zürcher Berufsausübungsbewilligung, brauchen Sie für eine Vertretung bis zu 14 Wochen innerhalb eines Jahres keine weitere Bewilligung. Dauert sie länger, meldet die vertretene Ärztin oder der vertretene Arzt den Unterbruch der eigenen Tätigkeit, und Sie melden der Gesundheitsdirektion, dass Sie vorübergehend auch an einem anderen Standort arbeiten.

Ohne Zürcher Berufsausübungsbewilligung braucht eine Vertretung von mehr als 14 Wochen innerhalb eines Jahres eine Vertretungsbewilligung. Das Gesuch stellen Sie als vertretende Ärztin oder vertretender Arzt bei der Gesundheitsdirektion, frühestens drei Monate vor Beginn. Ein vollständiges Gesuch ist in der Regel nach sechs Wochen bearbeitet, und Sie arbeiten erst, wenn die Bewilligung vorliegt. Wir planen die Termine darum mit Vorlauf.

Ärztin mit Stethoskop bespricht mit einem Kollegen auf dem Tablet den nächsten Patienten

Regionen im Kanton Zürich

Wir vermitteln in allen Bezirken, unter anderem in diesen Regionen.

  • Stadt Zürich
  • Winterthur
  • Zürcher Oberland mit Uster und Wetzikon
  • Zürcher Unterland mit Bülach
  • Limmattal mit Dietikon und Schlieren
  • Zimmerberg mit Horgen und Thalwil
  • Pfannenstiel mit Meilen und Männedorf
  • Säuliamt mit Affoltern am Albis
  • Weinland mit Andelfingen

Fragen zu Stellen in Innerer Medizin im Kanton Zürich

Brauche ich für eine Assistenzstelle im Spital eine Bewilligung?

Nein. Im Spital genügt ein eidgenössisches oder anerkanntes Arztdiplom. Das Spital prüft den Registereintrag und Ihre Sprachkenntnisse.

Wie lange dauert die Weiterbildung in Allgemeiner Innerer Medizin?

Fünf Jahre laut Medizinalberufeverordnung, bei Teilzeit entsprechend länger.

Welches Deutsch brauche ich für eine Praxis im Kanton Zürich?

Für die Zulassung zur Grundversicherung verlangt der Kanton Niveau C1, nachgewiesen mit einer Prüfung in der Schweiz. Ausnahmen gelten etwa mit einer Schweizer Matur mit Deutsch als Grundlagenfach oder einem auf Deutsch erworbenen Arztdiplom.

Kann ich eine Praxis vertreten, bevor ich eine eigene Praxis eröffne?

Ja. Mit einer Zürcher Berufsausübungsbewilligung brauchen Sie bis zu 14 Wochen innerhalb eines Jahres keine weitere Bewilligung, bei längerer Dauer melden Sie der Gesundheitsdirektion den Einsatz am anderen Standort. Ohne diese Bewilligung braucht eine Vertretung von mehr als 14 Wochen innerhalb eines Jahres eine Vertretungsbewilligung.

Gibt es im Kanton Zürich eine Höchstzahl für Internistinnen und Internisten?

Bei unserer Abklärung arbeitete die Gesundheitsdirektion noch an der Verordnung über Höchstzahlen. Wir sagen Ihnen vor einem Praxiswechsel, was dann gilt.

Vermitteln Sie auch Teilzeitstellen?

Ja. Nennen Sie uns Ihr Wunschpensum, wir fragen in Spitälern und Gruppenpraxen gezielt nach Teilzeit.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Sie laden den Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an, und Sie entscheiden bei jeder Stelle selbst, ob wir Sie vorstellen.

Stelle in Innerer Medizin gesucht?

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