Facharzt / Fachärztin für Kardiologie (80-100%) in Zumikon, Zumikon
- Zumikon ZH
- 80 bis 100 %
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Assistenzstellen für die Weiterbildung, Spitalfacharzt- und Oberarztstellen, Hausarztpraxen und Vertretungen: Wir vermitteln Internistinnen und Internisten an Spitäler und Praxen im ganzen Kanton Zürich, von Winterthur bis ins Säuliamt. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos.

Werte aus der Statistik des Bundes, dem Gesetz und den Angaben des Kantons, jeweils mit Quelle. Die Zahl der offenen Stellen kommt im Betrieb direkt aus unseren Inseraten.
42
Spitäler im Kanton Zürich im Jahr 2024, davon 14 allgemeine Krankenhäuser und 28 Spezialkliniken
Quelle: BFS, Krankenhausstatistik 2024
6'575
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen arbeiteten Ende 2024 in Zürcher Spitälern
29 %
der Spitalärzteschaft im Kanton Zürich haben die deutsche Staatsangehörigkeit, 1'882 Personen
keine
Stellenmeldepflicht 2026 für Ärztinnen und Ärzte: Spitäler und Praxen dürfen sofort ausschreiben
5 Jahre
Weiterbildung bis zum eidgenössischen Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin
C1
Deutsch für die Zulassung zur Grundversicherung im Kanton Zürich, ausser bei einer anerkannten Ausnahme
Quelle: Kanton Zürich, Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung
188
ausländische Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, 2024 in der ganzen Schweiz anerkannt, 151 davon aus Deutschland
Quelle: BAG, Statistiken Medizinalberufe
folgt
Offene Stellen in Allgemeiner Innerer Medizin im Kanton Zürich: Die Zahl kommt im Betrieb aus den Inseraten der Konsole
Quelle: Inserate MediPersonal
Spital, Praxis und Vertretung. Weitere Stellen in der Nähe nennen wir Ihnen im Gespräch.
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Im Kanton Zürich arbeiten Internistinnen und Internisten im Universitätsspital, in Kantons- und Regionalspitälern, in Privatkliniken und in Hausarztpraxen. Die Wege zwischen der Weiterbildung im Spital und der Tätigkeit in der Praxis sind darum kurz, und ein Wechsel zwischen beiden ist im Laufe der Laufbahn gut möglich.
Laut Bundesamt für Statistik zählte der Kanton Ende 2024 in seinen 42 Spitälern 6'575 Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, darunter 2'866 Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, 2'055 Oberärztinnen und Oberärzte, 938 Leitende Ärztinnen und Ärzte sowie 280 Chefärztinnen und Chefärzte. Für eine Stelle in der Weiterbildung gibt es im Kanton also viele Türen.
In der Weiterbildung zählt vor allem, dass die Stelle für Ihr Fach anerkannt ist und zu Ihrem Plan passt. Welche Kliniken und Praxen im Kanton als Weiterbildungsstätte für Allgemeine Innere Medizin anerkannt sind, führt das SIWF in seinem Verzeichnis der Weiterbildungsstätten. Wir fragen bei jeder Stelle nach, welche Weiterbildungsperiode angerechnet werden kann.
Nach dem Facharzttitel öffnen sich drei Wege: Spitalfacharzt oder Oberärztin in einer medizinischen Klinik, eine Stelle in einer Gruppenpraxis oder die eigene Praxis. Für den Weg in die Praxis braucht es im Kanton Zürich eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion und für die Abrechnung über die Grundversicherung die kantonale Zulassung.
Die Stationen, für die wir Stellen vermitteln.
Stellen an anerkannten Weiterbildungsstätten im Spital, ergänzt durch Praxisassistenz, wenn Sie in die Hausarztmedizin wollen.
Sind die fünf Jahre und die Anforderungen des Weiterbildungsprogramms erfüllt, erteilt die verantwortliche Organisation den eidgenössischen Titel.
Spitalfacharzt- und Oberarztstellen in medizinischen Kliniken, mit oder ohne Notfalldienst.
Gruppenpraxis, Einzelpraxis oder Vertretung, mit Bewilligung und Zulassung des Kantons.
Die Berufsausübungsbewilligung erteilt die Gesundheitsdirektion. Sie brauchen sie für jede fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit, auch wenn Sie angestellt sind. Das Gesuch reichen Sie frühestens drei Monate vor dem Start ein, vollständige Gesuche bearbeitet der Kanton in der Regel innert sechs Wochen. Die Bewilligung gilt zehn Jahre.
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte dürfen im Spital ohne eigene Bewilligung arbeiten, wenn sie ein eidgenössisches oder anerkanntes Diplom haben. In einer Praxis braucht die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber eine Assistenzbewilligung, und am Hauptstandort sind höchstens 200 Stellenprozente möglich.
Für die Abrechnung über die Grundversicherung verlangt der Kanton zusätzlich die Zulassung mit drei Jahren an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz und Deutsch auf Niveau C1. Höchstzahlen für einzelne Fachgebiete muss jeder Kanton nach Bundesrecht festlegen. Bei unserer Abklärung arbeitete die Gesundheitsdirektion noch an der kantonalen Verordnung.
Kanton Zürich: Berufsausübungsbewilligung, Assistenzbewilligung, Zulassung zur Grundversicherung; KVG Art. 37 und 55a.
Kanton Zürich, Berufsausübungsbewilligung
Kanton Zürich, Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Viele Praxen im Kanton suchen für Ferien, Weiterbildung oder Mutterschaft eine Vertretung. Für Internistinnen und Internisten mit Facharzttitel ist das ein guter Weg, verschiedene Praxen kennenzulernen, bevor sie sich festlegen.
Haben Sie bereits eine Zürcher Berufsausübungsbewilligung, brauchen Sie für eine Vertretung bis zu 14 Wochen innerhalb eines Jahres keine weitere Bewilligung. Dauert sie länger, meldet die vertretene Ärztin oder der vertretene Arzt den Unterbruch der eigenen Tätigkeit, und Sie melden der Gesundheitsdirektion, dass Sie vorübergehend auch an einem anderen Standort arbeiten.
Ohne Zürcher Berufsausübungsbewilligung braucht eine Vertretung von mehr als 14 Wochen innerhalb eines Jahres eine Vertretungsbewilligung. Das Gesuch stellen Sie als vertretende Ärztin oder vertretender Arzt bei der Gesundheitsdirektion, frühestens drei Monate vor Beginn. Ein vollständiges Gesuch ist in der Regel nach sechs Wochen bearbeitet, und Sie arbeiten erst, wenn die Bewilligung vorliegt. Wir planen die Termine darum mit Vorlauf.

Wir vermitteln in allen Bezirken, unter anderem in diesen Regionen.
Nein. Im Spital genügt ein eidgenössisches oder anerkanntes Arztdiplom. Das Spital prüft den Registereintrag und Ihre Sprachkenntnisse.
Fünf Jahre laut Medizinalberufeverordnung, bei Teilzeit entsprechend länger.
Für die Zulassung zur Grundversicherung verlangt der Kanton Niveau C1, nachgewiesen mit einer Prüfung in der Schweiz. Ausnahmen gelten etwa mit einer Schweizer Matur mit Deutsch als Grundlagenfach oder einem auf Deutsch erworbenen Arztdiplom.
Ja. Mit einer Zürcher Berufsausübungsbewilligung brauchen Sie bis zu 14 Wochen innerhalb eines Jahres keine weitere Bewilligung, bei längerer Dauer melden Sie der Gesundheitsdirektion den Einsatz am anderen Standort. Ohne diese Bewilligung braucht eine Vertretung von mehr als 14 Wochen innerhalb eines Jahres eine Vertretungsbewilligung.
Bei unserer Abklärung arbeitete die Gesundheitsdirektion noch an der Verordnung über Höchstzahlen. Wir sagen Ihnen vor einem Praxiswechsel, was dann gilt.
Ja. Nennen Sie uns Ihr Wunschpensum, wir fragen in Spitälern und Gruppenpraxen gezielt nach Teilzeit.
Sie laden den Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an, und Sie entscheiden bei jeder Stelle selbst, ob wir Sie vorstellen.
Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch. Wir melden uns in der Regel innert eines Arbeitstags.