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Sie wollen als Oberärztin, Leitender Arzt oder Chefärztin den nächsten Schritt machen, eine Station übernehmen oder ein Heim führen? Wir besetzen ärztliche Kaderstellen und Leitungsfunktionen in Pflege, Heim und Spitex. Wir sprechen diskret, und Ihr Name geht erst mit Ihrem Einverständnis an einen Betrieb.

Die Stufen sind in Schweizer Spitälern üblich, die genauen Aufgaben legt jede Klinik selbst fest.
Sie führen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, übernehmen Hintergrunddienste und betreuen die Weiterbildung im Alltag. Meist wird ein Facharzttitel erwartet, oft auch erste Erfahrung in der Lehre.
Sie verantworten einen Bereich der Klinik, etwa eine Spezialsprechstunde oder ein Ambulatorium, und vertreten die Klinikleitung. Gefragt sind Fachtiefe, Führung und Freude an der Zusammenarbeit über die Fächer hinweg.
Sie leiten eine Klinik oder ein Departement medizinisch und personell, tragen Budget und Weiterbildungsauftrag mit und vertreten die Klinik gegen aussen.
Funktionen, die wir besetzen, mit Beispielen für passende eidgenössische Weiterbildungen aus dem SBFI-Berufsverzeichnis.
Führt den Pflegedienst eines Hauses mit Stellenplan, Qualität und Ausbildung. Passend sind etwa das eidgenössische Diplom als Expertin oder Experte in Gesundheitsinstitutionen oder ein Nachdiplomstudium HF als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter Gesundheitswesen.
Plant Dienste und Einsätze, führt das Pflegeteam und arbeitet oft selbst mit. Als Weiterbildung kommt zum Beispiel der Fachausweis als Fachfrau oder Fachmann in Gesundheitsinstitutionen in Frage.
Führt das ganze Haus: Pflege, Hotellerie, Finanzen, Personal und den Kontakt zu Angehörigen und Behörden. Ein passendes eidgenössisches Diplom ist jenes als Leiterin oder Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen.
Leitet eine Wohngruppe oder ein Team im Heim und plant die Einsätze. Dazu passt der Fachausweis als Teamleiterin oder Teamleiter in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen.
Leitet eine Spitex-Organisation oder ihren Pflegebereich mit Einsatzplanung, Qualität und Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Führt einen Rettungsdienst mit Dienstplan, Ausbildung und Fahrzeugen. Eidgenössisch geregelt ist die höhere Fachprüfung als Führungsperson in Rettungsorganisationen.
Die genannten Weiterbildungen sind Beispiele. Welche Abschlüsse eine Stelle verlangt, bestimmt der Betrieb, bei Heimen und Spitex teils auch der Kanton.
Fachliche Stärke allein reicht für eine Kaderstelle selten. Kliniken wollen wissen, wie jemand ein Team führt, Konflikte anspricht und Dienste fair verteilt. Heime und Spitex-Organisationen achten zusätzlich darauf, ob jemand mit Budgets, Behörden und Angehörigen umgehen kann.
Vor jeder Vorstellung besprechen wir mit Ihnen, was Ihr Profil stark macht: wie gross die Teams waren, die Sie geführt haben, welche Projekte Sie verantwortet haben, etwa ein neues Dienstmodell, und welche Rolle Sie in Ausbildung und Weiterbildung hatten. Daraus schreiben wir das Kurzprofil, das die Klinik oder das Heim zuerst sieht. Fehlt für eine Stelle eine verlangte Weiterbildung, sagen wir es Ihnen offen, bevor Sie Zeit in ein Verfahren stecken.
Eine Auswahl aus Spital, Heim und Spitex. Nicht jede Kaderstelle wird öffentlich ausgeschrieben, fragen Sie uns darum auch nach Stellen, die hier nicht stehen.
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Wer eine Kaderstelle hat, kann sich kaum offen bewerben. Wir arbeiten darum mit einem Kurzprofil ohne Namen, ohne den Namen Ihres heutigen Betriebs und ohne Merkmale, die auf Sie schliessen lassen. Erst wenn Sie eine bestimmte Stelle kennen und freigeben, erfährt die Klinik oder das Heim, wer Sie sind.
Ihre Unterlagen liegen nur bei Ihrer Beraterin. Sperrvermerke halten wir ein: Nennen Sie uns Häuser, bei denen wir Sie nicht vorstellen sollen, zum Beispiel Ihren heutigen Betrieb oder dessen Partnerspitäler.

Fünf Schritte, ohne Zeitdruck.
Wo stehen Sie, was suchen Sie, was schliessen Sie aus?
Ein anonymes Profil mit Titeln, Führungserfahrung und Schwerpunkten.
Sie erfahren die Stelle mit Namen und entscheiden, ob wir Sie vorstellen.
Wir bereiten Sie auf die Gespräche vor und holen Rückmeldungen ein.
Sie schliessen den Vertrag direkt mit dem Betrieb ab.
Wer im Spital in eigener fachlicher Verantwortung arbeitet, etwa als Leitende Ärztin oder als Chefarzt, braucht eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons nach dem Medizinalberufegesetz. Verlangt werden ein eidgenössisches oder anerkanntes Diplom, ein Weiterbildungstitel und Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons.
Das Bundesamt für Gesundheit erklärt den starken Anstieg neuer Bewilligungen im Jahr 2023 vor allem mit Spitalärztinnen und Spitalärzten, die nach den Übergangsbestimmungen des Gesetzes neu eine solche Bewilligung brauchen. Bei einem Stellenwechsel in einen anderen Kanton haben Sie Anspruch auf ein vereinfachtes Verfahren, das im Kanton Zürich zum Beispiel kostenlos ist.
MedBG Art. 34 und 36; BAG, Statistik Medizinalberufe 2024; Kanton Zürich, Berufsausübungsbewilligung.
Nein. Wir stellen Sie nur bei Stellen vor, die Sie freigegeben haben, und halten Sperrvermerke ein.
Ja. Kliniken und Heime suchen für Kaderstellen oft diskret. Darum lohnt sich ein Gespräch, auch wenn hier keine passende Stelle steht.
Neben dem Facharzttitel vor allem Führungserfahrung, ein klares fachliches Profil und Erfahrung in der Weiterbildung jüngerer Kolleginnen und Kollegen. Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie das im Profil zeigen.
Das legt der Träger fest, teils auch der Kanton. Oft gefragt ist das eidgenössische Diplom als Leiterin oder Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen.
Ja, zum Beispiel als Übergangsleitung, wenn eine Pflegedienst- oder Heimleitung kurzfristig ausfällt.
Nichts. Die Kosten trägt der Betrieb.
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und vertraulich.