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Stellen für Ärztinnen und Ärzte

Assistenzstelle für die Weiterbildung, Oberarztstelle, Praxisvertretung oder Chefarztposition: Wir vermitteln Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen an Spitäler, Kliniken und Praxen in der ganzen Schweiz. Für Sie ist das kostenlos, und Ihren Namen erfährt ein Betrieb erst, wenn Sie zustimmen.

  • Für Bewerbende kostenlos
  • Alle Fachrichtungen und Kaderstufen
  • Vertretung, temporär oder fest
Arzt und Pflegefachfrau besprechen auf der Intensivstation die Behandlung

Kurz bewerben

Lebenslauf hochladen, Fachrichtung und Wunsch angeben, fertig. Einen Begleitbrief müssen Sie nicht schreiben.

empfohlen

Datei wählenPDF, Word oder Foto, höchstens 10 MB

Eine Eingangsbestätigung geht an Ihre E-Mail-Adresse. Fehlende Angaben ergänzen wir mit Ihnen am Telefon.

Aktuelle Stellen nach Fachrichtung und Kaderstufe

Tippen Sie eine Fachrichtung oder eine Bezeichnung wie «Kinderarzt» ein und wählen Sie die Kaderstufe. Die Liste passt sich an, ohne dass die Seite neu lädt.

Stellen für jede Phase der Laufbahn

Was wir in welcher Phase für Sie suchen.

  • Assistenzzeit

    Stellen an anerkannten Weiterbildungsstätten, auch für das Fremdjahr oder eine Rotation. Wir fragen nach, welche Weiterbildungsperiode der Betrieb anrechnen kann.

  • Fachärztin und Facharzt

    Spitalfacharztstellen und Stellen in Gruppenpraxen, mit festen Diensten oder in Teilzeit.

  • Oberärztin, Oberarzt und Kader

    Stellen als Oberärztin oder Oberarzt, Leitende Ärztin oder Leitender Arzt, Chefärztin oder Chefarzt. Hier arbeiten wir besonders diskret.

  • Praxis und Vertretung

    Praxisvertretungen von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, auch als Einstieg in eine eigene Praxis.

Stellen in der Zahnmedizin

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte vermitteln wir Stellen in Familienpraxen, Gruppenpraxen und Kliniken. Anders als in der Humanmedizin genügt für die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung das eidgenössische oder anerkannte Diplom, ein Weiterbildungstitel ist nicht vorgeschrieben.

Wer sich spezialisiert, kann einen der vier eidgenössischen Fachzahnarzttitel erwerben: Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie oder Rekonstruktive Zahnmedizin. Dazu kommen die Weiterbildungsausweise der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, etwa in Allgemeiner Zahnmedizin, Endodontologie oder Kinderzahnmedizin.

Zahnärztin mit Maske untersucht einen Patienten auf dem Behandlungsstuhl

Mit ausländischem Diplom in die Schweiz

Viele Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz arbeiten, haben ihr Diplom im Ausland erworben. Allein im Jahr 2024 hat die Medizinalberufekommission MEBEKO 1'595 ausländische ärztliche Weiterbildungstitel anerkannt, in Allgemeiner Innerer Medizin 188, davon 151 aus Deutschland.

Diplome und Weiterbildungstitel aus der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich können grundsätzlich anerkannt werden, wenn sie einem eidgenössischen Abschluss gleichwertig sind. Für Abschlüsse aus anderen Staaten gelten eigene Verfahren. Für die Arbeit brauchen Sie ausserdem den Eintrag im Medizinalberuferegister und Sprachkenntnisse in der Sprache, in der Sie arbeiten.

  • Sprachdiplom mindestens auf Niveau B2, höchstens sechs Jahre alt, oder
  • Studium beziehungsweise Weiterbildung in dieser Sprache, oder
  • drei Jahre Berufserfahrung in dieser Sprache innerhalb der letzten zehn Jahre.

Für die ambulante Abrechnung über die Grundversicherung verlangt der Kanton oft mehr. Im Kanton Zürich ist es Deutsch auf Niveau C1, nachgewiesen mit einer Prüfung in der Schweiz, ausser Sie haben zum Beispiel eine Schweizer Matur mit Deutsch als Grundlagenfach.

Bewilligung und Zulassung

Unter fachlicher Aufsicht, also als Assistenzärztin oder Assistenzarzt, brauchen Sie keine eigene Bewilligung. Das Spital oder die Praxis, die Sie anstellt, prüft aber den Registereintrag und Ihre Sprachkenntnisse.

Arbeiten Sie in eigener fachlicher Verantwortung, erteilt der Kanton die Bewilligung. Voraussetzung sind ein eidgenössisches oder anerkanntes Diplom, ein Weiterbildungstitel und Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons. Wer zusätzlich ambulant über die Grundversicherung abrechnen will, braucht die Zulassung nach KVG mit drei Jahren im Fachgebiet an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz.

MedBG Art. 33a und 36; MedBV Art. 11a und 11c; KVG Art. 37. Verbindlich ist der Gesetzestext.

Medizinalberufegesetz (MedBG, SR 811.11)

Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10)

Alle Fachrichtungen mit Weiterbildungsdauer

Die Dauer der Weiterbildung bis zum eidgenössischen Titel, wie sie die Medizinalberufeverordnung festlegt. Bei Teilzeit verlängert sie sich entsprechend.

Humanmedizin: 46 Weiterbildungstitel

  • Allergologie und klinische Immunologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Allgemeine Innere Medizinfünf Jahre Weiterbildung
  • Anästhesiologiefünf Jahre Weiterbildung
  • Angiologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Arbeitsmedizinfünf Jahre Weiterbildung
  • Chirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Dermatologie und Venerologiefünf Jahre Weiterbildung
  • Endokrinologie/Diabetologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Gastroenterologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Gefässchirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Gynäkologie und Geburtshilfefünf Jahre Weiterbildung
  • Hämatologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Handchirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Herz- und thorakale Gefässchirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Infektiologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Intensivmedizinsechs Jahre Weiterbildung
  • Kardiologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Kinder- und Jugendmedizinfünf Jahre Weiterbildung
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapiesechs Jahre Weiterbildung
  • Kinderchirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Klinische Pharmakologie und Toxikologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Medizinische Genetikfünf Jahre Weiterbildung
  • Medizinische Onkologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Nephrologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Neurochirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Neurologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Nuklearmedizinfünf Jahre Weiterbildung
  • Ophthalmologiefünf Jahre Weiterbildung
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparatessechs Jahre Weiterbildung
  • Oto-Rhino-Laryngologiefünf Jahre Weiterbildung
  • Pathologiefünf Jahre Weiterbildung
  • Pharmazeutische Medizinfünf Jahre Weiterbildung
  • Physikalische Medizin und Rehabilitationfünf Jahre Weiterbildung
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Pneumologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Praktische Ärztin oder Praktischer Arztdrei Jahre Weiterbildung
  • Prävention und Gesundheitswesen (Prävention und Public Health)fünf Jahre Weiterbildung
  • Psychiatrie und Psychotherapiesechs Jahre Weiterbildung
  • Radio-Onkologie/Strahlentherapiefünf Jahre Weiterbildung
  • Radiologiefünf Jahre Weiterbildung
  • Rechtsmedizinfünf Jahre Weiterbildung
  • Rheumatologiesechs Jahre Weiterbildung
  • Thoraxchirurgiesechs Jahre Weiterbildung
  • Tropen- und Reisemedizinfünf Jahre Weiterbildung
  • Urologiesechs Jahre Weiterbildung

Zahnmedizin: Diplom und 4 Fachzahnarzttitel

  • Allgemeine Zahnmedizin (eidgenössisches Diplom)Weiterbildung freiwillig
  • Kieferorthopädievier Jahre Weiterbildung
  • Oralchirurgiedrei Jahre Weiterbildung
  • Parodontologiedrei Jahre Weiterbildung
  • Rekonstruktive Zahnmedizindrei Jahre Weiterbildung

Quelle: Medizinalberufeverordnung (MedBV, SR 811.112.0), Anhänge 1 und 2, abgeglichen mit der Liste des SIWF (45 Facharzttitel); SSO, Weiterbildung.

Profil und Zugang zum Mitarbeiterportal

Nach dem ersten Gespräch richten wir Ihnen auf Wunsch einen Zugang zum Mitarbeiterportal ein. Dort sehen Sie Vorschläge, Ihre Einsätze und Ihre Dokumente. Zum Anmelden genügen Ihre E-Mail-Adresse und ein Code, den wir Ihnen jedes Mal neu schicken.

Spitäler und Praxen in Ihrer Region sehen Ihr Profil ohne Namen. Ihren Namen und Ihren Lebenslauf geben wir erst weiter, wenn Sie einer bestimmten Stelle zugestimmt haben.

Blick über die Schulter einer Fachperson auf ihr Handy mit dem Mitarbeiterportal

Fragen von Ärztinnen und Ärzten

Was kostet mich die Vermittlung?

Nichts. Die Kosten trägt der Betrieb, der bei uns eine Ärztin oder einen Arzt sucht.

Wer sieht mein Profil?

Spitäler und Praxen sehen ein Profil ohne Namen. Ihren Namen und Lebenslauf erhalten sie nur für eine Stelle, der Sie zugestimmt haben.

Zählt ein Einsatz über Sie für meine Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob die Stelle als Weiterbildungsstätte für Ihr Fach anerkannt ist und was Ihr Weiterbildungsprogramm verlangt. Wir klären das vor dem Einsatz mit Ihnen und dem Betrieb.

Brauche ich eine kantonale Bewilligung?

Als Assistenzärztin oder Assistenzarzt unter fachlicher Aufsicht nicht. In eigener fachlicher Verantwortung braucht es die Berufsausübungsbewilligung des Kantons.

Kann ich nur Vertretungen machen?

Ja. Sie können gezielt nur Vertretungen übernehmen, etwa zwischen zwei Stellen oder neben einer Teilzeitstelle. Sagen Sie uns, in welchen Monaten Sie frei sind.

Ich habe ein Diplom aus Deutschland. Was brauche ich?

Die Anerkennung von Diplom und Weiterbildungstitel durch die MEBEKO, den Eintrag im Medizinalberuferegister mit Ihrer Sprache und für die Arbeit in eigener fachlicher Verantwortung die Bewilligung des Kantons. Den ganzen Ablauf zeigen wir auf der Seite für Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland.

Arbeiten Sie auch in der Romandie und im Tessin?

Ja, wir vermitteln in der ganzen Schweiz. Für Stellen in der Romandie und im Tessin brauchen Sie Französisch beziehungsweise Italienisch für die Arbeit mit Patientinnen und Patienten.

Wie schnell kann ich beginnen?

Bei Vertretungen manchmal innert weniger Wochen, wenn die Unterlagen vollständig sind. Bei Feststellen richtet sich der Beginn nach Ihrer Kündigungsfrist.

Bereit für die nächste Stelle?

Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch. Wir melden uns in der Regel innert eines Arbeitstags.