Anthroposophischer Arzt 100% in der Region Oberegg, Oberegg
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Assistenzstelle für die Weiterbildung, Oberarztstelle, Praxisvertretung oder Chefarztposition: Wir vermitteln Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen an Spitäler, Kliniken und Praxen in der ganzen Schweiz. Für Sie ist das kostenlos, und Ihren Namen erfährt ein Betrieb erst, wenn Sie zustimmen.

Tippen Sie eine Fachrichtung oder eine Bezeichnung wie «Kinderarzt» ein und wählen Sie die Kaderstufe. Die Liste passt sich an, ohne dass die Seite neu lädt.
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Was wir in welcher Phase für Sie suchen.
Stellen an anerkannten Weiterbildungsstätten, auch für das Fremdjahr oder eine Rotation. Wir fragen nach, welche Weiterbildungsperiode der Betrieb anrechnen kann.
Spitalfacharztstellen und Stellen in Gruppenpraxen, mit festen Diensten oder in Teilzeit.
Stellen als Oberärztin oder Oberarzt, Leitende Ärztin oder Leitender Arzt, Chefärztin oder Chefarzt. Hier arbeiten wir besonders diskret.
Praxisvertretungen von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, auch als Einstieg in eine eigene Praxis.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte vermitteln wir Stellen in Familienpraxen, Gruppenpraxen und Kliniken. Anders als in der Humanmedizin genügt für die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung das eidgenössische oder anerkannte Diplom, ein Weiterbildungstitel ist nicht vorgeschrieben.
Wer sich spezialisiert, kann einen der vier eidgenössischen Fachzahnarzttitel erwerben: Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie oder Rekonstruktive Zahnmedizin. Dazu kommen die Weiterbildungsausweise der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, etwa in Allgemeiner Zahnmedizin, Endodontologie oder Kinderzahnmedizin.

Viele Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz arbeiten, haben ihr Diplom im Ausland erworben. Allein im Jahr 2024 hat die Medizinalberufekommission MEBEKO 1'595 ausländische ärztliche Weiterbildungstitel anerkannt, in Allgemeiner Innerer Medizin 188, davon 151 aus Deutschland.
Diplome und Weiterbildungstitel aus der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich können grundsätzlich anerkannt werden, wenn sie einem eidgenössischen Abschluss gleichwertig sind. Für Abschlüsse aus anderen Staaten gelten eigene Verfahren. Für die Arbeit brauchen Sie ausserdem den Eintrag im Medizinalberuferegister und Sprachkenntnisse in der Sprache, in der Sie arbeiten.
Für die ambulante Abrechnung über die Grundversicherung verlangt der Kanton oft mehr. Im Kanton Zürich ist es Deutsch auf Niveau C1, nachgewiesen mit einer Prüfung in der Schweiz, ausser Sie haben zum Beispiel eine Schweizer Matur mit Deutsch als Grundlagenfach.
Unter fachlicher Aufsicht, also als Assistenzärztin oder Assistenzarzt, brauchen Sie keine eigene Bewilligung. Das Spital oder die Praxis, die Sie anstellt, prüft aber den Registereintrag und Ihre Sprachkenntnisse.
Arbeiten Sie in eigener fachlicher Verantwortung, erteilt der Kanton die Bewilligung. Voraussetzung sind ein eidgenössisches oder anerkanntes Diplom, ein Weiterbildungstitel und Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons. Wer zusätzlich ambulant über die Grundversicherung abrechnen will, braucht die Zulassung nach KVG mit drei Jahren im Fachgebiet an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz.
MedBG Art. 33a und 36; MedBV Art. 11a und 11c; KVG Art. 37. Verbindlich ist der Gesetzestext.
Die Dauer der Weiterbildung bis zum eidgenössischen Titel, wie sie die Medizinalberufeverordnung festlegt. Bei Teilzeit verlängert sie sich entsprechend.
Quelle: Medizinalberufeverordnung (MedBV, SR 811.112.0), Anhänge 1 und 2, abgeglichen mit der Liste des SIWF (45 Facharzttitel); SSO, Weiterbildung.
Nach dem ersten Gespräch richten wir Ihnen auf Wunsch einen Zugang zum Mitarbeiterportal ein. Dort sehen Sie Vorschläge, Ihre Einsätze und Ihre Dokumente. Zum Anmelden genügen Ihre E-Mail-Adresse und ein Code, den wir Ihnen jedes Mal neu schicken.
Spitäler und Praxen in Ihrer Region sehen Ihr Profil ohne Namen. Ihren Namen und Ihren Lebenslauf geben wir erst weiter, wenn Sie einer bestimmten Stelle zugestimmt haben.

Nichts. Die Kosten trägt der Betrieb, der bei uns eine Ärztin oder einen Arzt sucht.
Spitäler und Praxen sehen ein Profil ohne Namen. Ihren Namen und Lebenslauf erhalten sie nur für eine Stelle, der Sie zugestimmt haben.
Das hängt davon ab, ob die Stelle als Weiterbildungsstätte für Ihr Fach anerkannt ist und was Ihr Weiterbildungsprogramm verlangt. Wir klären das vor dem Einsatz mit Ihnen und dem Betrieb.
Als Assistenzärztin oder Assistenzarzt unter fachlicher Aufsicht nicht. In eigener fachlicher Verantwortung braucht es die Berufsausübungsbewilligung des Kantons.
Ja. Sie können gezielt nur Vertretungen übernehmen, etwa zwischen zwei Stellen oder neben einer Teilzeitstelle. Sagen Sie uns, in welchen Monaten Sie frei sind.
Die Anerkennung von Diplom und Weiterbildungstitel durch die MEBEKO, den Eintrag im Medizinalberuferegister mit Ihrer Sprache und für die Arbeit in eigener fachlicher Verantwortung die Bewilligung des Kantons. Den ganzen Ablauf zeigen wir auf der Seite für Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland.
Ja, wir vermitteln in der ganzen Schweiz. Für Stellen in der Romandie und im Tessin brauchen Sie Französisch beziehungsweise Italienisch für die Arbeit mit Patientinnen und Patienten.
Bei Vertretungen manchmal innert weniger Wochen, wenn die Unterlagen vollständig sind. Bei Feststellen richtet sich der Beginn nach Ihrer Kündigungsfrist.
Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch. Wir melden uns in der Regel innert eines Arbeitstags.