Aufenthalt und Arbeit: L, B oder G
Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Staates haben Sie mit einem Arbeitsvertrag Anspruch auf eine Bewilligung. Dauert die Stelle zwischen drei Monaten und einem Jahr, erhalten Sie den Ausweis L für die Dauer des Vertrags. Ist die Stelle unbefristet oder auf mindestens 365 Tage angelegt, gibt es den Ausweis B für fünf Jahre.
Wohnen Sie weiter in Deutschland und fahren mindestens einmal pro Woche nach Hause, arbeiten Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit Ausweis G, und zwar in der ganzen Schweiz. Einsätze von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr brauchen keine Bewilligung, sie werden online gemeldet. Für die ärztliche Arbeit gelten in jedem Fall zusätzlich Anerkennung, Register und, bei eigener fachlicher Verantwortung, die Bewilligung des Kantons.


