Temporäreinsatz
Pflegefachmann/frau HF 100 %, Bern BE
- Bern BE
- Ab sofort
Pflege-Jobs temporär oder fest für den Kanton Bern
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044 515 57 61Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Für Ärztinnen und Ärzte, Pflege und alle Gesundheitsberufe: online bewerben ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, am Handy in wenigen Minuten.
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Ärztinnen und Ärzte, Pflege- und Gesundheitspersonal für Spitäler, Kliniken, Heime, Praxen und die Spitex.
Prüfung in der Regel etwa 10 Minuten, danach direkter Zugang
Kundenbewertungen der iPersonal AG4,32 von 5475 Bewertungen
Mitglied im BranchenverbandDie iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffingPassende Inserate im Kanton Bern
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Brutto, Zuschläge und Abzüge für Temporäreinsätze im Überblick, mit einem Lohnvorschlag je Beruf.
Netto je Stunde, höchstensCHF 40.70
Der Vorschlag ist ein Wert aus der Lohnstatistik, keine Lohnzusage. Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer ab.
Grundlagen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, GAV Berner Spitäler und Kliniken (Anhang 5), GAV Personalverleih 2026 (Art. 3, 13, 14, 18, 20, Anhang 1 bis 3), AHV-Merkblatt 2.01, AHV-Merkblatt 2.08.
59'642 Personen arbeiten im Kanton Bern in Spitälern, Praxen und Therapien, 32'467 in Heimen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Ihnen Stellen in Pflege und Betreuung, temporär oder fest, passend zu Ihren Diensten.
270
Pflegeheime im Kanton Bern
93
Spital- und Klinikstandorte im Kanton Bern
109'434
Beschäftigte Gesundheit, Heime, Sozialwesen im Kanton Bern
CHF 7'603
Mittlerer Monatslohn Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 6'139
Mittlerer Monatslohn Assistenzberufe Gesundheit
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
10'214 Arbeitsstätten mit 109'434 Beschäftigten zählt das Gesundheits- und Sozialwesen im Kanton Bern (BFS, STATENT 2024). Dazu gehören Heime, Praxen, Therapien und Spitex. Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die zu Fachgebiet und Diensten passen.
Gesucht sind vor allem diplomierte Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ und Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales. In Spitälern kommen Fachpersonen Operationstechnik, Anästhesie- und Intensivpflege dazu, in Praxen medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten.
Nach Bereichen: 59'642 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 32'467 in Heimen und 17'325 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).
Ob Sie lieber Frühdienste, Spätdienste oder Nachtwachen übernehmen, sagen Sie uns schon bei der Bewerbung. Wer keine Wochenenddienste möchte, gibt das ebenfalls an. Wir schlagen dann Einsätze vor, die zu Ihrem Alltag passen.
Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage richten sich nach den Regeln, die für den Einsatz gelten. Sie stehen im Einsatzvertrag, bevor Sie beginnen.
Vor dem ersten Dienst erhalten Sie Adresse, Abteilung, Zeit und Kontaktperson in der Institution. Klären Sie mit uns, ob Berufskleidung gestellt wird und welche Unterlagen Sie am ersten Tag zeigen müssen.
Ihre geleisteten Stunden bestätigt die Institution auf dem Stundenrapport. Er ist die Grundlage für Ihre Lohnabrechnung.
Unter den grössten Arbeitsorten im Kanton Bern sind auch Standorte der Pflege: Bern (37 Pflegeheime und 28 Spitalstandorte), Biel/Bienne (14 Pflegeheime und 9 Spitalstandorte), Thun (11 Pflegeheime und 3 Spitalstandorte) und Köniz (6 Pflegeheime und ein Spitalstandort), laut BAG, Kennzahlen 2024. Sagen Sie uns, in welcher Region Sie arbeiten möchten.

Mit Tertiärabschluss liegt der mittlere Monatslohn in Gesundheitsberufen in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 7'603, in Betreuungsberufen bei CHF 5'516 (BFS, LSE 2024, Vollzeit, brutto). Im Temporäreinsatz gilt zusätzlich der Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV sowie, je nach Pensum, die Nichtberufsunfallversicherung und die Pensionskasse. Ohne Niederlassungsbewilligung C kommt in der Regel die Quellensteuer dazu.
Ihr Einsatz hat zwei rechtliche Seiten: den Arbeitsvertrag mit der iPersonal AG nach Arbeitsvermittlungsgesetz und die Berufsausübung nach Gesundheitsberufegesetz bzw. Medizinalberufegesetz.
Pflegefachpersonen, Hebammen, Physio- und Ergotherapeutinnen brauchen für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung eine Bewilligung des Kantons (Art. 11 GesBG). Verlangt werden ein anerkannter Abschluss, Vertrauenswürdigkeit und eine Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG).
Ihr Einsatzvertrag mit der iPersonal AG nennt Abteilung, Einsatzort, Beginn, Dauer, Dienste, Lohn und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Zahltage (Art. 19 AVG). Gebühren oder Lohnrückbehalte darf niemand von Ihnen verlangen (Art. 19 Abs. 5 AVG).

Sie entscheiden, bei welcher Institution Sie sich vorstellen. Wir bereiten das Gespräch mit Ihnen vor und klären Lohn und Dienste vorab.
Nach den ersten Diensten meldet sich Ihre Kontaktperson und fragt, wie es läuft. Passt etwas nicht, suchen wir gemeinsam eine Lösung.
Ein Anschreiben brauchen Sie nicht. Beruf, gewünschtes Umfeld, Dienste, Pensum und Ihre Kontaktdaten reichen für den Anfang, den Rest besprechen wir am Telefon.
Nach der Prüfung erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich. Dort sehen Sie Ihre Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Kontaktperson.

Lebenslauf und Diplom hochladen, Region Bern angeben. Wir melden uns.
Mit einem Profil bei MediPersonal erhalten Sie neue Dienste und Stellen, sobald sie zu Ihrer Ausbildung und Ihrem Wunschpensum passen.
Je vollständiger Ihr Profil ist, desto eher sieht eine Institution in Ihrer Nähe über unser Radar, dass Sie verfügbar sind. Das verkürzt den Weg zum ersten Einsatz.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
Schon dabei? Login Jobsuchende
Ihr Vertrag läuft über die iPersonal AG, zu der MediPersonal gehört. Von dort kommen Lohn und Lohnabrechnung, die Institution plant Ihre Dienste.
Am Anfang genügt der Lebenslauf. Vor dem Einsatz brauchen wir Diplom, Zeugnisse, Ausweis oder Bewilligung und, je nach Beruf, den Registereintrag.
Der Ferienanspruch richtet sich nach dem GAV Personalverleih. Bei längeren Einsätzen wird der Ferienlohn ausbezahlt, wenn Sie die Ferien beziehen.
Ja. Nach dem Einsatz dürfen Sie fest bei der Institution anfangen; das darf Ihnen niemand verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Wir vermitteln auch direkt Feststellen.
Grundlage ist der GAV Personalverleih. Für Temporäre im Kanton Bern ist der allgemeine Mindestlohn, in der Agglomeration Bern der des Hochlohngebiets massgebend, also CHF 25.86 bzw. CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss und CHF 21.22 bzw. CHF 22.39 ohne (2026). Diplomierte Fachpersonen verdienen in der Regel mehr; arbeiten Sie in einem Haus mit Gesundheits-GAV, gilt dessen Lohnordnung.
Ja. Geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie Früh-, Spät- oder Nachtdienste übernehmen und an welchen Tagen Sie nicht arbeiten können. Wir schlagen nur Einsätze vor, die dazu passen.
Eine Anerkennung braucht es, sobald die Tätigkeit einen anerkannten Abschluss verlangt. Pflege und Therapie: Gesuch beim SRK, Medizin: bei der MEBEKO. Bis der Entscheid vorliegt, beraten wir Sie zu Stellen, die schon möglich sind.
Ja. Nennen Sie Ihr Wunschpensum und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Auch Wiedereinsteigende unterstützen wir.
Für Temporäre schreibt der GAV Personalverleih eine Krankentaggeldversicherung vor. Welche Unterlagen es braucht, sagt Ihnen Ihre Kontaktperson.
Wir prüfen den Eintrag vor dem Einsatz. Fehlt er, sagen wir Ihnen, wo Sie ihn beantragen.
Kanton Bern: 334 Gemeinden, 1'069'074 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS, STATPOP 2025). Spitäler, Heime und Spitex finden sich in allen Regionen; wir vermitteln kantonsweit.
Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf
Ihre nächste Stelle in Pflege und Medizin
Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe im Kanton Bern und Umgebung.
Pflege, Betreuung, Therapie und Ärzteschaft: Eine Kontaktperson für alle Anfragen Ihrer Institution.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit: 044 515 57 61, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr