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Offene Stellen Pflege für den Kanton Zug

15 Pflegeheime mit 1’165 Plätzen in der Langzeitpflege gibt es im Kanton Zug (BAG, Kennzahlen 2024). Bewerben Sie sich mit dem Lebenslauf, den Rest klären wir im Gespräch.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe im Kanton Zug und Umgebung.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Für Spitäler, Heime, Spitex und Praxen im Kanton Zug. Anfrage kostenlos, Rückmeldung innert 24 Stunden.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters rasch

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Zug

Bewerbung in Pflege und Medizin

Lebenslauf genügt für den Anfang. Diplome und Anerkennungen reichen Sie später nach.

Initiativ bewerben

Anrede

Anrede freiwillig

Wann erreichen wir Sie am besten?

Wann erreichen wir Sie am besten? freiwillig

freiwillig

Datei wählenFreiwillig. PDF, Word oder Foto, höchstens 10 MB.

Kennzahlen Gesundheitsberufe für den Kanton Zug

Pflegestellen im Kanton Zug

6’364 Personen arbeiten im Kanton Zug in Spitälern, Arztpraxen und Therapien, 2’459 in Heimen (BFS, STATENT 2024). Über MediPersonal kommen Sie mit diesen Institutionen in Kontakt, temporär oder für eine Feststelle.

Neben der Pflege vermitteln wir Fachpersonen für Therapie, medizinische Praxisassistenz, Dentalassistenz und Apotheke sowie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen und Feststellen.

Rund jede 12. Stelle im Kanton Zug liegt im Gesundheits- und Sozialwesen: 10’916 von 135’123 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.

Teilzeit in Pflege und Medizin

Einzelne Dienste pro Woche, ein festes Pensum oder nur Wochenenden: Alles ist möglich, wenn die Institution dafür Bedarf hat. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie die Chancen stehen.

Auch mit kleinem Pensum bleiben Sie bei uns sozialversichert, nach den Regeln für den Personalverleih.

Feststelle nach dem Einsatz im Kanton Zug

Viele Institutionen besetzen Stellen gern nach einer Zeit im Einsatz. Für Fachpersonen ist das eine Probezeit mit Lohn und Versicherung, ohne dass sie ihre Entscheidung vorher treffen müssen.

Mit dem Wechsel in die Feststelle endet der Vertrag bei uns. Die letzten Stunden rechnen wir ab, den Lohnausweis erhalten Sie von uns.

Wo im Kanton Zug Pflegestellen liegen

Unter den grössten Arbeitsorten im Kanton Zug sind auch Standorte der Pflege: Zug (4 Pflegeheime und 2 Spitalstandorte), Baar (2 Pflegeheime und 6 Spitalstandorte), Risch (ein Pflegeheim) und Cham (2 Pflegeheime), laut BAG, Kennzahlen 2024. Sagen Sie uns, in welcher Region Sie arbeiten möchten.

Zug: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

Löhne laut Lohnstrukturerhebung

Ein Viertel der Fachpersonen mit Tertiärabschluss in Gesundheitsberufen verdient in der Grossregion Zentralschweiz mehr als CHF 9’528 im Monat, ein Viertel weniger als CHF 6’447 (BFS, LSE 2024, Vollzeit). Entscheidend sind Funktion, Erfahrung und Weiterbildung.

Für Temporäre im Kanton Zug gilt mindestens der GAV Personalverleih: CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (2026). Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste richten sich nach Einsatzvertrag und GAV.

Diplom, Register und Arbeitsvertrag

Bevor Sie bei einer Institution beginnen, prüfen wir Diplom und Registereintrag und Sie erhalten den Einsatzvertrag. So ist klar, was gilt, schon vor dem ersten Dienst.

Ihr Einsatzvertrag

Im Einsatzvertrag stehen Art der Arbeit, Einsatzort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn und Spesen sowie die Leistungen bei Krankheit und Unfall (Art. 19 Abs. 2 AVG). Erst mit Ihrer Unterschrift beginnt der Einsatz.

Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland

Diplome aus dem Ausland werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind: in der Pflege und den Therapieberufen durch das SRK (Art. 10 GesBG), in der Medizin durch die MEBEKO (Art. 15 MedBG). Ohne Anerkennung schlagen wir niemanden für Tätigkeiten vor, die sie verlangen.

Zug: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

Von der Initiativbewerbung zum ersten Dienst

Nach Ihrer Bewerbung ruft Ihre Kontaktperson an und fragt nach Diplom, Fachgebiet, Diensten und Arbeitsweg. Dann schlagen wir Ihnen passende Stellen vor.

Nach den ersten Diensten meldet sich Ihre Kontaktperson und fragt, wie es läuft. Passt etwas nicht, suchen wir gemeinsam eine Lösung.

Ein Anschreiben brauchen Sie nicht. Beruf, gewünschtes Umfeld, Dienste, Pensum und Ihre Kontaktdaten reichen für den Anfang, den Rest besprechen wir am Telefon.

Ausweis und Bankangaben fragen wir nie über das Formular ab, sondern erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung.

  • Initiativbewerbung mit Lebenslauf
  • Telefonat zu Fachbereich und Diensten
  • Prüfung von Diplom und Anerkennung
  • Vorschlag einer Stelle
  • Vertrag und erster Dienst
Zug: Blick über die Schulter einer Pflegefachfrau auf ihr Handy mit dem Mitarbeiterportal

Was bleibt vom Lohn in der Pflege?

Brutto, Zuschläge und Abzüge für Temporäreinsätze im Überblick.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto je Stunde, höchstens
29.19

CHF 1’225.98 je Woche mit 42 Stunden

Nicht abgezogen sind Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (laut GAV höchstens 3,5 % für Sie), Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer. Die einzelnen Posten stehen auf jeder Lohnabrechnung.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Antworten zu Offene Stellen Pflege für den Kanton Zug

Kostet mich die Bewerbung etwas?

Nein. Bewerbung und Vermittlung sind für Gesundheitsfachpersonen kostenlos. Eine Abmachung über Gebühren oder einen Lohnrückbehalt im Personalverleih ist nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).

Erhalte ich in der Pflege einen 13. Monatslohn?

Ja. Er wird nach den Regeln des GAV Personalverleih berechnet, bei Stundenlohn als Anteil des Lohnes.

Kann ich nach einer Pause wieder in die Pflege einsteigen?

Ja. Erzählen Sie uns, wann Sie zuletzt gepflegt haben und in welchem Bereich. Wir suchen Institutionen, die Wiedereinsteigende einarbeiten.

Gibt es kurze Einsätze für einzelne Dienste?

Ja, einzelne Dienste und kurze Einsätze sind möglich. Wichtig ist Erfahrung, damit die Einführung kurz bleiben kann.

Kann ich Nachtdienste ausschliessen?

Ja. Wir halten Ihre Dienstwünsche fest und berücksichtigen sie bei jedem Vorschlag.

Muss ich in einem Register eingetragen sein?

Das GesReg ist das Register der Gesundheitsberufe nach GesBG. Ist Ihr Eintrag noch nicht vorhanden, helfen wir Ihnen bei den nächsten Schritten.

Wie viel bleibt netto?

Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung, je nach Pensum die Nichtberufsunfallversicherung und ab einer Lohngrenze die Pensionskasse. Jede Position steht einzeln auf der Abrechnung.

Welche Unterlagen brauche ich?

Am Anfang genügt der Lebenslauf. Vor dem Einsatz brauchen wir Diplom, Zeugnisse, Ausweis oder Bewilligung und, je nach Beruf, den Registereintrag.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Temporäre im Kanton Zug?

Nach GAV Personalverleih erhalten Gelernte im Kanton Zug mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne Berufsabschluss CHF 21.22 (2026). Mit Diplom HF oder FH liegt der Lohn meist deutlich höher.

Kann ich nach einem Einsatz fest bleiben?

Ja. Nach dem Einsatz dürfen Sie fest bei der Institution anfangen; das darf Ihnen niemand verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Wir vermitteln auch direkt Feststellen.

Orte mit Spitälern und Heimen im Kanton Zug

Wir vermitteln Gesundheitspersonal in alle 11 Gemeinden des Kantons, von Zug, Baar und Risch bis in ländliche Regionen, wo Heime und Spitex oft länger suchen.

Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

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Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.