Personalbüro Gesundheitswesen für den Kanton Zug
Spitäler, Heime, Spitex und Praxen im Kanton Zug stellen uns ihre Anfrage, wir suchen unter den Fachpersonen, die bei uns gemeldet sind, und erweitern bei Bedarf die Suche. Für beide Seiten bleibt dieselbe Kontaktperson zuständig.
10’916 Personen arbeiten im Kanton Zug in Gesundheit, Heimen und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Jede Institution hat eigene Abläufe; darum fragen wir vor dem ersten Vorschlag nach Dokumentation, Pflegesystem und Einarbeitung.
Ob einzelne Nachtdienste, eine Ferienvertretung oder eine Vakanz über mehrere Monate: Wir planen den Einsatz so, dass Übergaben und Einarbeitung für Ihr Team tragbar bleiben.
Weisungen, Sicherheit und Abrechnung
Beim Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten hat Ihre Institution gegenüber temporären Fachpersonen dieselben Pflichten wie gegenüber eigenem Personal (Art. 10 VUV). Dazu gehört die Einführung in Abläufe und Schutzmassnahmen.
Probleme im Einsatz klären wir mit der Fachperson direkt. Melden Sie sich bei Ihrer Kontaktperson.
Zuerst Einsatz, dann Anstellung
Abreden, die einer Institution die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren oder verunmöglichen, sind nach Artikel 22 Absatz 2 AVG nichtig. Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten erlaubt.
Viele Fachpersonen wünschen sich Einsätze mit Aussicht auf eine Feststelle. Für Institutionen ist Try & Hire darum ein guter Weg, Stellen dauerhaft zu besetzen.