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Personalbüro Gesundheitswesen für den Kanton Zug

2’459 Beschäftigte in Heimen und 6’364 in Spitälern, Praxen und Gesundheitsdiensten zählt das BFS im Kanton Zug (STATENT 2024). MediPersonal vermittelt diesen Institutionen geprüftes Fachpersonal, temporär und fest.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Ihre Dienstwünsche zählen: Früh, Spät, Nacht oder Teilzeit. Wir suchen passende Einsätze in der Region.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Ist der Dienstplan nicht gedeckt, melden Sie Abteilung, Dienste und Zeitraum. Wir suchen Fachpersonen.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Zug

Fachpersonal anfragen

Abteilung, Dienste und Zeitraum genügen. Antwort an Ihre Institution im Kanton Zug rasch.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Kennzahlen Pflege für den Kanton Zug

Personalbüro Gesundheitswesen für den Kanton Zug

Spitäler, Heime, Spitex und Praxen im Kanton Zug stellen uns ihre Anfrage, wir suchen unter den Fachpersonen, die bei uns gemeldet sind, und erweitern bei Bedarf die Suche. Für beide Seiten bleibt dieselbe Kontaktperson zuständig.

10’916 Personen arbeiten im Kanton Zug in Gesundheit, Heimen und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Jede Institution hat eigene Abläufe; darum fragen wir vor dem ersten Vorschlag nach Dokumentation, Pflegesystem und Einarbeitung.

Ob einzelne Nachtdienste, eine Ferienvertretung oder eine Vakanz über mehrere Monate: Wir planen den Einsatz so, dass Übergaben und Einarbeitung für Ihr Team tragbar bleiben.

Weisungen, Sicherheit und Abrechnung

Beim Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten hat Ihre Institution gegenüber temporären Fachpersonen dieselben Pflichten wie gegenüber eigenem Personal (Art. 10 VUV). Dazu gehört die Einführung in Abläufe und Schutzmassnahmen.

Probleme im Einsatz klären wir mit der Fachperson direkt. Melden Sie sich bei Ihrer Kontaktperson.

Zuerst Einsatz, dann Anstellung

Abreden, die einer Institution die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren oder verunmöglichen, sind nach Artikel 22 Absatz 2 AVG nichtig. Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten erlaubt.

Viele Fachpersonen wünschen sich Einsätze mit Aussicht auf eine Feststelle. Für Institutionen ist Try & Hire darum ein guter Weg, Stellen dauerhaft zu besetzen.

Zug: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex im Kanton Zug

10’916 Menschen arbeiten im Kanton Zug im Gesundheits- und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Dazu gehören 15 Pflegeheime mit zusammen 1’165 Plätzen (BAG, Kennzahlen 2024).

In Heimen sind Fachpersonen Gesundheit EFZ, Pflegehelfende SRK und diplomierte Pflegefachpersonen für die Tagesverantwortung gefragt. Im Akutspital kommen spezialisierte Bereiche wie Notfall, Intensivpflege oder Operationstechnik dazu.

Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen im Kanton Zug rund 8,1 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Diese Berufe vermitteln wir

Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.

Bewilligung, GAV und Berufsausübung

Das erste regelt das AVG, das zweite regeln GesBG und MedBG.

Welche Lohnregeln gelten

Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih hängen von Ausbildung und Ort ab. Im Kanton Zug gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 21.22 ohne Abschluss (Stand 2026). Die meisten Pflegeberufe liegen deutlich darüber.

GesBG, MedBG und Register

Wer im Kanton bewilligt ist, darf höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton ohne dortige Bewilligung tätig sein, mit Meldung (Art. 15 Abs. 2 GesBG). Für Ärztinnen und Ärzte gelten Diplom, Weiterbildungstitel und Bewilligung nach Art. 36 MedBG.

Zug: Pflegefachfrau in hellblauer Berufskleidung richtet einem älteren Patienten im Spitalbett das Kissen

So erhält Ihre Institution im Kanton Zug Fachpersonal

Wir halten den Weg kurz, auch bei dringenden Ausfällen. Eine Anfrage am Telefon unter 044 515 57 61 oder online genügt.

Passt ein Vorschlag nicht zur Abteilung, sagen Sie es offen. Wir suchen weiter, ohne Kosten für Ihre Institution.

Vor dem ersten Dienst brauchen wir von Ihrer Institution Treffpunkt, Ansprechperson auf der Station, Dienstzeiten und Hinweise zu Berufskleidung und Zugang zur Dokumentation.

  • Anfrage mit Abteilung, Diensten und Zeitraum
  • Rasche Rückmeldung
  • Vorschläge mit geprüftem Diplom
  • Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und Bestätigung der Stunden

Stundensatz im Gesundheitswesen

Für Gelernte schreibt der GAV Personalverleih im Kanton Zug mindestens CHF 25.86 Basislohn pro Stunde vor; mit 3,2 % Feiertags-, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn sind es CHF 31.32 (Anhang 2, 2026). Diplomierte Pflegefachpersonen verdienen in der Regel mehr; der Satz folgt dem tatsächlichen Lohn.

Für Ihre Buchhaltung erhalten Sie eine Rechnung mit Diensten, Stunden, Zuschlägen und Satz. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Quellensteuer erledigen wir.

Als Orientierung für das Lohnniveau in der Grossregion Zentralschweiz dient die Lohnstrukturerhebung: CHF 6’190 im Mittel für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, CHF 5’579 für Betreuungsberufe (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Zug: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

Pflegeberufe und Stellenmeldepflicht

Diplomierte Pflegeberufe waren 2026 nicht meldepflichtig; für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Meldepflicht an das RAV mit fünf Arbeitstagen Sperrfrist (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Wir prüfen sie bei jeder Stelle.

Für die Pflege gilt: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stellensuchenden, sondern ob Diplom, Fachgebiet und Dienste passen. Darum prüfen wir jede Anfrage zuerst mit der Pflegedienstleitung.

Nach Bereichen: 6’364 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 2’459 in Heimen und 2’093 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Zug: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

Kosten pro Stunde für Fachpersonal

Lohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für Ihre Institution berechnet.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten je Stunde
33.45

CHF 1’404.90 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Häufige Fragen: Personalbüro Gesundheitswesen für den Kanton Zug

Wer ist Arbeitgeber der temporären Fachperson?

Angestellt ist die Fachperson bei der iPersonal AG. Ihre Institution führt sie fachlich, bestätigt die Stunden und ist für Instruktion und Sicherheit am Arbeitsplatz mitverantwortlich.

Was kostet temporäres Pflegepersonal im Kanton Zug?

Der Satz richtet sich nach Diplom, Erfahrung, Fachbereich und Diensten. Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage kommen dazu. Die Offerte erhalten Sie vor dem Einsatz schriftlich.

Wer bestätigt die geleisteten Dienste?

Die Stationsleitung oder eine bezeichnete Person bestätigt die Dienste. Fehlt die Bestätigung, verzögern sich Lohn und Rechnung.

Vermitteln Sie Springerinnen und Springer?

Für kurzfristige Ausfälle suchen wir unter Fachpersonen, die für Springereinsätze bereit sind. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist, und melden uns so schnell wie möglich.

Wer plant die Dienste der temporären Fachperson?

Die Dienste plant Ihre Institution. Bei der Anfrage nennen Sie Früh, Spät, Nacht und Wochenenden; wir schlagen nur Fachpersonen vor, die diese Dienste übernehmen können.

Wie stellen Sie sicher, dass die Fachperson qualifiziert ist?

Wir prüfen Abschluss und Registereintrag (MedReg für Medizinalberufe, GesReg bzw. NAREG für Gesundheitsberufe), Referenzen und Berufserfahrung im gesuchten Fachbereich.

Wie prüfen Sie die Deutschkenntnisse?

Im Gespräch und, wo vorhanden, anhand von Sprachzertifikaten. Für Pflege am Bett braucht es sichere Verständigung mit Patientinnen, Patienten und Team.

Was gilt bei Fachpersonen mit ausländischer Staatsangehörigkeit?

Ihre Institution hat damit keinen Aufwand. Quellensteuer, Aufenthaltsbewilligung und Meldungen erledigt MediPersonal über die iPersonal AG.

Wer führt die temporäre Fachperson auf der Station ein?

Die Einführung auf der Station übernimmt Ihre Institution: Abläufe, Dokumentation, Medikamentenabgabe und Notfallkonzept. Wir klären vorher, wie viel Einarbeitung Sie einplanen.

Wie schnell erhalten wir eine Antwort?

Rückmeldung erhalten Sie rasch. Fehlt morgen jemand auf der Station, nennen Sie uns Dienst, Abteilung und Qualifikation; dann wissen Sie rasch, ob wir jemanden haben.

Wir brauchen Personal für mehrere Abteilungen. Geht das?

Ja. Grössere Anfragen planen wir mit der Pflegedienstleitung gemeinsam, zum Beispiel Abteilung für Abteilung oder Woche für Woche.

Wo ist Ihr Büro?

Beim Bahnhof, Adresse unten auf der Seite. Anfragen klären wir meist am Telefon oder online, Termine vor Ort nach Absprache.

Gesundheitsregionen im Kanton Zug

Kanton Zug: 11 Gemeinden, 135’018 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS, STATPOP 2025). Spitäler, Heime und Spitex finden sich in allen Regionen; wir vermitteln kantonsweit. Spital- und Klinikstandorte gibt es unter anderem in Zug und Baar (BAG, Kennzahlen 2024).

Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

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Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

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Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.