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Pflegejobs Schweiz für Pflegefachpersonen aus Deutschland

Mit einem Pflegeexamen aus Deutschland sind Sie in Schweizer Spitälern, Heimen und bei der Spitex gefragt. Wir zeigen Ihnen den Weg von der Anerkennung beim SRK bis zum ersten Dienst.

  • Anerkennung über das SRK
  • Eintrag im GesReg
  • Feste Kontaktperson
Pflegefachfrau am Spitalbett im Gespräch mit einem Patienten

Für Fachkräfte

Online bewerben ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, am Handy in wenigen Minuten erledigt.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Pflege- und Gesundheitspersonal für Spitäler, Heime, Praxen und die Spitex.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

In vier Schritten von Deutschland in die Schweizer Pflege

Die Reihenfolge spart Zeit: zuerst die Anerkennung, dann Stelle und Bewilligung.

  1. 1

    Anerkennung beim SRK

    Das Schweizerische Rote Kreuz prüft Ihr deutsches Pflegediplom. Ohne diesen Entscheid arbeiten Sie in der Schweiz nicht als diplomierte Pflegefachperson.

  2. 2

    Eintrag im Register

    Danach stehen Sie im Register der Gesundheitsberufe (GesReg). Viele Institutionen kontrollieren diesen Eintrag vor dem ersten Dienst.

  3. 3

    Stelle und Vertrag

    Ihre Kontaktperson schlägt Ihnen Stellen in Spitälern, Heimen oder bei der Spitex vor, passend zu Fachbereich, Pensum und Wunschregion.

  4. 4

    Bewilligung und Umzug

    Mit dem Arbeitsvertrag folgt die Aufenthaltsbewilligung. Für kurze Einsätze von höchstens 90 Arbeitstagen im Jahr reicht eine Meldung.

Welche deutschen Abschlüsse das SRK prüft

Pflegediplome aus Deutschland fallen unter das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Für die allgemeine Pflege, also die Gesundheits- und Krankenpflege oder die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, gilt nach diesen Regeln in der Regel die automatische Anerkennung.

Haben Sie Ihren Abschluss in der Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege gemacht, vergleicht das SRK Ausbildung und Berufserfahrung im Einzelfall mit einem Schweizer Diplom. Dann sind auch Ausgleichsmassnahmen möglich, etwa ein Anpassungslehrgang.

Zuständig für die Anerkennung ist das SRK (Art. 10 GesBG). Welche Unterlagen es verlangt und wie lange das Verfahren dauert, erfahren Sie direkt beim SRK; verbindlich ist sein Entscheid.

Aufenthalt und Bewilligung

Welche Regel gilt, hängt von der Dauer der Anstellung und von Ihrem Wohnort ab.

Bis 90 Arbeitstage im Jahr
Meldeverfahren: Die Arbeit wird vor dem ersten Dienst gemeldet, eine Bewilligung ist nicht nötig.
Kurzaufenthalt (L)
Bei einer Anstellung, die länger als drei Monate und kürzer als ein Jahr dauert.
Aufenthalt (B)
Ab zwölf Monaten Vertragsdauer oder bei unbefristeter Stelle, wenn Sie in die Schweiz ziehen.
Grenzgängerin oder Grenzgänger (G)
Sie bleiben in Deutschland wohnen und kehren mindestens einmal pro Woche nach Hause zurück.

Ob Sie zusätzlich eine kantonale Berufsausübungsbewilligung brauchen, hängt von der Stelle ab: Nötig ist sie, wenn Sie in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten (Art. 11 GesBG). Das klären wir mit der Institution, bevor Sie zusagen.

Arbeitsorte in der Schweizer Pflege

  • Spital und Klinik

    Stellen in Medizin, Chirurgie, Intensivpflege, Notfall und Psychiatrie, in Akutspitälern wie in Rehabilitationskliniken.

  • Pflegeheim und Langzeitpflege

    Tagesverantwortung und Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern über längere Zeit, häufig mit gut planbaren Diensten.

  • Spitex

    Pflege bei den Klientinnen und Klienten zuhause, mit eigener Tour und viel Selbständigkeit.

  • Sprache im Team

    Im Stationsalltag hören Sie oft Schweizerdeutsch, geschrieben wird Hochdeutsch. Mit Hochdeutsch kommen Sie im Beruf gut zurecht.

Lohn, Abzüge und Krankenkasse

Pflegelöhne liegen in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland, die Lebenskosten ebenfalls. Rechnen Sie Miete und Krankenkasse Ihrer Wunschregion mit ein, wenn Sie Angebote vergleichen.

Vom Bruttolohn gehen AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Pensionskasse ab. Ohne Niederlassungsbewilligung zahlen Sie in der Regel Quellensteuer. Die Krankenversicherung schliessen Sie selbst ab, sobald Sie in der Schweiz wohnen.

Feste Stelle oder zuerst temporär

Sie können direkt mit einer festen Stelle beginnen oder zuerst temporär arbeiten und verschiedene Häuser kennenlernen. Im Temporäreinsatz stellt Sie die iPersonal AG an, zu der MediPersonal gehört.

Ihre Kontaktperson bespricht mit Ihnen, was zu Ihrer Lage passt, und sagt Ihnen offen, in welchen Regionen mit einem deutschen Diplom gerade Stellen frei sind.

Anerkennung beim SRK: so bereiten Sie das Gesuch vor

Das Gesuch um Anerkennung reichen Sie beim Schweizerischen Roten Kreuz ein. Halten Sie Ihre Berufsurkunde, das Zeugnis der staatlichen Prüfung, einen Ausweis und Nachweise Ihrer Berufserfahrung bereit. Abschlüsse in der allgemeinen Pflege aus Deutschland sind innerhalb der EU geregelt, das erleichtert die Prüfung.

Bewerben können Sie sich schon während das Gesuch läuft. Viele Institutionen planen den Start so, dass der Entscheid des SRK vor dem ersten Dienst vorliegt. Ihre Kontaktperson sagt Ihnen, welche Unterlagen eine Institution zusätzlich sehen möchte.

Fehlt ein Dokument oder ist eine Kopie nicht lesbar, dauert die Prüfung länger. Prüfen Sie deshalb vor dem Einreichen, ob Namen, Daten und Stempel auf allen Unterlagen gut zu erkennen sind.

Pflegefachfrau auf der Intensivstation bereitet eine Infusion vor

Bewilligung für Ihren Aufenthalt

Als deutsche Staatsangehörige brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung nach dem Freizügigkeitsabkommen. Mit einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag ab einem Jahr erhalten Sie in der Regel den Ausweis B, bei kürzeren Verträgen den Ausweis L.

Wohnen Sie weiter in Deutschland und kehren mindestens einmal pro Woche nach Hause zurück, gilt der Ausweis G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Für Einsätze von höchstens 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr genügt eine Meldung vor Arbeitsbeginn.

Spitex-Pflegerin misst einer Klientin zu Hause den Blutdruck

Krankenkasse, Steuern und Sozialversicherungen

Wer in die Schweiz zieht, schliesst innert drei Monaten eine Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse ab. Das verlangt das Krankenversicherungsgesetz. Die Prämie zahlen Sie selbst, sie wird nicht vom Lohn abgezogen.

Mit Ausweis B oder L ziehen Arbeitgeber in der Regel die Quellensteuer direkt vom Lohn ab. Vom Bruttolohn gehen ausserdem die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung sowie an die Pensionskasse ab. Ihre Kontaktperson erklärt Ihnen vor der Vertragsunterschrift, wie Ihr Nettolohn zustande kommt.

Bei der Grundversicherung wählen Sie Krankenkasse, Modell und Franchise selbst. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber den Betrag, den Sie bei einer Behandlung selbst bezahlen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, ein Vergleich der Prämien lohnt sich.

Deutsch, Dialekt und der erste Monat

Mit Deutsch als Muttersprache sind Sie sprachlich gut vorbereitet. Im Alltag sprechen Patientinnen, Bewohner und viele Teams aber Schweizerdeutsch. Die meisten verstehen nach einigen Wochen fast alles, und niemand erwartet, dass Sie selbst Dialekt sprechen.

Auch die Pflegedokumentation, die Abkürzungen und manche Abläufe sind anders als in Deutschland. Eine gute Einarbeitung ist deshalb wichtig. Fragen Sie beim Vorstellungsgespräch, wie lange die Einarbeitung dauert und wer Sie in den ersten Diensten begleitet.

Fragen Sie im Gespräch auch, wie viele Pflegende pro Dienst eingeteilt sind und wie die Dokumentation organisiert ist. Beides sagt viel über den Alltag auf der Station aus.

Fachfrau Betreuung begleitet eine Bewohnerin im Garten

Spital, Heim oder Spitex: was Sie im Alltag erwartet

In einem Akutspital arbeiten Sie in einem grossen Team mit Ärztinnen, Therapie und Sozialdienst, die Patientinnen und Patienten bleiben oft nur wenige Tage. Im Alters- und Pflegeheim begleiten Sie Bewohnerinnen und Bewohner über Monate und Jahre, die Beziehung steht stärker im Vordergrund. Bei der Spitex sind Sie allein bei Klientinnen und Klienten zu Hause und entscheiden vieles selbständig.

Überlegen Sie sich vor der Bewerbung, welches Umfeld zu Ihnen passt. Ihre Kontaktperson kennt die Unterschiede zwischen den Häusern und sagt Ihnen offen, wo Ihre Erfahrung am meisten zählt. Ein temporärer Einsatz ist eine gute Möglichkeit, eine Institution kennenzulernen, bevor Sie fest unterschreiben.

Wohnung und Umzug

Wohnungen sind in den Städten knapp, planen Sie die Suche deshalb früh. Für die Mietkaution verlangen Vermieter bis zu drei Monatsmieten, mehr erlaubt das Obligationenrecht nicht. Die Kaution liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen.

Nach dem Umzug melden Sie sich innert der vorgeschriebenen Frist bei der Gemeinde an, in der Sie wohnen. Mit der Anmeldung beantragen Sie die Bewilligung, und die Gemeinde sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie mitbringen. Manche Institutionen helfen in den ersten Wochen mit einem Personalzimmer.

Medizinische Praxisassistentin im Gespräch in der Praxis

Weiterbildung und Laufbahn in der Schweizer Pflege

Wer sich spezialisieren möchte, findet in der Schweiz Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen, etwa in Intensiv-, Anästhesie- oder Notfallpflege. Fachhochschulen bieten Weiterbildungen wie CAS und MAS an, zum Beispiel in Gerontologie, Palliative Care oder Pflegeexpertise. Viele Spitäler beteiligen sich an den Kosten, wenn Sie nach dem Abschluss eine gewisse Zeit im Haus bleiben.

Auch der Weg in die Führung steht offen. Eine Stationsleitung übernimmt in der Schweiz meist, wer einige Jahre Erfahrung hat und eine Weiterbildung in Führung abschliesst. Erzählen Sie Ihrer Kontaktperson von Ihren Plänen, damit sie Ihnen Stellen vorschlägt, bei denen eine Weiterbildung möglich ist.

Bringen Sie aus Deutschland bereits eine Fachweiterbildung mit, nennen Sie diese in der Bewerbung. Ob sie in der Schweiz gleich anerkannt wird wie ein Schweizer Abschluss, klärt das SRK im eigenen Verfahren, und für die Einstufung im Lohn zählt oft die Berufserfahrung in diesem Fachgebiet.

Ihre Bewerbung aus Deutschland

Lebenslauf und Berufsurkunde genügen für den Anfang. Ihre Kontaktperson meldet sich und bespricht mit Ihnen Fachbereich, Region und Zeitplan.

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Anrede

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Wie möchten Sie in der Schweiz arbeiten?

Wie möchten Sie in der Schweiz arbeiten?

Wann erreichen wir Sie am besten?

Wann erreichen wir Sie am besten? freiwillig

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Lohn in der Schweiz grob berechnen

Der Rechner zeigt für einen temporären Einsatz nach GAV Personalverleih, was vom Stundenlohn netto bleibt. Feste Stellen in Spitälern und Heimen folgen eigenen Lohnsystemen.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto je Stunde, höchstens
29.19

CHF 1’225.98 je Woche mit 42 Stunden

Nicht abgezogen sind Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (laut GAV höchstens 3,5 % für Sie), Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer. Die einzelnen Posten stehen auf jeder Lohnabrechnung.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Initiativ bewerben

Fragen von Pflegefachpersonen aus Deutschland

Kann ich mich vor der Anerkennung bewerben?

Ja. Schreiben Sie in der Bewerbung, wie weit Ihr Verfahren beim SRK ist. Ihre Kontaktperson sagt Ihnen, welche Stellen danach in Frage kommen.

Darf ich ohne Anerkennung in der Pflege arbeiten?

Als diplomierte Pflegefachperson nicht. Bis zum Entscheid sind je nach Institution Einsätze in der Pflegeassistenz möglich; das prüfen wir im Einzelfall.

Wer entscheidet über die Anerkennung?

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Für Ärztinnen und Ärzte ist die MEBEKO zuständig.

Kann ich als Grenzgängerin oder Grenzgänger arbeiten?

Ja, wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben und mindestens einmal pro Woche heimkehren. Stellen in der Region Basel, in Schaffhausen und am Bodensee liegen dafür günstig.

Wie finde ich eine Wohnung?

Ihre Kontaktperson gibt Ihnen Hinweise zur Region und zu den Mietpreisen. Manche Spitäler und Heime haben Personalzimmer oder helfen bei der Suche.

Wie schnell kann ich anfangen?

Das hängt vor allem von der Anerkennung und Ihrer Kündigungsfrist in Deutschland ab. Liegt der Entscheid des SRK vor, gehen Stelle und Bewilligung meist zügig.

Was kostet mich die Begleitung durch MediPersonal?

Nichts. Sie zahlen für unsere Unterstützung bei Stellensuche und Start keinen Franken.

Von Deutschland aus bewerben

Ohne Konto und ohne Motivationsschreiben. Nennen Sie Ihr Examen und den Stand beim SRK, Ihre Kontaktperson meldet sich.

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.