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Personalbüro Gesundheitswesen für den Aargau

5’590 Arbeitsstätten zählt das BFS im Aargau im Gesundheits- und Sozialwesen (STATENT 2024). Wenn auf einer Station oder in der Spitex jemand fehlt, suchen wir Ersatz mit dem passenden Abschluss. Für Feststellen begleiten wir die ganze Rekrutierung.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Ihre Dienstwünsche zählen: Früh, Spät, Nacht oder Teilzeit. Wir suchen passende Einsätze in der Region.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Pflege, Betreuung, Therapie und Ärzteschaft: Eine Kontaktperson für alle Anfragen Ihrer Institution.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters meist innert 24 Stunden

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Aargau

Anfrage Ihrer Institution

Kostenlos und unverbindlich. Auch für einzelne Dienste und kurzfristige Ausfälle.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Kennzahlen Pflege für den Aargau

Personalbüro Gesundheitswesen für den Aargau

MediPersonal arbeitet ausschliesslich für das Gesundheitswesen. Dadurch kennen wir die Abschlüsse von FaGe bis Fachärztin, die Anforderungen der Abteilungen und die Regeln für ausländische Diplome. Davon profitiert Ihre Institution im Aargau bei jeder Anfrage.

31’849 Beschäftigte zählt das BFS im Aargau in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 14’352 in Heimen (STATENT 2024). Für beide Bereiche suchen wir Fachpersonen, die Pflegesystem und Dokumentation rasch übernehmen.

Für Institutionen im Aargau übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.

Ferien, Krankheit und Spitzen

Fachpersonal auf Zeit hilft, wenn Ferien, Krankheit, Mutterschaft oder eine Vakanz den Dienstplan belasten. Sie nennen Fachrichtung, Abteilung, Dienste und Zeitraum, wir suchen passende Personen.

Hilfreich für einen guten Vorschlag sind Diplom, Fachbereich, Dienste, Pensum und Einsatzbeginn. Den Rest klärt Ihre Kontaktperson am Telefon.

Vermittlung von Kader und Fachpersonal

Auch für Leitungsfunktionen wie Pflegedienstleitung, Stationsleitung oder ärztliche Stellen suchen wir Personen. Den Vertrag schliessen Institution und Fachperson direkt ab.

Ob Ihre Stelle unter die Stellenmeldepflicht fällt, prüfen wir bei der Anfrage. Betroffene Stellen werden zuerst dem RAV gemeldet.

Aargau: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex im Aargau

Die Kennzahlen des BAG weisen im Aargau 94 Pflegeheime mit 6’565 Langzeitplätzen aus und 65 Standorte von Spitälern und Kliniken (Stand 2024). Für Fachpersonen bedeutet das kurze Wege zu mehreren Arbeitgebern.

Je nach Institution unterscheiden sich Pflegesystem, Dokumentation und Dienstmodell stark. Wir erfassen bei jeder Anfrage, ob es um Akutpflege, Langzeitpflege, Psychiatrie oder Rehabilitation geht, und schlagen Fachpersonen mit Erfahrung im selben Bereich vor.

Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen im Aargau rund 15,0 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Fachpersonen für Institutionen im Aargau

Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.

Recht im Personalverleih Gesundheit

Das erste regelt das AVG, das zweite regeln GesBG und MedBG.

Mindestlöhne im Aargau

Für Temporäre in Spital, Heim und Spitex im Aargau gilt der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte (2026). Hat der Einsatzbetrieb einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitregeln (Art. 20 AVG).

Diplom aus Deutschland oder anderen Ländern

Viele Fachpersonen kommen aus Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien. Dank der Abkommen mit der EU werden ihre Diplome oft anerkannt, sofern sie gleichwertig sind. Für Ärztinnen und Ärzte ist die MEBEKO zuständig, für Pflege und Therapie das SRK.

Aargau: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

Ablauf einer Anfrage im Gesundheitswesen

Ihre Kontaktperson fragt nach Abteilung, Pflegesystem, Diensten und gewünschter Qualifikation. Danach prüfen wir verfügbare Fachpersonen und melden uns mit Vorschlägen.

Während des Einsatzes bleibt Ihre Kontaktperson erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt eine Fachperson aus, suchen wir Ersatz.

Hilfreich sind Angaben zum Pflegesystem, zur eingesetzten Software und zu Besonderheiten der Abteilung. So kann die Fachperson schon am ersten Tag selbständig arbeiten.

  • Anfrage senden
  • Gespräch über Pflegesystem und Einarbeitung
  • Vorschläge aus unserem Pool, wenn nötig neue Suche
  • Kennenlernen und Entscheid
  • Beginn, Abrechnung nach bestätigten Stunden

Stundensatz im Gesundheitswesen

Der Stundensatz deckt Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Untergrenze für den Lohn im Aargau ist der GAV Personalverleih mit CHF 31.32 brutto pro Stunde für Gelernte (2026).

Für eine Feststelle vereinbaren wir das Honorar für die Vermittlung, bevor wir mit der Suche anfangen. Ihre Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Als Orientierung für das Lohnniveau in der Grossregion Nordwestschweiz dient die Lohnstrukturerhebung: CHF 6’246 im Mittel für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, CHF 5’594 für Betreuungsberufe (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Aargau: Pflegefachfrau in hellblauer Berufskleidung richtet einem älteren Patienten im Spitalbett das Kissen

Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen

Im Kanton Aargau lag die Arbeitslosenquote im Herbst 2026 bei 3,2 %, in der ganzen Schweiz bei 3,0 %. Die RAV hatten zu diesem Zeitpunkt 3’726 offene Stellen gemeldet (SECO, Arbeitsmarktstatistik).

Diplomierte Fachpersonen wechseln oft direkt von Stelle zu Stelle, ohne beim RAV gemeldet zu sein. Wir sprechen deshalb auch Fachpersonen an, die nicht aktiv suchen, und stellen Ihnen nur geprüfte Profile vor.

Nach Bereichen: 31’849 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 14’352 in Heimen und 8’615 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Aargau: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

Stundensatz im Gesundheitswesen berechnen

Für das Lohngebiet Normal: Basislohn, Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten je Stunde
33.45

CHF 1’404.90 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Antworten zu Personalbüro Gesundheitswesen für den Aargau

Können Sie auch kurzfristige Ausfälle abdecken?

Rückmeldung erhalten Sie rasch. Fehlt morgen jemand auf der Station, nennen Sie uns Dienst, Abteilung und Qualifikation; dann wissen Sie rasch, ob wir jemanden haben.

Wer plant die Dienste der temporären Fachperson?

Das prüfen wir, bevor wir jemanden vorschlagen. Viele Fachpersonen übernehmen Nacht- und Wochenenddienste, andere nur Tagesdienste; Sie wissen vorher, wer was kann.

Vermitteln Sie Springerinnen und Springer?

Springer übernehmen einzelne Dienste oder kurze Einsätze, wenn jemand ausfällt. Abteilung, Dienstzeiten und Einarbeitung klären wir vor dem ersten Dienst.

Vermitteln Sie auch Ärztinnen und Ärzte?

Ja, temporär und fest, vom Assistenzarzt bis zur Chefärztin, und Praxisvertretungen. Für Ärztinnen und Ärzte prüfen wir Diplom, Weiterbildungstitel, MedReg und die Sprachkenntnisse (Art. 33a MedBG).

Wir brauchen Personal für mehrere Abteilungen. Geht das?

Ja, wenn genügend Fachpersonen mit passendem Diplom verfügbar sind. Nennen Sie uns Abteilungen, Dienste und Zeitraum; wir sagen Ihnen offen, wie viele Dienste wir decken können.

Was gilt bei Fachpersonen mit ausländischer Staatsangehörigkeit?

Ihre Institution hat damit keinen Aufwand. Quellensteuer, Aufenthaltsbewilligung und Meldungen erledigt MediPersonal über die iPersonal AG.

Welche Register sind für Gesundheitsberufe massgebend?

Für Ärztinnen, Ärzte und Apotheker das MedReg, für Pflegefachpersonen und Therapieberufe das GesReg, für weitere Berufe das NAREG beim SRK. Den Eintrag kontrollieren wir vor dem Vorschlag.

Wie werden die Stunden abgerechnet?

Die Stationsleitung oder eine bezeichnete Person bestätigt die Dienste. Fehlt die Bestätigung, verzögern sich Lohn und Rechnung.

Gibt es eine Mindestdauer?

Ein Einsatz kann einen einzelnen Dienst umfassen oder eine ganze Vakanz überbrücken. Was gilt, halten wir im Verleihvertrag fest: Dauer oder Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).

Ist MediPersonal für Personalverleih bewilligt?

Über die iPersonal AG: Bewilligungen nach Art. 2 und Art. 12 AVG für die Schweiz und grenzüberschreitend. Die iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffing.

Ist die Anfrage verbindlich?

Sagen Sie es uns, und wir suchen weiter. Verbindlich wird es erst mit dem Verleihvertrag.

Wie stellen Sie sicher, dass die Fachperson qualifiziert ist?

Vor jedem Vorschlag prüfen wir Diplom, Arbeitszeugnisse, Registereintrag und bei ausländischen Abschlüssen die Anerkennung durch SRK oder MEBEKO. Ohne nötige Anerkennung schlagen wir niemanden vor.

Gesundheitsregionen im Kanton Aargau

Kanton Aargau: 196 Gemeinden, 743’768 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS, STATPOP 2025). Spitäler, Heime und Spitex finden sich in allen Regionen; wir vermitteln kantonsweit. Spital- und Klinikstandorte gibt es unter anderem in Aarau, Baden, Zofingen und Brugg (BAG, Kennzahlen 2024).

Aarau · Baden · Zofingen · Brugg · Lenzburg

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

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Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

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Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.