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Personalvermittlung Gesundheitswesen für den Aargau

Im Aargau führt das BAG 94 Pflegeheime mit 6’565 Plätzen für Langzeitpflege und 65 Spital- und Klinikstandorte (Kennzahlen 2024). Für diese Institutionen vermitteln wir Pflege- und Betreuungspersonal, temporär und zur Festanstellung. Fachpersonen mit ausländischem Diplom schlagen wir erst nach der Anerkennung vor.

Persönlich erreichbar

044 515 57 61

Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

  • Persönlich vermittelt, mit fester Beraterin oder festem Berater
  • Notdienst bei Ausfällen im Dienstplan

Für Fachkräfte

Für Pflegefachpersonen, FaGe, Pflegehelfende und Ärzteschaft: Einsätze und Feststellen im Aargau.

Ohne Kosten: Ihr persönlicher Zugang zum Mitarbeiterportal

Für Institutionen

Für Spitäler, Heime, Spitex und Praxen im Aargau. Anfrage kostenlos, Rückmeldung innert 24 Stunden.

Rückmeldung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters rasch

Mitarbeiterportal MediPersonal mit Musterdaten: nächster Einsatz im Pflegezentrum Muster mit Frühdienst und Treffpunkt, Unterlagen und Ihre Beraterin

Ihr Bereich im Mitarbeiterportal

Ist Ihr Profil geprüft, sehen Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen in Ihrer Region, die gerade Personal brauchen, Ihre Qualifikation, Ihr Pensum und ab wann Sie verfügbar sind. Ihren Namen erfahren sie erst mit Ihrem Einverständnis.

Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Kundenportal für Spital, Heim und Spitex

Ihre Institution sieht im Kundenportal, welche Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Pflegehelfenden rund um Ihren Standort verfügbar sind, auch für Dienste, die Sie erst in einigen Wochen planen.

Offene Stellen im Gesundheitswesen

Stellen in Pflege und Medizin im Kanton Aargau

Personalanfrage Gesundheitswesen

Beruf, Pensum und Beginn eintragen. Wir klären alles Weitere am Telefon.

Form des Einsatzes

Form des Einsatzes

Nur Gesundheitsberufe aus der amtlichen Berufsliste (AVAM). Bei Ärztinnen und Ärzten wählen Sie danach die Fachrichtung.

Ab wann?

Ab wann?

oder
Einsatzort

Einsatzort

Steht die Adresse noch nicht fest, reicht die Ortschaft.

Als Nächstes: Ihre Institution und die Ansprechperson.

Institutionen und Personal im Aargau

Feststellen in Pflege und Medizin besetzen

Gute Fachpersonen in der Pflege wechseln selten über Inserate. Wir kennen Pflegefachpersonen, Fachpersonen Gesundheit und Kaderleute, die eine neue Feststelle suchen, und stellen Ihrer Institution im Aargau nur jene vor, die zur Stelle passen.

Mit 94 Pflegeheimen und 6’565 Plätzen für Langzeitpflege (BAG 2024) ist die Langzeitpflege im Aargau ein grosser Arbeitgeber. Wir vermitteln dorthin Pflegefachpersonen, FaGe, Pflegehelfende und Betreuungspersonal.

Für Institutionen im Aargau übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.

Lücken im Dienstplan schliessen

In der Langzeitpflege und in der Spitex schwankt der Bedarf über das Jahr. Mit Einsätzen auf Zeit decken Sie Spitzen ab, ohne den Stellenplan dauerhaft zu erhöhen.

Für Ausfälle, die immer wieder vorkommen, lohnt sich ein Gespräch über eine Rahmenvereinbarung. Dann kennen wir Ihre Institution schon, wenn es eilt.

Feststellen in Pflege und Medizin besetzen

Sie erhalten wenige, geprüfte Profile. Die Vorstellungsgespräche führen Sie selbst, wir vereinbaren die Termine und sammeln danach die Eindrücke von Institution und Fachperson.

Diskretion ist bei der Vermittlung selbstverständlich. Ihre Institution bleibt ungenannt, bis eine Fachperson konkretes Interesse zeigt.

Aargau: Pflegeleiter am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachpersonen in der Region

Spitäler, Heime und Spitex im Aargau

In Heimen arbeiten im Aargau 14’352 Personen in 221 Arbeitsstätten, im Sozialwesen 8’615 (BFS, STATENT 2024). Spitäler, Praxen und weitere Gesundheitsdienste kommen auf 31’849 Beschäftigte.

Gesucht sind vor allem diplomierte Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ und Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales. In Spitälern kommen Fachpersonen Operationstechnik, Anästhesie- und Intensivpflege dazu, in Praxen medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten.

Nach Bereichen: 31’849 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 14’352 in Heimen und 8’615 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Diese Berufe vermitteln wir

Wir vermitteln Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ, Fachpersonen Betreuung EFZ, Pflegehelfende SRK, Fachpersonen Operationstechnik, medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten sowie Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen.

Bewilligung, GAV und Berufsausübung

Im Gesundheitswesen gelten zwei Regelwerke zugleich: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) für den Personalverleih und die Gesetze über die Gesundheitsberufe (GesBG) und die Medizinalberufe (MedBG) für die Berufsausübung. Beide halten wir bei jedem Einsatz ein.

Einsatzvertrag und Übertritt

Der Verleihvertrag zwischen Institution und iPersonal AG ist schriftlich und nennt Qualifikation, Einsatzort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Eine spätere Festanstellung darf er nicht verhindern (Art. 22 Abs. 2 AVG).

Welche Lohnregeln gelten

Für Temporäre in Spital, Heim und Spitex im Aargau gilt der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte (2026). Hat der Einsatzbetrieb einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitregeln (Art. 20 AVG).

Aargau: Pflegefachfrau richtet einem älteren Patienten das Kissen, im Fenster grüne Hügel

Von der Anfrage zum ersten Dienst

Für Feststellen dauert die Suche länger als für einen Einsatz. Den Zeitplan besprechen wir mit Ihnen gleich zu Beginn.

Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz mit derselben Fachperson, wenn sie verfügbar ist. Das spart erneute Einarbeitung.

Für Einsätze in Spitex und ambulanter Pflege klären wir zusätzlich Fahrzeug, Einsatzgebiet und Tourenplanung, bevor die Fachperson startet.

  • Anfrage mit Abteilung, Diensten und Zeitraum
  • Rasche Rückmeldung
  • Vorschläge mit geprüftem Diplom
  • Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und Bestätigung der Stunden

Abrechnung und Stundensatz

Wie hoch der Stundensatz ist, hängt von Diplom, Erfahrung, Fachbereich und Diensten ab. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste rechnen wir mit den vereinbarten Zuschlägen ab. Die Offerte erhalten Sie vor Einsatzbeginn schriftlich.

Der Rechner auf dieser Seite zeigt, wie sich Lohn, Zuschläge und Sozialabgaben zum Stundensatz addieren. Die verbindliche Offerte kommt von Ihrer Kontaktperson.

Zum Vergleich in der Grossregion Nordwestschweiz: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 7’944 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6’246 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Aargau: Pflegefachfrau in hellblauer Berufskleidung richtet einem älteren Patienten im Spitalbett das Kissen

Fachpersonal Gesundheit und Arbeitsmarkt im Kanton Aargau

Das SECO zählte im Herbst 2026 im Kanton Aargau 12’451 arbeitslos gemeldete Personen, das entspricht einer Quote von 3,2 %. Für Institutionen im Gesundheitswesen zählt neben dieser Zahl vor allem, ob Diplom, Anerkennung und Erfahrung zur Stelle passen.

Für die Pflege gilt: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stellensuchenden, sondern ob Diplom, Fachgebiet und Dienste passen. Darum prüfen wir jede Anfrage zuerst mit der Pflegedienstleitung.

Rund jede 7. Stelle im Aargau liegt im Gesundheits- und Sozialwesen: 54’816 von 364’295 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.

Aargau: Pflegefachfrau in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd im Innenhof auf einer Holzbank und schaut aufs Handy

Stundensatz im Gesundheitswesen berechnen

Für das Lohngebiet Normal: Basislohn, Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten je Stunde
33.45

CHF 1’404.90 je Woche mit 42 Stunden

Ohne Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, ohne Familienzulagen und Pensionskasse, ohne Verwaltungsaufwand und Gewinn von MediPersonal. Eine verbindliche Offerte für Ihre Institution folgt auf Ihre Anfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Pflegepersonal anfragen

Fragen von Institutionen und Fachpersonen für den Aargau

Wie stellen Sie sicher, dass die Fachperson qualifiziert ist?

Wir prüfen Abschluss und Registereintrag (MedReg für Medizinalberufe, GesReg bzw. NAREG für Gesundheitsberufe), Referenzen und Berufserfahrung im gesuchten Fachbereich.

Kann die Fachperson Nachtdienste und Wochenenden übernehmen?

Ihre Pflegedienstleitung teilt die Dienste ein, wie bei eigenem Personal. Ändert sich der Dienstplan, sprechen Sie sich mit der Fachperson und uns ab.

Dürfen wir eine temporäre Fachperson fest anstellen?

Ja, und mit Try & Hire planen Sie das von Anfang an: Die Fachperson beginnt temporär und wechselt nach der vereinbarten Zeit in Ihre Institution.

Was, wenn eine vorgeschlagene Fachperson nicht passt?

Ihre Rückmeldung zum Vorschlag hilft uns, die nächste Fachperson genauer auszuwählen. Einen Vertrag gibt es erst, wenn Sie zusagen.

Wer ist Arbeitgeber der temporären Fachperson?

Angestellt ist die Fachperson bei der iPersonal AG. Ihre Institution führt sie fachlich, bestätigt die Stunden und ist für Instruktion und Sicherheit am Arbeitsplatz mitverantwortlich.

Wer rechnet die Quellensteuer ab?

Bewilligung, Anerkennung des Diploms und Quellensteuer prüfen wir, bevor wir jemanden vorschlagen. Die Abrechnung läuft über uns.

Wie wird die Fachperson eingearbeitet?

Die Einführung auf der Station übernimmt Ihre Institution: Abläufe, Dokumentation, Medikamentenabgabe und Notfallkonzept. Wir klären vorher, wie viel Einarbeitung Sie einplanen.

Wer trägt den Lohn bei Krankheit der Fachperson?

Lohnausfall ist Sache der iPersonal AG als Arbeitgeberin, über die kollektive Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih. Für Ihre Abteilung zählt, dass die Dienste besetzt bleiben; dafür suchen wir Ersatz.

Gilt für temporäre Fachpersonen eine Probezeit?

Bis zu drei Monate. In dieser Zeit endet der Einsatz mit einer Frist von zwei Arbeitstagen (Art. 11 GAV Personalverleih), etwa wenn die Fachperson nicht ins Team passt.

Wie prüfen Sie die Deutschkenntnisse?

Wir nennen Ihnen das Sprachniveau vor dem Vorschlag. Für Ärztinnen und Ärzte sind die nötigen Sprachkenntnisse gesetzlich verlangt (Art. 33a MedBG).

Gibt es eine Mindestdauer?

Von einzelnen Diensten bis zu mehreren Monaten. Das Gesetz kennt keine Höchstdauer; Dauer oder Kündigungsfristen stehen im Verleihvertrag (Art. 22 Abs. 1 AVG).

Welche Register sind für Gesundheitsberufe massgebend?

Medizinalpersonen prüfen wir im MedReg, Gesundheitsberufe im GesReg bzw. NAREG. Fehlt ein nötiger Eintrag, schlagen wir die Person für diese Stelle nicht vor.

Gesundheitsregionen im Kanton Aargau

Wir vermitteln Gesundheitspersonal in alle 196 Gemeinden des Kantons, von Aarau, Baden und Zofingen bis in ländliche Regionen, wo Heime und Spitex oft länger suchen. Spital- und Klinikstandorte gibt es unter anderem in Aarau, Baden, Zofingen und Brugg (BAG, Kennzahlen 2024).

Aarau · Baden · Zofingen · Brugg · Lenzburg

Team MediPersonal

Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit

Kontakt zu MediPersonal

Telefon
044 515 57 61
E-Mail
info@med-ipersonal.ch
Erreichbar
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Unsere Standorte

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Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.

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Kundenportal MediPersonal mit Musterdaten: Karte mit Umkreis und verfügbaren Pflege- und Gesundheitsfachpersonen, anonyme Karten mit Kurzprofil, Ihre Beraterin

Ansicht mit Musterdaten, keine echten Personen.