Temporäre Fachpersonen für Institutionen in Stäfa
Unsere temporären Pflegefachpersonen, FaGe und Pflegehelfenden arbeiten nach Ihrem Dienstplan, in Ihrer Dokumentation und unter Ihrer fachlichen Leitung. Für den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung und die Sozialversicherungen ist die iPersonal AG zuständig. Abgerechnet wird nach bestätigten Stunden.
885 Personen arbeiten in Stäfa in Gesundheit, Heimen und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Jede Institution hat eigene Abläufe; darum fragen wir vor dem ersten Vorschlag nach Dokumentation, Pflegesystem und Einarbeitung.
Für Institutionen in Stäfa übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.
Gesamtarbeitsvertrag im Gesundheitswesen
Temporärangestellte unterstehen in der Schweiz dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih. Er legt Mindestlöhne, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit fest.
Für Institutionen bedeutet das: Temporäres Fachpersonal arbeitet zu den Bedingungen, die das Gesetz und die Verträge der Branche vorgeben.
Fristen bei der Ausschreibung
In den fünf Arbeitstagen der Sperrfrist arbeiten wir mit Fachpersonen, die schon bei uns gemeldet sind. Die Suche steht in dieser Zeit nicht still.
Für Ihre Institution entsteht kein zusätzlicher Aufwand, Meldung und Fristen übernehmen wir.