Feststelle
Medizinischer Praxisassistent 100%, Buchs AG
- Buchs AG
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Dauerstellen und Temporäreinsätze für Buchs AG
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 61Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Für Ärztinnen und Ärzte, Pflege und alle Gesundheitsberufe: online bewerben ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, am Handy in wenigen Minuten.
Ohne Kosten: Ihr persönlicher BereichIhr Weg zu uns
Ärztinnen und Ärzte, Pflege- und Gesundheitspersonal für Spitäler, Kliniken, Heime, Praxen und die Spitex.
Prüfung in der Regel etwa 10 Minuten, danach direkter Zugang
Kundenbewertungen der iPersonal AG4,32 von 5475 Bewertungen
Mitglied im BranchenverbandDie iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffingPassende Inserate in Buchs AG
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Wir vermitteln Fachpersonen aller Gesundheitsberufe, für Buchs AG und die ganze Schweiz.
Zuerst prüfen wir Fachpersonen, die bereits bei uns registriert sind; reicht das nicht, suchen wir gezielt für Ihre Institution. Senden Sie uns eine Personalanfrage, dann erhält Ihre Institution kostenlos Zugang zum Kunden-Bereich. Ihre Beraterin oder Ihr Berater meldet sich rasch und unverbindlich.
Lohn je Beruf aus der Lohnstatistik des Bundes, dazu Feiertage, Ferien, 13. Monatslohn und Arbeitgeberbeiträge.
Lohnkosten je StundeCHF 47.73
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen, Verwaltungskosten der AHV sowie der Aufwand von MediPersonal. Den verbindlichen Stundensatz erhalten Sie mit der Offerte.
Grundlagen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, GAV Berner Spitäler und Kliniken (Anhang 5), GAV Personalverleih 2026 (Art. 3, 13, 14, 18, 20, Anhang 1 bis 3), AHV-Merkblatt 2.01, AHV-Merkblatt 2.08.
In Buchs AG führt das BAG ein Pflegeheim mit 100 Plätzen für Langzeitpflege (Kennzahlen 2024). Für diese Institutionen vermitteln wir Pflege- und Betreuungspersonal, temporär und zur Festanstellung. Fachpersonen mit ausländischem Diplom schlagen wir erst nach der Anerkennung vor.
1
Pflegeheime in Buchs AG
40
Arbeitsstätten Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Buchs AG
334
Beschäftigte Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Buchs AG
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
CHF 7'944
Mittlerer Monatslohn Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss
Ob Personalverleih oder Vermittlung einer Feststelle: Ihre Institution in Buchs AG erhält Vorschläge mit geprüftem Abschluss und klaren Angaben zu Verfügbarkeit, Diensten und Pensum. Entscheiden tun Sie.
Laut BAG gibt es in Buchs AG ein Pflegeheim mit 100 Plätzen für Langzeitpflege (Kennzahlen 2024). Im Gesundheitswesen, in Heimen und im Sozialwesen zählt das BFS 40 Arbeitsstätten mit 334 Beschäftigten (STATENT 2024).
Für Institutionen in Buchs AG übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.
Ihre Institution kann das Temporärbüro frei wählen. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft verhindern sollen, sind nichtig (Artikel 22 AVG). Laufende Verträge und Fristen bleiben bestehen.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (Artikel 22 AVG).
Fachpersonal auf Zeit hilft, wenn Ferien, Krankheit, Mutterschaft oder eine Vakanz den Dienstplan belasten. Sie nennen Fachrichtung, Abteilung, Dienste und Zeitraum, wir suchen passende Personen.
Für Ausfälle, die immer wieder vorkommen, lohnt sich ein Gespräch über eine Rahmenvereinbarung. Dann kennen wir Ihre Institution schon, wenn es eilt.

In Heimen arbeiten in Buchs AG 178 Personen in 4 Arbeitsstätten, im Sozialwesen 53 (BFS, STATENT 2024). Spitäler, Praxen und weitere Gesundheitsdienste kommen auf 103 Beschäftigte.
Neben der Pflege vermitteln wir Fachpersonen für Therapie, medizinische Praxisassistenz, Dentalassistenz und Apotheke sowie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen und Feststellen.
Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen in Buchs AG rund 5,9 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).
Im ganzen Kanton Aargau verzeichnet das BAG 94 Pflegeheime mit 6'565 Plätzen und 22 Spitalbetriebe an 65 Standorten (Kennzahlen 2024).
Wir vermitteln Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ, Fachpersonen Betreuung EFZ, Pflegehelfende SRK, Fachpersonen Operationstechnik, medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten sowie Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen.
Das erste regelt das AVG, das zweite regeln GesBG und MedBG.
Pflegefachpersonen, Physiotherapie, Ergotherapie und Hebammen sind Gesundheitsberufe nach GesBG (Art. 2). Wer sie in eigener fachlicher Verantwortung ausübt, braucht eine Bewilligung des Kantons (Art. 11 GesBG).
Für Ärztinnen und Ärzte regelt das MedBG Diplom, Weiterbildungstitel und Bewilligung (Art. 34 und 36 MedBG).

Je klarer die Anfrage, desto schneller der Vorschlag. Nennen Sie Abteilung, Fachbereich, Dienste und Zeitraum; den Rest klärt Ihre Kontaktperson.
Nach dem ersten Dienst fragen wir bei der Stationsleitung nach, ob alles passt. Rückmeldungen nehmen wir ernst und geben sie an die Fachperson weiter.
Vor dem ersten Dienst brauchen wir von Ihrer Institution Treffpunkt, Ansprechperson auf der Station, Dienstzeiten und Hinweise zu Berufskleidung und Zugang zur Dokumentation.
Der Stundensatz deckt Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Den Lohn richten wir nach Diplom und Funktion der Fachperson, ausser Ihre Institution hat einen Gesundheits-GAV mit eigenen Löhnen.
Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO und ALV, die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge sind im Satz enthalten. Ihre Institution erhält eine Rechnung und keinen administrativen Aufwand.
Als Orientierung für das Lohnniveau in der Grossregion Nordwestschweiz dient die Lohnstrukturerhebung: CHF 6'246 im Mittel für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, CHF 5'594 für Betreuungsberufe (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Diplomierte Pflegeberufe waren 2026 nicht meldepflichtig; für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Meldepflicht an das RAV mit fünf Arbeitstagen Sperrfrist (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Wir prüfen sie bei jeder Stelle.
Wer in Buchs AG Dienste in der Ferienzeit oder über die Feiertage decken muss, plant am besten früh. Dann bleibt Zeit, eine Fachperson mit passender Erfahrung zu finden.
Nach Bereichen: 103 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 178 in Heimen und 53 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Auf der Karte im Kunden-Bereich sehen Sie verfügbare, geprüfte Fachpersonen rund um Ihren Standort.
Eine Anfrage senden Sie dort direkt an Ihre Kontaktperson. Der Zugang ist kostenlos.
Schon Kundin oder Kunde? Login Institutionen
Von einzelnen Diensten bis zu mehreren Monaten. Das Gesetz kennt keine Höchstdauer; Dauer oder Kündigungsfristen stehen im Verleihvertrag (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Für kurzfristige Ausfälle suchen wir unter Fachpersonen, die für Springereinsätze bereit sind. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist, und melden uns so schnell wie möglich.
Die Einführung auf der Station übernimmt Ihre Institution: Abläufe, Dokumentation, Medikamentenabgabe und Notfallkonzept. Wir klären vorher, wie viel Einarbeitung Sie einplanen.
Kurzfristige Ausfälle decken wir ab, soweit Fachpersonen mit passendem Diplom verfügbar sind. Für wiederkehrende kurzfristige Einsätze lohnt sich eine Rahmenvereinbarung, dann kennen wir Ihre Abläufe schon.
Über die iPersonal AG: Bewilligungen nach Art. 2 und Art. 12 AVG für die Schweiz und grenzüberschreitend. Die iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffing.
Massgebend sind Diplom, Fachbereich und Dienstzeiten der Fachperson. In Institutionen mit Gesundheits-GAV richtet sich der Lohn nach dessen Lohnstufen; dazu kommen Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Ja, für Spital, Klinik und Praxis, temporär und fest. Wer unter Aufsicht arbeitet, braucht den Eintrag im Register und die nötigen Sprachkenntnisse; beides prüft der Arbeitgeber (Art. 33a MedBG).
Den Lohn legen wir je Einsatz nach Diplom, Erfahrung und Funktion fest und nennen ihn Ihrer Institution mit der Offerte. Hat Ihre Institution einen allgemeinverbindlichen GAV oder einen Gesundheits-GAV aus Anhang 1 des GAV Personalverleih, gelten dessen Lohnbestimmungen (Art. 20 AVG).
Ja. Klauseln, die eine spätere Anstellung erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten möglich und begrenzt.
Für die Bewilligung zur Berufsausübung braucht es Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG, Art. 36 MedBG). Wir klären das Niveau im Gespräch und nennen es im Profil.
Die Fachperson erfasst ihre Dienste, Ihre Abteilung bestätigt sie. Auf dieser Grundlage rechnen wir ab, mit allfälligen Zuschlägen für Nacht und Wochenende.
Ihre Institution hat damit keinen Aufwand. Quellensteuer, Aufenthaltsbewilligung und Meldungen erledigt MediPersonal über die iPersonal AG.
Aarau, Suhr, Lenzburg, Brugg und Oftringen sind die nächsten Gemeinden. Unser Sitz liegt rund 38 km entfernt. Auch in den Nachbargemeinden arbeiten Fachpersonen in Heimen und Spitälern, etwa in Aarau (3 Pflegeheime und 8 Spitalstandorte), Suhr (2 Pflegeheime), Lenzburg (2 Pflegeheime und ein Spitalstandort) und Brugg (2 Pflegeheime und 4 Spitalstandorte); Quelle: BAG, Kennzahlen 2024.
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Ausfall auf der Station oder lange Vakanz: Wir schlagen geprüfte Fachpersonen vor, mit anerkanntem Abschluss.
Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe in Buchs AG und Umgebung.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit: 044 515 57 61, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr