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Advance Practice Nurse 80-100%, Neuenhof AG
- Neuenhof AG
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär- und Dauerstellen für Neuenhof
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 61Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Für Ärztinnen und Ärzte, Pflege und alle Gesundheitsberufe: online bewerben ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, am Handy in wenigen Minuten.
Ohne Kosten: Ihr persönlicher BereichIhr Weg zu uns
Ärztinnen und Ärzte, Pflege- und Gesundheitspersonal für Spitäler, Kliniken, Heime, Praxen und die Spitex.
Prüfung in der Regel etwa 10 Minuten, danach direkter Zugang
Kundenbewertungen der iPersonal AG4,32 von 5475 Bewertungen
Mitglied im BranchenverbandDie iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffingPassende Inserate in Neuenhof
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Alle passenden Stellen ansehen
Wir vermitteln Fachpersonen aller Gesundheitsberufe, für Neuenhof und die ganze Schweiz.
Zuerst prüfen wir Fachpersonen, die bereits bei uns registriert sind; reicht das nicht, suchen wir gezielt für Ihre Institution. Senden Sie uns eine Personalanfrage, dann erhält Ihre Institution kostenlos Zugang zum Kunden-Bereich. Ihre Beraterin oder Ihr Berater meldet sich rasch und unverbindlich.
Lohn je Beruf aus der Lohnstatistik des Bundes, dazu Feiertage, Ferien, 13. Monatslohn und Arbeitgeberbeiträge.
Lohnkosten je StundeCHF 47.73
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen, Verwaltungskosten der AHV sowie der Aufwand von MediPersonal. Den verbindlichen Stundensatz erhalten Sie mit der Offerte.
Grundlagen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, GAV Berner Spitäler und Kliniken (Anhang 5), GAV Personalverleih 2026 (Art. 3, 13, 14, 18, 20, Anhang 1 bis 3), AHV-Merkblatt 2.01, AHV-Merkblatt 2.08.
31 Arbeitsstätten zählt das BFS in Neuenhof im Gesundheits- und Sozialwesen (STATENT 2024). Wenn auf einer Station oder in der Spitex jemand fehlt, suchen wir Ersatz mit dem passenden Abschluss. Für Feststellen begleiten wir die ganze Rekrutierung.
1
Pflegeheime in Neuenhof
1
Spital- und Klinikstandorte in Neuenhof
31
Arbeitsstätten Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Neuenhof
241
Beschäftigte Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Neuenhof
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
Ein Temporäreinsatz überbrückt Vakanzen, bis eine Stelle fest besetzt ist, oder deckt saisonale Spitzen in Heim und Spital. Wir klären mit Ihrer Institution in Neuenhof Abteilung, Fachbereich, Dienste und Einsatzdauer und schlagen dann Fachpersonen mit passendem Diplom vor.
241 Personen arbeiten in Neuenhof in Gesundheit, Heimen und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Jede Institution hat eigene Abläufe; darum fragen wir vor dem ersten Vorschlag nach Dokumentation, Pflegesystem und Einarbeitung.
Für Institutionen in Neuenhof übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.
Für eine Feststelle klären wir mit Ihnen Funktion, Diplom, Erfahrung, Pensum, Dienstmodell und Lohnrahmen. Danach suchen wir gezielt und führen die ersten Gespräche.
Diskretion ist bei der Vermittlung selbstverständlich. Ihre Institution bleibt ungenannt, bis eine Fachperson konkretes Interesse zeigt.
Vertrag, Lohn und Versicherung übernehmen wir auch bei einzelnen Diensten.

Die Kennzahlen des BAG weisen in Neuenhof 1 Pflegeheime mit 24 Langzeitplätzen aus und 1 Standorte von Spitälern und Kliniken (Stand 2024). Für Fachpersonen bedeutet das kurze Wege zu mehreren Arbeitgebern.
Für jede Anfrage halten wir fest, welche Qualifikation die Stelle verlangt: Pflegehilfe, Fachperson Gesundheit, Diplom HF oder FH, Weiterbildung in Anästhesie, Intensiv- oder Notfallpflege. So erhalten Sie nur passende Profile.
Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen in Neuenhof rund 9,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).
94 Pflegeheime und 22 Spitalbetriebe zählt der Kanton Aargau laut BAG (Kennzahlen 2024); Neuenhof ist einer von vielen Arbeitsorten für Gesundheitsberufe.
Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte.
Auch medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten und Pflegefachpersonen für die Spitex gehören dazu. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.
Personalverleih ist bewilligungspflichtig, Gesundheitsberufe sind reglementiert. Darum prüfen wir vor jedem Einsatz zwei Dinge: ob der Vertrag dem Arbeitsvermittlungsgesetz entspricht und ob Diplom und Register der Fachperson stimmen.
Möchte Ihre Institution eine temporäre Fachperson fest übernehmen, ist das erlaubt; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten zulässig und begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Für temporäre Fachpersonen gilt der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih, sofern der Betrieb des Verleihers hauptsächlich Personal verleiht. Hat Ihre Institution einen allgemeinverbindlichen GAV oder einen Gesundheits-GAV aus Anhang 1 des GAV Personalverleih, etwa für Spitäler oder Heime, gelten dessen Lohnbestimmungen (Art. 20 AVG).

Je klarer die Anfrage, desto schneller der Vorschlag. Nennen Sie Abteilung, Fachbereich, Dienste und Zeitraum; den Rest klärt Ihre Kontaktperson.
Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz mit derselben Fachperson, wenn sie verfügbar ist. Das spart erneute Einarbeitung.
Hilfreich sind Angaben zum Pflegesystem, zur eingesetzten Software und zu Besonderheiten der Abteilung. So kann die Fachperson schon am ersten Tag selbständig arbeiten.
Sie zahlen nur bestätigte Stunden. Fällt eine Fachperson aus, entstehen Ihrer Institution dafür keine Lohnkosten; wir suchen eine Vertretung.
Für Ihre Buchhaltung erhalten Sie eine Rechnung mit Diensten, Stunden, Zuschlägen und Satz. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Quellensteuer erledigen wir.
Als Orientierung für das Lohnniveau in der Grossregion Nordwestschweiz dient die Lohnstrukturerhebung: CHF 6'246 im Mittel für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, CHF 5'594 für Betreuungsberufe (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Das SECO zählte im Herbst 2026 im Kanton Aargau 12'451 arbeitslos gemeldete Personen, das entspricht einer Quote von 3,2 %. Für Institutionen im Gesundheitswesen zählt neben dieser Zahl vor allem, ob Diplom, Anerkennung und Erfahrung zur Stelle passen.
Diplomierte Fachpersonen wechseln oft direkt von Stelle zu Stelle, ohne beim RAV gemeldet zu sein. Wir sprechen deshalb auch Fachpersonen an, die nicht aktiv suchen, und stellen Ihnen nur geprüfte Profile vor.
Nach Bereichen: 117 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 73 in Heimen und 51 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Der Kunden-Bereich zeigt Ihrer Institution auf einer Karte, welche geprüften Fachpersonen in der Umgebung frei sind.
Passt jemand, fragen Sie mit einem Klick an, und Ihre Kontaktperson meldet sich. Kosten entstehen dafür keine.
Schon Kundin oder Kunde? Login Institutionen
Ja, für Spital, Klinik und Praxis, temporär und fest. Wer unter Aufsicht arbeitet, braucht den Eintrag im Register und die nötigen Sprachkenntnisse; beides prüft der Arbeitgeber (Art. 33a MedBG).
Bis zu drei Monate. In dieser Zeit endet der Einsatz mit einer Frist von zwei Arbeitstagen (Art. 11 GAV Personalverleih), etwa wenn die Fachperson nicht ins Team passt.
Der Satz richtet sich nach Diplom, Erfahrung, Fachbereich und Diensten. Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage kommen dazu. Die Offerte erhalten Sie vor dem Einsatz schriftlich.
Bewilligung, Anerkennung des Diploms und Quellensteuer prüfen wir, bevor wir jemanden vorschlagen. Die Abrechnung läuft über uns.
Ihre Pflegedienstleitung teilt die Dienste ein, wie bei eigenem Personal. Ändert sich der Dienstplan, sprechen Sie sich mit der Fachperson und uns ab.
Ihre Abteilung zeigt Pflegesystem, Dokumentation und Abläufe. Wir schlagen bevorzugt Fachpersonen vor, die Ihr Fachgebiet und Ihre Software schon kennen.
Wir nennen Ihnen das Sprachniveau vor dem Vorschlag. Für Ärztinnen und Ärzte sind die nötigen Sprachkenntnisse gesetzlich verlangt (Art. 33a MedBG).
Über die iPersonal AG: Bewilligungen nach Art. 2 und Art. 12 AVG für die Schweiz und grenzüberschreitend. Die iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffing.
Wir prüfen Abschluss und Registereintrag (MedReg für Medizinalberufe, GesReg bzw. NAREG für Gesundheitsberufe), Referenzen und Berufserfahrung im gesuchten Fachbereich.
Die Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Ihre Institution zu nichts, auch nach mehreren Vorschlägen nicht.
Die iPersonal AG, zu der MediPersonal gehört, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihre Institution plant die Dienste und erteilt die fachlichen Weisungen.
Den Lohn legen wir je Einsatz nach Diplom, Erfahrung und Funktion fest und nennen ihn Ihrer Institution mit der Offerte. Hat Ihre Institution einen allgemeinverbindlichen GAV oder einen Gesundheits-GAV aus Anhang 1 des GAV Personalverleih, gelten dessen Lohnbestimmungen (Art. 20 AVG).
Wettingen, Baden, Spreitenbach, Wohlen AG und Brugg sind die nächsten Gemeinden. Unser Sitz liegt rund 21 km entfernt. Auch in den Nachbargemeinden arbeiten Fachpersonen in Heimen und Spitälern, etwa in Wettingen (2 Pflegeheime), Baden (2 Pflegeheime und 9 Spitalstandorte), Spreitenbach (2 Pflegeheime) und Wohlen AG (3 Pflegeheime und 3 Spitalstandorte); Quelle: BAG, Kennzahlen 2024.
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Für Spitäler, Heime, Spitex und Praxen in Neuenhof. Anfrage kostenlos, rasche Rückmeldung.
Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe in Neuenhof und Umgebung.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit: 044 515 57 61, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr