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Dipl. Expertin / Experte Intensivpflege NDS 80-100%, Stein AG
- Stein AG
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär- und Dauerstellen für Stein AG
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 61Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Für Ärztinnen und Ärzte, Pflege und alle Gesundheitsberufe: online bewerben ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, am Handy in wenigen Minuten.
Ohne Kosten: Ihr persönlicher BereichIhr Weg zu uns
Ärztinnen und Ärzte, Pflege- und Gesundheitspersonal für Spitäler, Kliniken, Heime, Praxen und die Spitex.
Prüfung in der Regel etwa 10 Minuten, danach direkter Zugang
Kundenbewertungen der iPersonal AG4,32 von 5475 Bewertungen
Mitglied im BranchenverbandDie iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffingPassende Inserate rund um Stein AG (bis 25 km)
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Feststelle
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Wir vermitteln Fachpersonen aller Gesundheitsberufe, für Stein AG und die ganze Schweiz.
Zuerst prüfen wir Fachpersonen, die bereits bei uns registriert sind; reicht das nicht, suchen wir gezielt für Ihre Institution. Senden Sie uns eine Personalanfrage, dann erhält Ihre Institution kostenlos Zugang zum Kunden-Bereich. Ihre Beraterin oder Ihr Berater meldet sich rasch und unverbindlich.
Beruf wählen, Lohn prüfen: So setzen sich die Lohnkosten Ihrer Institution je Stunde zusammen.
Lohnkosten je StundeCHF 47.73
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen, Verwaltungskosten der AHV sowie der Aufwand von MediPersonal. Den verbindlichen Stundensatz erhalten Sie mit der Offerte.
Grundlagen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, GAV Berner Spitäler und Kliniken (Anhang 5), GAV Personalverleih 2026 (Art. 3, 13, 14, 18, 20, Anhang 1 bis 3), AHV-Merkblatt 2.01, AHV-Merkblatt 2.08.
Im Gesundheitswesen in Stein AG, in Heimen und im Sozialwesen arbeiten 378 Personen in 26 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). MediPersonal deckt Ausfälle und Vakanzen mit Fachpersonen aus Pflege, Betreuung und Medizin. Ihre Institution erhält rasch eine Antwort.
2
Spital- und Klinikstandorte in Stein AG
26
Arbeitsstätten Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Stein AG
378
Beschäftigte Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Stein AG
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
CHF 7'944
Mittlerer Monatslohn Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss
Unsere temporären Pflegefachpersonen, FaGe und Pflegehelfenden arbeiten nach Ihrem Dienstplan, in Ihrer Dokumentation und unter Ihrer fachlichen Leitung. Für den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung und die Sozialversicherungen ist die iPersonal AG zuständig.
Abgerechnet wird nach bestätigten Stunden.
Im Gesundheits- und Sozialwesen in Stein AG zählt das BFS 26 Arbeitsstätten (STATENT 2024). Langzeitpflege, Akutspital und Spitex stellen unterschiedliche Anforderungen; darum beginnt jede Anfrage mit einem kurzen Gespräch über Ihre Abteilung.
Für Institutionen in Stein AG übernehmen wir die ganze Anstellung der temporären Fachperson: Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis. Ihre Pflegedienstleitung kümmert sich um Dienstplan und fachliche Führung.
Bei ausländischen Diplomen achten wir auf die Anerkennung durch das SRK oder die MEBEKO. Wo sie noch fehlt, sagen wir Ihnen, für welche Tätigkeiten die Person eingesetzt werden kann.
Im Kunden-Portal sehen Sie verfügbare Fachpersonen in Ihrer Nähe als Karten ohne Namen. Wer es ist, sagen wir Ihnen nach Ihrer Anfrage.
Sie erhalten wenige, geprüfte Profile. Die Vorstellungsgespräche führen Sie selbst, wir vereinbaren die Termine und sammeln danach die Eindrücke von Institution und Fachperson.
Ob Ihre Stelle unter die Stellenmeldepflicht fällt, prüfen wir bei der Anfrage. Betroffene Stellen werden zuerst dem RAV gemeldet.

378 Menschen arbeiten in Stein AG im Gesundheits- und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Pflegeheime weist das BAG hier keine aus; gearbeitet wird in Praxen, Therapien und Spitex.
Neben der Pflege vermitteln wir Fachpersonen für Therapie, medizinische Praxisassistenz, Dentalassistenz und Apotheke sowie Ärztinnen und Ärzte für Vertretungen und Feststellen.
Rund jede 10. Stelle in Stein AG liegt im Gesundheits- und Sozialwesen: 378 von 3'789 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.
Im ganzen Kanton Aargau verzeichnet das BAG 94 Pflegeheime mit 6'565 Plätzen und 22 Spitalbetriebe an 65 Standorten (Kennzahlen 2024).
Wir vermitteln Pflegefachpersonen HF und FH, Fachpersonen Gesundheit EFZ, Fachpersonen Betreuung EFZ, Pflegehelfende SRK, Fachpersonen Operationstechnik, medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten sowie Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen.
Personalverleih ist bewilligungspflichtig, Gesundheitsberufe sind reglementiert. Darum prüfen wir vor jedem Einsatz zwei Dinge: ob der Vertrag dem Arbeitsvermittlungsgesetz entspricht und ob Diplom und Register der Fachperson stimmen.
Wer im Kanton bewilligt ist, darf höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton ohne dortige Bewilligung tätig sein, mit Meldung (Art. 15 Abs. 2 GesBG). Für Ärztinnen und Ärzte gelten Diplom, Weiterbildungstitel und Bewilligung nach Art. 36 MedBG.
Möchte Ihre Institution eine temporäre Fachperson fest übernehmen, ist das erlaubt; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur bei Einsätzen unter drei Monaten und einem Übertritt innert drei Monaten zulässig und begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Ihre Kontaktperson fragt nach Abteilung, Pflegesystem, Diensten und gewünschter Qualifikation. Danach prüfen wir verfügbare Fachpersonen und melden uns mit Vorschlägen.
Nach dem ersten Dienst fragen wir bei der Stationsleitung nach, ob alles passt. Rückmeldungen nehmen wir ernst und geben sie an die Fachperson weiter.
Für Einsätze in Spitex und ambulanter Pflege klären wir zusätzlich Fahrzeug, Einsatzgebiet und Tourenplanung, bevor die Fachperson startet.
Zum Grundlohn rechnen wir 3,2 % Feiertags-, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn. Mit einem Gesundheits-GAV in Ihrer Institution gelten dessen Lohnstufen; der Satz folgt dem tatsächlichen Lohn der Fachperson.
Für eine Feststelle vereinbaren wir das Honorar für die Vermittlung, bevor wir mit der Suche anfangen. Ihre Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Zum Vergleich in der Grossregion Nordwestschweiz: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 7'944 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6'246 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Diplomierte Pflegeberufe waren 2026 nicht meldepflichtig; für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Meldepflicht an das RAV mit fünf Arbeitstagen Sperrfrist (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Wir prüfen sie bei jeder Stelle.
Für die Pflege gilt: Entscheidend ist nicht die Zahl der Stellensuchenden, sondern ob Diplom, Fachgebiet und Dienste passen. Darum prüfen wir jede Anfrage zuerst mit der Pflegedienstleitung.
Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen in Stein AG rund 10,0 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Der Kunden-Bereich zeigt Ihrer Institution auf einer Karte, welche geprüften Fachpersonen in der Umgebung frei sind.
Passt jemand, fragen Sie mit einem Klick an, und Ihre Kontaktperson meldet sich. Kosten entstehen dafür keine.
Schon Kundin oder Kunde? Login Institutionen
Für Ärztinnen, Ärzte und Apotheker das MedReg, für Pflegefachpersonen und Therapieberufe das GesReg, für weitere Berufe das NAREG beim SRK. Den Eintrag kontrollieren wir vor dem Vorschlag.
Über die iPersonal AG: Bewilligungen nach Art. 2 und Art. 12 AVG für die Schweiz und grenzüberschreitend. Die iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffing.
Ja, ein Übertritt ins Stammteam ist jederzeit möglich. Abreden, die ihn verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG); eine begrenzte Entschädigung ist nur bei kurzen Einsätzen zulässig.
Vor jedem Vorschlag: Bei Gesundheitsberufen kontrollieren wir den Eintrag im Register, bei Ärztinnen und Ärzten das MedReg und die Sprachkenntnisse, bei ausländischen Diplomen den Entscheid von SRK oder MEBEKO.
Für kurzfristige Ausfälle suchen wir unter Fachpersonen, die für Springereinsätze bereit sind. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist, und melden uns so schnell wie möglich.
Auch in Spital, Heim und Spitex gilt für Temporäre der GAV Personalverleih. Gilt für Ihre Institution ein allgemeinverbindlicher GAV oder ein Gesundheits-GAV aus Anhang 1, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Die Dienste plant Ihre Institution. Bei der Anfrage nennen Sie Früh, Spät, Nacht und Wochenenden; wir schlagen nur Fachpersonen vor, die diese Dienste übernehmen können.
Höchstens drei Monate, so regelt es der GAV Personalverleih. Zeigt sich in den ersten Diensten, dass es nicht passt, finden wir gemeinsam eine andere Fachperson.
Lohnausfall ist Sache der iPersonal AG als Arbeitgeberin, über die kollektive Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih. Für Ihre Abteilung zählt, dass die Dienste besetzt bleiben; dafür suchen wir Ersatz.
Für die Bewilligung zur Berufsausübung braucht es Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG, Art. 36 MedBG). Wir klären das Niveau im Gespräch und nennen es im Profil.
Ja. Je früher Sie den Bedarf melden, desto eher finden wir Fachpersonen, die auch dieselben Dienste übernehmen können.
Ihre Institution hat damit keinen Aufwand. Quellensteuer, Aufenthaltsbewilligung und Meldungen erledigt MediPersonal über die iPersonal AG.
Stein AG zählt 3'660 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS, STATPOP 2025). Die Nachbarorte Möhlin, Rheinfelden, Mettauertal und Aarau sind für Pflegefachpersonen oft ebenso gut erreichbar. Für Früh-, Spät- und Nachtdienste prüfen wir, ob der Arbeitsweg zu den Dienstzeiten passt. In der Nähe verzeichnet das BAG weitere Institutionen: Möhlin ein Pflegeheim und 2 Spitalstandorte, Rheinfelden 3 Pflegeheime und 8 Spitalstandorte, Aarau 3 Pflegeheime und 8 Spitalstandorte und Brugg 2 Pflegeheime und 4 Spitalstandorte (Kennzahlen 2024).
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Fachpersonal für Ihre Institution
Pflege, Betreuung, Therapie und Ärzteschaft: Eine Kontaktperson für alle Anfragen Ihrer Institution.
Mit Diplom aus dem Ausland erklären wir Ihnen den Weg über SRK oder MEBEKO und suchen dann die passende Stelle.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit: 044 515 57 61, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr