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Fachmann / Fachfrau Gesundheit EFZ, Schöftland AG
- Schöftland AG
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär- und Dauerstellen für Schöftland
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 61Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Für Ärztinnen und Ärzte, Pflege und alle Gesundheitsberufe: online bewerben ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, am Handy in wenigen Minuten.
Ohne Kosten: Ihr persönlicher BereichIhr Weg zu uns
Ärztinnen und Ärzte, Pflege- und Gesundheitspersonal für Spitäler, Kliniken, Heime, Praxen und die Spitex.
Prüfung in der Regel etwa 10 Minuten, danach direkter Zugang
Kundenbewertungen der iPersonal AG4,32 von 5475 Bewertungen
Mitglied im BranchenverbandDie iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffingPassende Inserate in Schöftland
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Wir vermitteln Fachpersonen aller Gesundheitsberufe, für Schöftland und die ganze Schweiz.
Zuerst prüfen wir Fachpersonen, die bereits bei uns registriert sind; reicht das nicht, suchen wir gezielt für Ihre Institution. Senden Sie uns eine Personalanfrage, dann erhält Ihre Institution kostenlos Zugang zum Kunden-Bereich. Ihre Beraterin oder Ihr Berater meldet sich rasch und unverbindlich.
Lohn je Beruf aus der Lohnstatistik des Bundes, dazu Feiertage, Ferien, 13. Monatslohn und Arbeitgeberbeiträge.
Lohnkosten je StundeCHF 47.73
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen, Verwaltungskosten der AHV sowie der Aufwand von MediPersonal. Den verbindlichen Stundensatz erhalten Sie mit der Offerte.
Grundlagen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, GAV Berner Spitäler und Kliniken (Anhang 5), GAV Personalverleih 2026 (Art. 3, 13, 14, 18, 20, Anhang 1 bis 3), AHV-Merkblatt 2.01, AHV-Merkblatt 2.08.
Im Gesundheitswesen in Schöftland, in Heimen und im Sozialwesen arbeiten 270 Personen in 36 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). MediPersonal deckt Ausfälle und Vakanzen mit Fachpersonen aus Pflege, Betreuung und Medizin. Ihre Institution erhält rasch eine Antwort.
1
Pflegeheime in Schöftland
36
Arbeitsstätten Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Schöftland
270
Beschäftigte Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Schöftland
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
CHF 7'944
Mittlerer Monatslohn Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss
Für einzelne Dienste, Wochen oder Monate: Wir vermitteln Fachpersonal an Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime und Spitex-Organisationen in Schöftland. Jede Fachperson stellen wir erst vor, wenn Diplom, Anerkennung und Referenzen geprüft sind.
270 Personen arbeiten in Schöftland in Gesundheit, Heimen und Sozialwesen (BFS, STATENT 2024). Jede Institution hat eigene Abläufe; darum fragen wir vor dem ersten Vorschlag nach Dokumentation, Pflegesystem und Einarbeitung.
Bei einer Feststelle begleiten wir die Suche bis zur Unterschrift: Anforderungsprofil, Ansprache geeigneter Fachpersonen, Prüfung von Diplom und Referenzen und die Organisation der Vorstellungsgespräche.
Der Verleihvertrag zwischen Ihrer Institution und uns nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten, wie es das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt.
Ändern sich Abteilung, Dienste oder Aufgaben deutlich, informieren Sie uns. Wir passen den Einsatzvertrag an.
Ihre Institution kann das Temporärbüro frei wählen. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft verhindern sollen, sind nichtig (Artikel 22 AVG). Laufende Verträge und Fristen bleiben bestehen.
Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, steht auf der Seite Temporärbüro wechseln.

Die Kennzahlen des BAG weisen in Schöftland 1 Pflegeheime mit 100 Langzeitplätzen aus (Stand 2024). Für Fachpersonen bedeutet das kurze Wege zu mehreren Arbeitgebern.
Für jede Anfrage halten wir fest, welche Qualifikation die Stelle verlangt: Pflegehilfe, Fachperson Gesundheit, Diplom HF oder FH, Weiterbildung in Anästhesie, Intensiv- oder Notfallpflege. So erhalten Sie nur passende Profile.
Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen in Schöftland rund 14,2 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).
94 Pflegeheime und 22 Spitalbetriebe zählt der Kanton Aargau laut BAG (Kennzahlen 2024); Schöftland ist einer von vielen Arbeitsorten für Gesundheitsberufe.
Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte.
Auch medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten und Pflegefachpersonen für die Spitex gehören dazu. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.
Im Gesundheitswesen gelten zwei Regelwerke zugleich: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) für den Personalverleih und die Gesetze über die Gesundheitsberufe (GesBG) und die Medizinalberufe (MedBG) für die Berufsausübung. Beide halten wir bei jedem Einsatz ein.
Diplome aus dem Ausland werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind: in der Pflege und den Therapieberufen durch das SRK (Art. 10 GesBG), in der Medizin durch die MEBEKO (Art. 15 MedBG). Ohne Anerkennung schlagen wir niemanden für Tätigkeiten vor, die sie verlangen.
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, können Institutionen im öffentlichen Verzeichnis des SECO prüfen. Die Bewilligungen der iPersonal AG umfassen Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, jeweils für die Schweiz und über die Grenze.
Im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde (Art. 22 AVG).
Für kurzfristige Ausfälle genügen Dienst, Abteilung und Qualifikation. Für längere Einsätze und Feststellen nehmen wir uns Zeit für ein ausführlicheres Gespräch.
Passt ein Vorschlag nicht zur Abteilung, sagen Sie es offen. Wir suchen weiter, ohne Kosten für Ihre Institution.
Vor dem ersten Dienst brauchen wir von Ihrer Institution Treffpunkt, Ansprechperson auf der Station, Dienstzeiten und Hinweise zu Berufskleidung und Zugang zur Dokumentation.

Zum Grundlohn rechnen wir 3,2 % Feiertags-, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn. Mit einem Gesundheits-GAV in Ihrer Institution gelten dessen Lohnstufen; der Satz folgt dem tatsächlichen Lohn der Fachperson.
Wer regelmässig temporäres Personal braucht, kann mit uns Sätze für bestimmte Qualifikationen festlegen. Das vereinfacht die Planung über das Jahr.
Als Orientierung für das Lohnniveau in der Grossregion Nordwestschweiz dient die Lohnstrukturerhebung: CHF 6'246 im Mittel für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, CHF 5'594 für Betreuungsberufe (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Das SECO zählte im Herbst 2026 im Kanton Aargau 12'451 arbeitslos gemeldete Personen, das entspricht einer Quote von 3,2 %. Für Institutionen im Gesundheitswesen zählt neben dieser Zahl vor allem, ob Diplom, Anerkennung und Erfahrung zur Stelle passen.
Diplomierte Fachpersonen wechseln oft direkt von Stelle zu Stelle, ohne beim RAV gemeldet zu sein. Wir sprechen deshalb auch Fachpersonen an, die nicht aktiv suchen, und stellen Ihnen nur geprüfte Profile vor.
Nach Bereichen: 121 Beschäftigte in Spitälern, Praxen und weiteren Gesundheitsdiensten, 126 in Heimen und 23 im Sozialwesen (BFS, STATENT 2024).

Der Kunden-Bereich zeigt Ihrer Institution auf einer Karte, welche geprüften Fachpersonen in der Umgebung frei sind.
Passt jemand, fragen Sie mit einem Klick an, und Ihre Kontaktperson meldet sich. Kosten entstehen dafür keine.
Schon Kundin oder Kunde? Login Institutionen
Für Ärztinnen, Ärzte und Apotheker das MedReg, für Pflegefachpersonen und Therapieberufe das GesReg, für weitere Berufe das NAREG beim SRK. Den Eintrag kontrollieren wir vor dem Vorschlag.
Eine feste Mindestdauer gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Dauer, die eine kurze Einarbeitung rechtfertigt; das besprechen wir mit Ihnen.
Telefon 044 515 57 61, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, oder schriftlich über das Formular auf unserer Kontaktseite. Die Adresse des Büros finden Sie unten auf der Seite.
Die Dienste plant Ihre Institution. Bei der Anfrage nennen Sie Früh, Spät, Nacht und Wochenenden; wir schlagen nur Fachpersonen vor, die diese Dienste übernehmen können.
Rückmeldung erhalten Sie rasch. Fehlt morgen jemand auf der Station, nennen Sie uns Dienst, Abteilung und Qualifikation; dann wissen Sie rasch, ob wir jemanden haben.
Den Lohn legen wir je Einsatz nach Diplom, Erfahrung und Funktion fest und nennen ihn Ihrer Institution mit der Offerte. Hat Ihre Institution einen allgemeinverbindlichen GAV oder einen Gesundheits-GAV aus Anhang 1 des GAV Personalverleih, gelten dessen Lohnbestimmungen (Art. 20 AVG).
Ja, ein Übertritt ins Stammteam ist jederzeit möglich. Abreden, die ihn verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG); eine begrenzte Entschädigung ist nur bei kurzen Einsätzen zulässig.
Den Lohnausfall deckt die kollektive Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih mit 80 Prozent des Lohnes (Art. 29). Ihre Institution bezahlt nur bestätigte Stunden.
Für die Bewilligung zur Berufsausübung braucht es Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons (Art. 12 GesBG, Art. 36 MedBG). Wir klären das Niveau im Gespräch und nennen es im Profil.
Für kurzfristige Ausfälle suchen wir unter Fachpersonen, die für Springereinsätze bereit sind. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist, und melden uns so schnell wie möglich.
Vor jedem Vorschlag prüfen wir Diplom, Arbeitszeugnisse, Registereintrag und bei ausländischen Abschlüssen die Anerkennung durch SRK oder MEBEKO. Ohne nötige Anerkennung schlagen wir niemanden vor.
Ja. Viele Fachpersonen pendeln zwischen Nachbargemeinden. Entscheidend ist, dass Dienste und Arbeitsweg zusammenpassen.
Zofingen, Suhr, Oftringen, Aarau und Reinach AG sind die nächsten Gemeinden. Unser Sitz liegt rund 42 km entfernt. Auch in den Nachbargemeinden arbeiten Fachpersonen in Heimen und Spitälern, etwa in Zofingen (3 Pflegeheime und 3 Spitalstandorte), Suhr (2 Pflegeheime), Oftringen (ein Pflegeheim) und Aarau (3 Pflegeheime und 8 Spitalstandorte); Quelle: BAG, Kennzahlen 2024.
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Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit: 044 515 57 61, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr