Feststelle
Dipl. Pflegefachfrau/‑mann HF/FH Langzeitpflege Pensum nach Vereinbarung, Zurzach AG
- Zurzach AG
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Dauerstellen und Temporäreinsätze für Zurzach
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 61Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Für Ärztinnen und Ärzte, Pflege und alle Gesundheitsberufe: online bewerben ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, am Handy in wenigen Minuten.
Ohne Kosten: Ihr persönlicher BereichIhr Weg zu uns
Ärztinnen und Ärzte, Pflege- und Gesundheitspersonal für Spitäler, Kliniken, Heime, Praxen und die Spitex.
Prüfung in der Regel etwa 10 Minuten, danach direkter Zugang
Kundenbewertungen der iPersonal AG4,32 von 5475 Bewertungen
Mitglied im BranchenverbandDie iPersonal AG ist Mitglied von swissstaffingPassende Inserate rund um Zurzach (bis 25 km)
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Wir vermitteln Fachpersonen aller Gesundheitsberufe, für Zurzach und die ganze Schweiz.
Zuerst prüfen wir Fachpersonen, die bereits bei uns registriert sind; reicht das nicht, suchen wir gezielt für Ihre Institution. Senden Sie uns eine Personalanfrage, dann erhält Ihre Institution kostenlos Zugang zum Kunden-Bereich. Ihre Beraterin oder Ihr Berater meldet sich rasch und unverbindlich.
Beruf wählen, Lohn prüfen: So setzen sich die Lohnkosten Ihrer Institution je Stunde zusammen.
Lohnkosten je StundeCHF 47.73
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen, Verwaltungskosten der AHV sowie der Aufwand von MediPersonal. Den verbindlichen Stundensatz erhalten Sie mit der Offerte.
Grundlagen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, GAV Berner Spitäler und Kliniken (Anhang 5), GAV Personalverleih 2026 (Art. 3, 13, 14, 18, 20, Anhang 1 bis 3), AHV-Merkblatt 2.01, AHV-Merkblatt 2.08.
59 Arbeitsstätten zählt das BFS in Zurzach im Gesundheits- und Sozialwesen (STATENT 2024). Wenn auf einer Station oder in der Spitex jemand fehlt, suchen wir Ersatz mit dem passenden Abschluss. Für Feststellen begleiten wir die ganze Rekrutierung.
2
Pflegeheime in Zurzach
1
Spital- und Klinikstandorte in Zurzach
59
Arbeitsstätten Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Zurzach
1'075
Beschäftigte Gesundheit, Heime, Sozialwesen in Zurzach
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
Ob Personalverleih oder Vermittlung einer Feststelle: Ihre Institution in Zurzach erhält Vorschläge mit geprüftem Abschluss und klaren Angaben zu Verfügbarkeit, Diensten und Pensum. Entscheiden tun Sie.
2 Pflegeheime mit 102 Langzeitplätzen verzeichnet das BAG in Zurzach (Kennzahlen 2024). Langzeitpflege, Akutspital und Spitex stellen unterschiedliche Anforderungen; darum beginnt jede Anfrage mit einem kurzen Gespräch über Ihre Abteilung.
Ob einzelne Nachtdienste, eine Ferienvertretung oder eine Vakanz über mehrere Monate: Wir planen den Einsatz so, dass Übergaben und Einarbeitung für Ihr Team tragbar bleiben.
Ihre Institution kann das Temporärbüro frei wählen. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft verhindern sollen, sind nichtig (Artikel 22 AVG). Laufende Verträge und Fristen bleiben bestehen.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro erlaubt das Gesetz nur in engen Grenzen (Artikel 22 AVG).
Was bei einer Übernahme gilt, halten wir vor dem Einsatz im Vertrag fest. So gibt es später keine Überraschung.
Viele Fachpersonen wünschen sich Einsätze mit Aussicht auf eine Feststelle. Für Institutionen ist Try & Hire darum ein guter Weg, Stellen dauerhaft zu besetzen.

In Heimen arbeiten in Zurzach 176 Personen in 4 Arbeitsstätten, im Sozialwesen 99 (BFS, STATENT 2024). Spitäler, Praxen und weitere Gesundheitsdienste kommen auf 800 Beschäftigte.
Je nach Institution unterscheiden sich Pflegesystem, Dokumentation und Dienstmodell stark. Wir erfassen bei jeder Anfrage, ob es um Akutpflege, Langzeitpflege, Psychiatrie oder Rehabilitation geht, und schlagen Fachpersonen mit Erfahrung im selben Bereich vor.
Rund jede 4. Stelle in Zurzach liegt im Gesundheits- und Sozialwesen: 1'075 von 3'972 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Im Landesmittel sind es 15,0 %.
94 Pflegeheime und 22 Spitalbetriebe zählt der Kanton Aargau laut BAG (Kennzahlen 2024); Zurzach ist einer von vielen Arbeitsorten für Gesundheitsberufe.
Von der Pflegehilfe bis zur Kaderstelle: Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, diplomierte Pflegefachpersonen, Stations- und Teamleitungen, Pflegedienstleitungen sowie Ärztinnen und Ärzte.
Auch medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten und Pflegefachpersonen für die Spitex gehören dazu. Für jede Stelle prüfen wir den Abschluss und, wo nötig, die Anerkennung.
Im Gesundheitswesen gelten zwei Regelwerke zugleich: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) für den Personalverleih und die Gesetze über die Gesundheitsberufe (GesBG) und die Medizinalberufe (MedBG) für die Berufsausübung. Beide halten wir bei jedem Einsatz ein.
Wer im Kanton bewilligt ist, darf höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton ohne dortige Bewilligung tätig sein, mit Meldung (Art. 15 Abs. 2 GesBG). Für Ärztinnen und Ärzte gelten Diplom, Weiterbildungstitel und Bewilligung nach Art. 36 MedBG.
Der Verleihvertrag zwischen Institution und iPersonal AG ist schriftlich und nennt Qualifikation, Einsatzort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Eine spätere Festanstellung darf er nicht verhindern (Art. 22 Abs. 2 AVG).
Für Feststellen dauert die Suche länger als für einen Einsatz. Den Zeitplan besprechen wir mit Ihnen gleich zu Beginn.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Kontaktperson erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt eine Fachperson aus, suchen wir Ersatz.
Vor dem ersten Dienst brauchen wir von Ihrer Institution Treffpunkt, Ansprechperson auf der Station, Dienstzeiten und Hinweise zu Berufskleidung und Zugang zur Dokumentation.

Ihre Institution zahlt für einen Temporäreinsatz einen Stundensatz für die bestätigten Stunden. Er enthält den Lohn der Fachperson, die Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13.
Monatslohn, die Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Gilt in Ihrem Haus ein Gesundheits-GAV, sind dessen Löhne die Grundlage.
Wer regelmässig temporäres Personal braucht, kann mit uns Sätze für bestimmte Qualifikationen festlegen. Das vereinfacht die Planung über das Jahr.
Zum Vergleich in der Grossregion Nordwestschweiz: Gesundheitsberufe mit Tertiärabschluss verdienten im Mittel CHF 7'944 im Monat, Assistenzberufe im Gesundheitswesen CHF 6'246 (BFS, LSE 2024, Median, Vollzeit).

Diplomierte Pflegeberufe waren 2026 nicht meldepflichtig; für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Meldepflicht an das RAV mit fünf Arbeitstagen Sperrfrist (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Wir prüfen sie bei jeder Stelle.
Diplomierte Fachpersonen wechseln oft direkt von Stelle zu Stelle, ohne beim RAV gemeldet zu sein. Wir sprechen deshalb auch Fachpersonen an, die nicht aktiv suchen, und stellen Ihnen nur geprüfte Profile vor.
Gesundheitswesen, Heime und Sozialwesen stellen in Zurzach rund 27,1 % aller Arbeitsplätze, schweizweit 15,0 % (BFS, STATENT 2024).

Auf der Karte im Kunden-Bereich sehen Sie verfügbare, geprüfte Fachpersonen rund um Ihren Standort.
Eine Anfrage senden Sie dort direkt an Ihre Kontaktperson. Der Zugang ist kostenlos.
Schon Kundin oder Kunde? Login Institutionen
MediPersonal gehört zur iPersonal AG, die für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung bewilligt ist (Amt für Wirtschaft Kanton Zürich und SECO). Den Eintrag finden Sie im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
Ihre Institution zahlt keine Ausfalltage. Melden Sie uns den Ausfall, dann suchen wir für die betroffenen Dienste eine Vertretung.
Von einzelnen Diensten bis zu mehreren Monaten. Das Gesetz kennt keine Höchstdauer; Dauer oder Kündigungsfristen stehen im Verleihvertrag (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Die Einführung auf der Station übernimmt Ihre Institution: Abläufe, Dokumentation, Medikamentenabgabe und Notfallkonzept. Wir klären vorher, wie viel Einarbeitung Sie einplanen.
Nach GAV Personalverleih gelten bei unbefristeten Verträgen die ersten drei Monate als Probezeit; bei befristeten Einsätzen zwei Drittel der Dauer, höchstens drei Monate (Art. 10).
Die Stationsleitung oder eine bezeichnete Person bestätigt die Dienste. Fehlt die Bestätigung, verzögern sich Lohn und Rechnung.
Springer übernehmen einzelne Dienste oder kurze Einsätze, wenn jemand ausfällt. Abteilung, Dienstzeiten und Einarbeitung klären wir vor dem ersten Dienst.
Rückmeldung erhalten Sie rasch. Fehlt morgen jemand auf der Station, nennen Sie uns Dienst, Abteilung und Qualifikation; dann wissen Sie rasch, ob wir jemanden haben.
Unter 044 515 57 61 von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, oder mit einer Nachricht über die Kontaktseite. Die Adresse des Büros steht unten auf der Seite.
Ja, wenn genügend Fachpersonen mit passendem Diplom verfügbar sind. Nennen Sie uns Abteilungen, Dienste und Zeitraum; wir sagen Ihnen offen, wie viele Dienste wir decken können.
Vor jedem Vorschlag: Bei Gesundheitsberufen kontrollieren wir den Eintrag im Register, bei Ärztinnen und Ärzten das MedReg und die Sprachkenntnisse, bei ausländischen Diplomen den Entscheid von SRK oder MEBEKO.
Ja, ein Übertritt ins Stammteam ist jederzeit möglich. Abreden, die ihn verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG); eine begrenzte Entschädigung ist nur bei kurzen Einsätzen zulässig.
Zurzach liegt im Bezirk Zurzach im Kanton Aargau, rund 26 km Luftlinie von unserem Büro. Zu Zurzach zählen auch Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon und Rietheim. In der Nähe verzeichnet das BAG weitere Institutionen: Baden 2 Pflegeheime und 9 Spitalstandorte, Wettingen 2 Pflegeheime, Brugg 2 Pflegeheime und 4 Spitalstandorte und Spreitenbach 2 Pflegeheime (Kennzahlen 2024).
Bad Zurzach · Baldingen · Böbikon · Rietheim · Wislikofen
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Fachpersonal für Ihre Institution
Ausfall auf der Station oder lange Vakanz: Wir schlagen geprüfte Fachpersonen vor, mit anerkanntem Abschluss.
Temporär, fest oder für einzelne Dienste: Gesundheitsberufe in Zurzach und Umgebung.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater für Pflege und Gesundheit: 044 515 57 61, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr